Drucksache 17 / 14 431 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 25. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2014) und Antwort Sauberer Rummelsburger See (I) – Wann kann hier gebadet werden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1.: Ist es Ziel des Senats, dass die Berlinerinnen und Berliner im Rummelsburger See baden können? Wenn ja, wann wird dieser Zustand erreicht werden? Antwort zu 1.: Der Senat sowie die Bezirksämter Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg verfolgen aktuell nicht das Ziel, den Rummelsburger See zu einem Badegewässer gemäß Badegewässerverordnung des Lan- des Berlin zu erklären. Bevor derartige Pläne gegebenen- falls umgesetzt werden können, bedarf es der Klärung von vielfältigen hygienischen, ökologischen und infrastruktu- rellen Fragen und Problemen. Letztendlich müssten derar- tige Vorhaben auch mit Nutzungsansprüchen der Ufer und des Umfeldes des Sees im Einklang stehen. Frage 2.: Wie setzt der Senat die Wasserrahmenricht- linie (WRRL) in Bezug auf den Rummelsburger See um? 2.1. Welche Verpflichtungen treffen das Land Ber- lin bzw. den Senat im Rahmen der Umsetzung der WRRL zur Herstellung des guten ökologischen Zustandes i.S.d. Art. 4? Was gilt im Einzelnen in Bezug auf das Ver- schlechterungsverbot gem. i) sowie Sanierungs-und Ver- besserungsgebot gem. ii)? Antwort zu 2.1.: Das Land Berlin ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das gute ökologische Po- tenzial im See zu erreichen. Für den See gilt das Ver- schlechterungsverbot sowie das Gebot zu Verbesserung. Dazu werden aktuell umfassende Analysen und Untersu- chungen im See unternommen, um auf dieser Grundlage effiziente Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrags und seeinterne Maßnahmen ableiten zu können. Frage 2.2.: Kann der o. g. Zustand bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist 2015 erreicht werden? Wenn nicht, wa- rum nicht? Antwort zu 2.2.: Nein. Aufgrund des Umfangs der sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Ver- pflichtungen für Berlin erfolgt eine sukzessive Planung und Umsetzung der Maßnahmen über die drei Bewirt- schaftungszeiträume bis 2027. Die flächendeckende Um- setzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und wäre technisch auch nicht realisierbar. Aktuell laufen die Gewässerentwicklungsplanungen für die Spree mit den Sonderplangebieten Großer Müg- gelsee mit Müggelspree und Rummelsburger Bucht. Frage 2.3.: In welcher Zustandsklasse befindet sich der Seewasserkörper? (Bitte listen Sie die einzelnen Bio- komponenten nach ihrem Ist-Wert und ihren Soll-Wert nach der WRRL auf.) Antwort zu 2.3.: Beim Rummelsburger See handelt es sich um ein Gewässer, dass stark durch den Menschen verändert wurde. Die Ufer weisen kaum noch naturnahe Strukturen auf. Von daher kann ein guter ökologischer Zustand auch langfristig nicht erreicht werden. Als alternatives Umweltziel sieht die Wasserrahmen- richtlinie gemäß Artikel 4 für stark veränderte Gewässer das gute ökologische Potenzial vor. Letztendlich geht es darum, effektive Maßnahmen zur Verringerung der Belastung zu erarbeiten und umzuset- zen, um das ökologische Potenzial des Sees zu erhöhen. Diese Maßnahmen müssen bis 2025 abgeschlossen sein. Der See weist aktuell ein unbefriedigendes ökologisches Potenzial auf. Dabei ist die Trophie deutlich besser zu bewerten (Note 3), als der biologische Zustand. In See- mitte wird die Note 5 erreicht (wirbellose Fauna), die Seeufer sind abschnittsweise besser zu bewerten (3-4). Die Fische werden mit der Note 4 bewertet, da potentiell heimische Arten fehlen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 431 2 Frage 3.: Kann der gute ökologische Zustand des Rummelsburger Sees erreicht werden, wenn der Schiffs- verkehr weiter zunimmt? Antwort zu 3.: Der gute