Drucksache 17 / 14 428 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 22. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2014) und Antwort Mehr Milieuschutz ermöglichen – Bezirke finanziell unterstützen II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Bezirk hat mit welchen Mitteln für welche Maßnahme im Prozess zur Schaffung einer Sozia- len Erhaltungssatzung (Milieuschutzgebiet) in den letzten 10 Jahren finanzielle Hilfen erhalten? Antwort zu 1: In Anerkennung der Haushaltslage der Bezirke Mitte und Treptow-Köpenick hat die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt in 2014 für Potentialuntersuchungen neuer sozialer Erhaltungsgebiete ausnahmsweise Mittel aus ihrem Titel 1240/89379 – städtebauliche Einzelmaßnahmen - zur Verfügung gestellt. In 2012/2013 hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Potentialuntersuchung für soziale Erhaltungsgebiete er- stellt, für die ausnahmsweise Mittel durch die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Zusam- menhang mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans (STEP) Wohnen zur Verfügung gestellt werden konnten. Frage 2: Auf welcher Grundlage wurden diese Mittel vergeben? Antwort zu 2: Der Mittelübertragung zur auftragswei- sen Bewirtschaftung durch die genannten Bezirke lag der Nachweis zugrunde, dass im Bezirkshaushalt keine Mittel zur Verfügung standen. Frage 3: Mussten durch die Bezirke besondere Bedin- gungen für die Gewährung finanzieller Mittel zur Schaf- fung eines Milieuschutzgebietes erfüllt werden? Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 3. und 4: Die Bezirke führen eigenverant- wortlich Vergabeverfahren durch und bestimmen die Untersuchungsmethode. Frage 5: Können auch andere Bezirke, die die gleichen Bedingungen erfüllen, finanzielle Hilfe beantragen und auf Unterstützung durch den Senat hoffen? Frage 6: Wenn ja: welche Unterstützungen kann der Senat den Bezirken für die Schaffung und den Erhalt von sogenannten Milieuschutzgebieten zukommen lassen? Frage 7: Wenn nein: welche politischen Gründe führt der Senat an, um die Bezirke nicht bei der Schaffung von Milieuschutzgebieten zu unterstützen? Frage 8: Würde der Senat einem Bezirk Hilfe gewäh- ren, wenn der Bezirk die Notwendigkeit zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung belegt, dies aber aus eigenen finanziellen Mitteln nicht finanzieren kann? Frage 9: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Mehr Milieuschutz ermöglichen – Bezirke finanziell unterstützen“ (17/13719) vom 16. Mai 2014 führt der Senat aus, dass die Bezirke zwar grundsätzlich keine Mittel für die notwendigen Untersuchungen erhalten, diese aber bei Nachweis und nach Maßgabe der Haus- haltslage dennoch in einem Einzelfall genehmigt wurden. Welche Nachweise o.ä. führten konkret zu der Bewilli- gung des genannten Einzelfalls in 2013? Frage 11: Welche Gründe führten zu der jüngst öffent- lich bekannt gegebenen Entscheidung des Senats, den Bezirk Mitte finanziell mit 20.000 Euro bei der Erstellung der notwendigen Studien zur Erlassung eines Milieu- schutzgebietes zu unterstützen? Frage 12: Können zukünftig nun auch andere Bezirke eine vergleichbare Unterstützung erwarten? Antwort zu 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12: Die Fragen 5 – 9, 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusam- men beantwortet. Einem Großteil der Bezirke stehen über den bezirklichen Titel 4200/89339 Mittel für „städtebauliche Einzelmaßnahmen“ zur Verfügung. Damit können u.a. Aufgaben im Zusammenhang mit sozialen Erhal- tungsgebieten finanziert werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 428 2 Davon unbenommen ist, dass die Bezirke bei der Se- natsverwaltung für Finanzen eine Verstärkung dieses Titels beantragen könnten. Sie erhalten zudem rund 5 Mio. Euro für die Beschleunigung von Genehmigungsver- fahren im Wohnungsbau. Diese Mittel können vielseitig eingesetzt werden. Insofern ist eine fortdauernde finanzi- elle Unterstützung der Bezirke für Untersuchungen im Zusammenhang mit sozialen Erhaltungsgebieten nicht notwendig und bleibt eine Ausnahme. Im Übrigen ist der Erlass von sozialen Erhaltungsver- ordnungen nach § 30 Ausführungsgesetz zum Baugesetz- buch (AGBauGB) Bezirksangelegenheit; die Bezirke führen die Untersuchungen zur Notwendigkeit von sozia- len Erhaltungsgebieten in eigener Verantwortung durch und finanzieren diese. Die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt hat keine Fachaufsicht. Frage 10: Wird der Senat zukünftig von seiner im Mai 2014 geäußerten Linie abweichen und die Bezirke bei der Einführung von weiteren Milieuschutzgebieten unterstüt- zen, wie z.B. im Flyer „Mieten- und Wohnungspolitik auf Kurs“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom Juli 2014 genannt? Frage 13: Gilt die seitens des Staatssekretärs Lütke Daldrup gemachte Aussage, dass er das Engagement des Bezirksamtes Mitte für Milieuschutzgebiete begrüßt und dieses Anliegen unterstützt, auch für andere Bezirke? Antwort zu 10 und 13: Die sozialen Erhaltungsgebiete sind ein wichtiger Baustein der mieten- und wohnungspo- litischen Instrumente. Deswegen werden Initiativen der Bezirke zur Ausweitung der Kulisse von sozialen Erhal- tungsgebieten bzw. die Überprüfung der zeitlich befriste- ten sozialen Erhaltungsgebiete auch weiterhin begrüßt. Frage 14: Senator Müller hat sich mehrfach öffentlich positiv zum Instrument der Erhaltungssatzung als Regula- tiv der Wohn- und Mietenpolitik Berlins geäußert: inwie- fern wird er Bezirke, wie Neukölln, Steglitz-Zehlendorf oder Reinickendorf, zukünftig darin bestärken, dieses Instrument einzusetzen? Antwort zu 14: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt wird auch weiterhin Bezirke darin bestärken zu klären, ob Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsgebieten gegeben sind. Berlin, den 29. August 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sept. 2014)