Drucksache 17 / 14 416 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Neukölln Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln von Berlin um eine Stel- lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor- tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 1 bis 6 wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbe- lästigung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sportplätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Neukölln? Antwort zu 1: Insgesamt sind in den letzten zwei Jah- ren 28 Bürgerbeschwerden über den Lärm von Kindern und Jugendlichen auf Spielplätzen (11), Schulhöfen (3), Fußballplätzen und anderen Sportanlagen (12) und Grün- anlagen (2) zu verzeichnen gewesen. Die Beschwerden konnten, wenn sie durch den All- gemeinen Ordnungsdienst bearbeitet wurden, durch ord- nungsbehördliche Maßnahmen unterhalb eines Ordnungs- widrigkeitsverfahrens, etwa durch ein Präventionsge- spräch, mündliche Verwarnungen oder in Ausnahmefällen durch Platzverweise geklärt werden. Es wird durch das Sportamt auf intensive Kommuni- kation zwischen Anwohnern, Vereinen und Behörden gesetzt, um auf ein gegenseitiges Verständnis bei der Nutzung von Sportanlagen hinzuwirken. Um mögliche Eskalationen zu vermeiden, wird das Ordnungsamt bei- spielsweise mit technischen Messungen beteiligt. Daraus resultierende Auflagen sind strikt von den Nutzern einzu- halten. Insbesondere überdurchschnittlicher verhaltensbe- dingter Lärm (bspw. durch Tröten, Instrumente, unnötige Musikbeschallung oder ähnliches) wird bereits im Vorfeld untersagt, um mögliche Beschwerden auszuschließen, die sich zukünftig zu einem Gerichtsverfahren entwickeln könnten. Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Spiel- und Bolzplätzen wird von vornherein auf lärmmindernde Baustoffe und Bautechniken geachtet. Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Antwort zu 2: Keine der Beschwerden mündete in ei- nem Ordnungswidrigkeits- oder in ein Gerichtsverfahren. Frage 3: Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtun- gen geschlossen werden? Antwort zu 3: Es mussten keine der genannten Ein- richtungen geschlossen werden. Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Entfällt. Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Antwort zu 5: Es gab keine Einschränkungen für die genannten Einrichtungen. Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 6: Entfällt. Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 416 2 Antwort zu 7: Aus den Antworten des Bezirks wird deutlich, dass Konflikte im Zusammenhang mit Geräu- schimmissionen, die durch Kinder und Jugendliche verur- sacht werden, mit Hilfe der bestehenden rechtlichen In- strumente im Einzelfall gelöst werden können. Ähnliche Erfahrungen werden auch aus anderen Bezirken berichtet. Im Bedarfsfall sind daher kooperative Einzelfalllösungen möglich, die zu einem Interessenausgleich führen und im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermei- den. Gerichtliche Verfahren, die Geräuschimmissionen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zum Ge- genstand haben, werden in Berlin daher nur in Einzelfäl- len geführt. Hinzuweisen ist darauf, dass insbesondere die gesetz- lichen Regelungen in § 6 Abs. 1 des Landes-Immissions- schutzgesetzes Berlin und in § 22 Abs. 1a des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf Geräuschimmis- sionen, die von Kindern verursacht werden, sowie Num- mer 6 der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immis- sionsschutzgesetz Berlin in Bezug auf Bolzplätze, Kunst- eisbahnen, Skateboardanlagen und ähnlich genutzte Plätze ausreichend Handhabe bieten, um den zuständigen Be- hörden einzelfallgerechte Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Interessen der Kinder und Jugendlichen als auch den Ruheschutzinteressen der Nachbarinnen und Nachbarn der oben genannten Einrichtungen gerecht werden. Berlin, den 03. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)