ökologische Zustand kann im See grundsätzlich nicht erreicht werden (siehe Antwort zu Frage 2.3.). Ziel ist das Erreichen des guten ökologischen Potenzials, welches für Bundeswasserstrassen hergeleitet wurde. Es müssen anteilig genug naturnahe Substrate für die aquatische Fauna und Flora vorhanden sein (sandig, kiesiger Untergrund, Totholz, Schilfufer- oder am Ufer wurzelnde Bäume). Im Zuge der Aufstellung eines Maß- nahmenkonzeptes werden potenzielle Uferabschnitte für Renaturierungsmaßnahmen identifiziert. Es sind durch geeignete Maßnahmen diese Uferabschnitte gegen schäd- lichen Wellenschlag durch die Schifffahrt zu schützen. In welchem Maße Aufwirbelungen von belasteten Sedimen- ten die Wasserqualität signifikant beeinträchtigen, ist Gegenstand aktueller Untersuchungen. Frage 4.: Welche Maßnahmen umfasst das integrative Maßnahmenkonzept des Senats zur Erreichung des guten ökologischen Zustands? Antwort zu 4.: Das integrative Maßnahmenkonzept ist zurzeit in Erarbeitung, deshalb können dazu noch keine Aussagen getroffen werden. Frage 4.1.: Welche Maßnahmen wurden bisher mit welchen Ergebnissen realisiert? (Bitte listen Sie die ein- zelnen Maßnahmen, den Zeitraum die Kosten und Ergeb- nisse auf.) Antwort zu 4.1.: Nach Abschluss der Teilsanierungs- maßnahmen in 2001 wurden im See keine weiteren Maß- nahmen ergriffen. Eine Ausnahme bilden Ufersiche- rungsmaßnahmen im nordwestlichen Bereich. Frage 4.2.: Welche Maßnahmen plant der Senat? Antwort zu 4.2.: Grundsätzlich kommen folgende Maßnahmen in Frage und müssen im Rahmen der Auf- stellung des Gewässerentwicklungskonzeptes auf Um- setzbarkeit und Effizienz geprüft werden, wobei Maß- nahmen zur Verringerung der Stoffeinträge und zur Ufer- renaturierung hohe Priorität haben: - Stoffeintragsminderungen - Teilentschlammung - Sedimentbehandlung (biologisch; chemisch) - Sedimentabdeckung (Capping) - Sedimentationsräume vor Ruschegraben und Mar- zahn-Hohenschönhausener Grenzgraben - Uferrenaturierung - Spundwand entfernen - Schifffahrtsregelungen (Geschwindigkeitsbe- schränkungen, Abstand von Ufern, Sperrzonen…) Schifffahrtsregelungen bedürfen das Einvernehmen durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun- des. Frage 4.3.: Wann läuft die wasserbehördliche Geneh- migung der Spundwand am Rummelsburger See aus? Sieht das angekündigte integrative Maßnahmenkonzept für den Rummelsburger See auch weiterhin eine Spund- wand vor? Antwort zu 4.3.: Formal ist die wasserbehördliche Genehmigung abgelaufen. Für die erneute Verlängerung der wasserbehördlichen Genehmigung der Spundwand in der Bundeswasserstraße Rummelsburger See ist die Ver- längerung bzw. der Neuabschluss einer Verwaltungsver- einbarung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin erforderlich, diese wurde beantragt. Grundsätzlich wird mittel- bis langfristig die Entfer- nung der Spundwand angestrebt. Gegenstand der Prüfung wird sein, welche Vorteile, aber auch welche Risiken die Entfernung der Spundwand hat. Frage 4.4.: Welche Kosten fielen für die Sauerstoffan- lage im Rummelsburger See, die im März 2014 geschlos- sen und abgebaut wurde, jährlich an? (Bitte pro Jahr seit Inbetriebnahme aufschlüsseln). Antwort zu 4.4.: Der erbrachte Unterhaltungsaufwand seit 2003 ist nachfolgend aufgelistet. Entsprechende Kos- ten für die Jahre 1999 bis 2002 konnten in der zur Verfü- gung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe Kosten in T€ 48 56 63 43 65 83 89 85 102 100 50 115 899 Frage 4.5.: Welche Maßnahme soll auf die Sauerstoff- anlage folgen, die die Belüftung des Sees gewährleisten soll? Antwort zu 4.5.: Eine Belüftung ist nicht mehr erfor- derlich. Die Versorgung des Wasserkörpers mit Sauer- stoff ist gut. Ziel ist es, Zehrungsprozesse im Tiefenwas- ser über dem Sediment durch die Verringerung der Nähr- stoffeinträge und somit