Drucksache 17 / 14 429 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 22. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2014) und Antwort Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen II: Datengrundlage verbessern und Mieterschutz endlich einführen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant der Senat angesichts der geänderten Lage auf dem Wohnungsmarkt in Berlin, die 2002 einge- stellten Umwandlungsberichte wieder einzuführen? Antwort zu 1: Gemäß der umgesetzten Einsparvorga- ben und erfolgter personeller Reduzierung auf unabding- bare gesetzliche Kernaufgaben ist eine Wiedereinführung des Umwandlungsberichtes nicht vorgesehen. Frage 2: Laut Antwort auf die schriftliche Anfrage „Immer mehr Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen : Berlin bald noch Mieterstadt?“ (17/14227) werden seitens der Grundbuchämter nicht alle Grund- buchauszüge und Abgeschlossenheitsbescheinigungen an den Gutachterausschuss (GAA) übermittelt. Warum ist das so und plant der Senat, die Datengrundlage zu ver- vollständigen? Antwort zu 2: Die Arbeit des Gutachterausschusses ist über die Regelungen des Baugesetzbuch (BauGB) abge- deckt. Eine Auflieferungspflicht Dritter besteht nach BauGB lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses. Die Erstellung eines Umwand- lungsberichtes gehört nicht zu den nach BauGB definier- ten Aufgaben des Gutachterausschusses. Frage 3: Falls der Senat plant die Datengrundlage zur Messung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswoh- nungen zu verbessern, auf welche Datensätze und Quellen wird er hierfür zurückgreifen, um eine aussagekräftige und verlässliche Statistik zu gewährleisten? Frage 4: Falls der Senat nicht vor hat eine verbesserte Datenlage anzubieten, welche Gründe führten zu dieser Entscheidung? Antwort zu 3 und 4: Eine Erweiterung der gesetzli- chen Kernaufgaben des Gutachterausschusses ist nicht beabsichtigt und würde eine Abkehr vom politisch vorge- gebenen Sparkurs bedeuten. Frage 5: Plant der Senat das durch die STERN GmbH erstellte Gutachten zu den Auswirkungen der Umwand- lung von Miet- in Eigentumswohnungen auf die Mieter zu veröffentlichen? Antwort zu 5: Die S.T.E.R.N GmbH hat Empfehlun- gen zum Erlass einer Umwandlungsverordnung erarbeitet und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt als Abschlussbericht vorgelegt. Es handelt sich nicht um ein Gutachten, das veröffentlicht wird. Die Empfeh- lungen waren Grundlage für die Erstellung des Entwurfs einer Senatsvorlage zum Erlass einer Umwandlungsver- ordnung in 2013. Frage 6: Welche konkreten Empfehlungen wurden durch die STERN GmbH erarbeitet? Antwort zu 6: Der Abschlussbericht konstatiert für die sozialen Erhaltungsgebiete die Erforderlichkeit eines Umwandlungsvorbehalts bei der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum. Aus den in den Bezirken vorliegenden erhaltungsrechtlichen Genehmigungsanträgen lässt sich ableiten, dass im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum meist größere bauliche Maßnahmen beantragt werden. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Bestandsmietverhältnisse und die damit verbundene Verdrängungsgefahr wird durch Sozi- alstudien nachgewiesen. Des Weiteren enthält der Bericht Empfehlungen für inhaltliche Anforderungen im Geneh- migungsverfahren der Bezirke. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 429 2 Frage 7: Wird der Senat einen erneuten Versuch un- ternehmen, sich doch noch im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu einigen und eine Umwandlungsverordnung noch während der laufenden Legislaturperiode einzufüh- ren? Frage 8: Wenn ja: wann können die Berlinerinnen und Berliner mit einer Umwandlungsverordnung rechnen? Antwort zu 7 und 8: Die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt wird sich im Senat dafür einset- zen, dass noch während der laufenden Legislaturperiode eine Umwandlungsverordnung erlassen werden kann. Zu einem Zeitpunkt kann keine Aussage getroffen werden. Berlin, den 04. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)