durch verminderte Algensedimen- tationen nachhaltig zu unterbinden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 431 3 Frage 4.6.: Welche Pläne verfolgt der Senat, um den mit Schadstoffen belasteten Schlamm im Rummelsburger See zu entfernen? Antwort zu 4.6.: Der Senat verfolgt nicht das Ziel, sämtliche belasteten Sedimente zu entfernen. Aktuell werden Teilentschlammungen hochkontaminierter Berei- che im Nordwesten des Sees vorbereitet. Inwiefern noch weitere Teilentschlammungen in anderen Seebereichen erforderlich werden, ist Gegenstand der Aufstellung des Gewässerkonzeptes. Am Westufer des Rummelsburger Sees (etwa parallel zur Kynaststraße) ist zunächst die Anlage von drei Test- feldern zur Erprobung des Sanierungsverfahrens für das Westufer geplant. Die Leistungen können im Fall vorhan- dener Finanzmittel (Kapitel 1255/ Titel 52103) in 2015 ausgeführt werden. Nach Abschluss der Beobachtungen sind die Ergeb- nisse planerisch zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, das Westufer zu sanieren, sobald finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die zuständige Senatsverwaltung plant die Mittelanmeldung für den Haushalt 2016/2017 mit erster Rate in 2017. Frage 5.: Bitte listen Sie die jährlichen Einträge von Schadstoffen und Schwermetallen nach Eintragungsort in die Spree vor dem Rummelsburger Sees auf. Antwort zu 5.: Eine komplette Bilanz aller Schadstof- feinträge (Emissionen) in die Spree oberhalb des Rum- melsburger Sees (Einzugsgebiet 7.000 km²) liegt dem Senat nicht vor. Insgesamt ist die Vorstadtspree nur mä- ßig mit Schadstoffen belastet. Die hohen Nährstoffeinträge wurden im Rahmen der Aufstellung des Nährstoffkonzeptes Berlin-Brandenburg „Reduzierung der Nährstoffbelastungen von Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg-Teil 2“ (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Ministerium für Umwelt, Gesund- heit und Verbraucherschutz Brandenburg [MUGV] 2012) bilanziert. Die Gesamtnährstofffracht in Höhe Rummels- burger See liegt aktuell in einer Größenordnung von ca.110 Tonnen pro Jahr (t/a) Phosphor (1993: ca. 200 t/a Phosphor). Es entstammen 8,5 t/a Phosphor aus dem Klärwerk Münchenhofe, 12 t/a Phosphor aus Regenwas- sereinleitungen in Berlin und ca. 83 t/a über die Spree und Dahme aus Brandenburg. In Brandenburg dominieren die anthropogenen Einträge durch Punkquellen (Kläranla- gen), Erosion und Dränagen. Frage 5.1.: Was hat die Probeentnahme nach dem Abwasserentnahmegesetz am 05.06.2014 bzgl. der Einlei- tung gereinigten Abwassers in die Spree durch Vattenfall Europe Berlin AG & Co. KG am Heizkraftwerk Klingen- berg ergeben? (Bitte Menge und Art angeben) Antwort zu 5.1.: Die behördliche Beprobung am 05.06.2014 hat keine Überschreitung der Überwachungs- werte nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) erge- ben. Frage 5.2.: Welche Einträge kommen über den Mar- zahn-Hohenschönhausener Grenzgraben und den Rusche- graben in die Spree und den Rummelsburger See? (Bitte Menge und Art angeben) Antwort zu 5.2.: Über die Zuläufe von Marzahn- Hohenschönhauser Grenzgraben und Ruschegraben ge- langen folgenden Frachten in die Spree bzw. den Rum- melsburger See: Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben: Abfiltrierbare Stoffe: 249 t/a Phosphor 837 kg/a Zink 390 kg/a Ruschegraben: Abfiltrierbare Stoffe: 162 t/a Phosphor 438 kg/a Zink 257 kg/a Frage 6.: Wie sieht das Maßnahmenpaket des Senats aus, um die Schadstoff-Einträge in die Spree zu verrin- gern? Antwort zu 6.: Ein abschließendes Maßnahmenpaket zur Minderung von Schadstoffeinträgen innerhalb Berlins liegt noch nicht vor. Der konkrete Handlungsbedarf zur Minderung der Schadstoffeinträge in die Vorstadtspree kann aktuell noch nicht beschrieben werden, da die Me- thoden zur Bewertung von Schadstoffgehalten in Gewäs- sern sich aktuell in einer Umbruchphase befinden. Hier sind noch aktuelle Untersuchungen abzuwarten. Relevante Einträge gelangen gegebenenfalls über die Wuhle in die Spree, aufgrund des hohen Anschlussgrades von versiegelten Flächen. Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffeinträgen in die Wuhle wurden identifi- ziert. Frage 6.1.: Welche Maßnahmen werden zur Verringe- rung des Nährstoffeintrages aus dem Ruschegraben ergrif- fen? Antwort zu 6.1.: Zur Verringerung des Nährstoffein- trags über den Ruschegraben wird die Behandlung des Trockenwetterabflusses über einen Retentionsbodenfilter in Kombination mit der Ertüchtigung von Regenklärbe- cken im Einzugsgebiet favorisiert. Ergänzende Maßnah- men werden im Rahmen der weiteren Untersuchungen angestrebt. Frage 6.2.: Wann ist mit dem Abschluss der Untersu- chungen zur Maßnahmenkombination am Marzahn- Hohenschönhauser-Grenzgraben zu rechnen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 431 4 Antwort zu 6.2.: Die Untersuchungen und Optimie- rungen der Maßnahmen im Einzugsgebiet des Marzahn- Hohenschönhauser Grenzgrabens werden in 2016 abge- schlossen. Frage 7.: Welche Gutachten hat der Senat zum Rum- melsburger See in Auftrag gegeben? Frage 7.1.: Welche Gutachten wurden nach den Stabi- lisierungsmaßnahmen 1999-2001 zum Rummelsburger See erstellt (Gutachterin/Gutachter, Zeitraum, Gegenstand des Gutachtens, Resultate) Antwort zu 7. und 7.1.: Folgende Gutachten wurden und werden erstellt: Gutachter: Gesellschaft für Umweltanalytik, Boden- und Gewässerschutz mbH (UABG) Zeitraum: 2011 Gegenstand: Sedimentkartierung Rummelsburger See Resultate: Kartographische Darstellung der Wassertiefen, der Schlammmächtigkeiten und organoleptischer Auffäl- ligkeiten an 94 Sondierungspunkten Gutachter: UABG Zeitraum: 2012 Gegenstand: Tiefenorientierte Untersuchungen im Rum- melsburger See; Bestimmung von Schadstoffgehalten in den Sedimenten an 6 Messstellen bis in eine Tiefe von max. 2,5 m Resultate: Überschreitung der Zuordnungswerte Z 2 (nach LAGA 1 -Mitteilungen Nr. 20 vom 05.11.2004: Anforde- rungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen) bei Kohlenwasserstoffen (KW), Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie einigen Schwermetallen (Cadmium, Kupfer, Zink, Chrom) an 5 Messstellen bis in Tiefen von 0,5 bis 1,5 m, an einer Messstelle bis in 2,0 m Tiefe Des Weiteren wurde in Kooperation mit der Bundesan- stalt für Gewässerkunde seit 2012 chemische, biologische (Makrozoobenthos) und ökotoxikologische Untersuchun- gen durchgeführt. Ein zusammenfassender Endbericht steht noch aus (siehe 8.). Die bislang ausgewerteten Er- gebnisse deuten darauf hin, dass in den zentralen Seebe- reichen sowohl die ungünstigen Substratverhältnisse (Faulschlamm) als auch die chemische Belastung der Sedimente für die festgestellten Defizite in der Besied- lung mit Organismen des Makrozoobenthos verantwort- lich sind. Die erheblich bessere Besiedlung in den sandi- gen, ufernahen Schilfbereichen weist auf ein positives Entwicklungspotenzial hin. Gutachter: Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH Zeitraum: 2011/2012 Gegenstand: Voruntersuchungen zur Regenwasserbe- handlung Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben Resultate: Frachtbilanz getrennt für Trockenwetter- und Regenwetterabfluss, Untersuchungen von 7 Behand- lungsvarianten, Bilanzierung des Wirkungsgrades 1 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall Gutachter: Planungsgruppe CASSENS + SIEWERT i.Z. mit Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH Zeitraum: 2013 Gegenstand: Voruntersuchungen zur Regenwasserbe- handlung im Mündungsbereich des Ruschegrabens und im Mittelauf Resultate: Frachtbilanz getrennt für Trockenwetter- und Regenwetterabfluss, Untersuchungen von Behandlungs- varianten, städtebauliche Bewertung der Varianten, Bi- lanzierung des Wirkungsgrades Gutachter: UABG Zeitraum: ab 2013 Gegenstand: Gutachten zu Grundlagen und zur Durchfüh- rung der Sanierungsleistungen (Testfelder) inkl. Messun- gen Resultate: Ergebnisse des Gutachtens liegen noch nicht vor. Erwartet werden Aussagen zur Entnahmetiefe belas- teter Sedimente, die Prüfung von Wechselwirkungen und die umweltanalytische Überwachung. Gutachter: Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH Zeitraum: 2014 Gegenstand: Gutachten zur Trassenführung einer Druck- rohrleitung zur Ableitung der Trockenwetterabflüsse zwischen Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben Resultate: Untersuchung von 2 Varianten, Kostenschät- zung Gutachter: Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH Zeitraum: 2014 Gegenstand: Beschreibung von technischen Verfah- rensoptionen im Auslaufbereich des Ruschegrabens zur Behandlung des Regenwetterabflusses Resultate: Untersuchungen von zentralen Behandlungsva- rianten, Bilanzierung des Wirkungsgrades, Kostenschät- zung Frage 7.2.: Sind weitere Untersuchungen geplant? Wenn ja, welche? Antwort zu 7.2.: Weitere Untersuchungen zur Proble- matik Regen- und Trockenwetterbehandlung sind in 2015 und 2016 geplant. Die genauen Inhalte können erst nach Auswertung und umfassender Diskussion der Varianten im Herbst 2014 definiert werden. Die Planung weitergehender Untersuchungen zu se- dimentologischen Fragestellungen hängt von den Ergeb- nissen des Forschungsprojektes der Freien Universität Berlin ab. Weitere gutachterliche Untersuchungen zur Schadens- sanierung am Westufer sind derzeit nicht geplant. Frage 7.3.: Worin besteht das Forschungsprojekt in Kooperation mit der Freien Universität Berlin? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 431 5 Antwort zu 7.3.: Im Rahmen des UEP 2 II-geförderten Forschungsprojektes „RubuS“ der Freien Universität Berlin werden folgende Fragestellungen untersucht:  Wie sieht die aktuelle flächenhafte Belastungssituation der obersten Sedimentschichten aus?  Welche ökotoxikologischen Belastungen weisen die Sedimente auf? (horizontale und vertikale Ver- teilung)  Sind im Sediment gebundene Schadstoffe mobilisierbar ?  Werden Sedimente resuspendiert?  Bildet sich eine unbelastete Sedimentauflage aus?  Welche Rolle spielen externe Faktoren (Wetter, Bootsverkehr, Wasserbeschaffenheit)? Frage 8.: Wie erklärt sich die Verspätung des in der Anfrage 17/11039 für Ende 2012 angekündigten Berich- tes zur vertieften Untersuchung der Sedimente? Antwort zu 8.: Die Untersuchungen wurden in Koope- ration mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz durchgeführt. Die im Rahmen der ersten Messkampagne ausgewähl- te Referenzmessstelle in der Spree erwies sich als ungüns- tig, da hier ebenfalls eine chemische Belastung der Sedi- mente festgestellt wurde. Es war erforderlich, eine Er- satzmessstelle zu finden und eine ergänzende Messkam- pagne mit den entsprechenden umfassenden Untersu- chungen zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus führen begrenzte personelle Kapazitäten zu Verzögerun- gen bei der Erstellung des umfangreichen Endberichtes. Es ist vorgesehen, den Bericht bis Ende 2014 fertigzustel- len. 2 Umweltentlastungsprogramm Frage 9.: Auf welchen Wegen wurde die Informati- onsveranstaltung zum Rummelsburger See am 27.08.2014 beworben? Antwort zu 9.: Die Veranstaltung wurde mit Unter- stützung von Bürgerinitiativen vor Ort durch Verteilung eines Informationsflyers umfassend publik gemacht. Ins- gesamt zeugt die Besucherzahl von ca. 200 Teilnehmern von einer erfolgreichen Bewerbung. Vielfältige Aspekte zum Rummelsburger See, wie auch die, die Gegenstand dieser Schriftlichen Anfrage sind, wurden vorgestellt und diskutiert. Berlin, den 09. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2014)