Drucksache 17 / 14 435 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 27. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2014) und Antwort Qualität und Qualifikation – Gutachter an Familiengerichten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat die aktuelle Studie von Prof. Dr. C. S. und Prof. Dr. S. S. vom Institut für Psychologie der FernUniversität in Hagen zur fachlichen Qualität von Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren bekannt? Zu 1.: Dem Senat ist die aktuelle Studie von Prof. Dr. C. S. und Prof. Dr. S. S. vom Institut für Psychologie der FernUniversität Hagen bekannt. 2. Wie bewertet der Senat das Ergebnis dieser Studie, wonach nur eine Minderheit der ausgewerteten familien- gerichtlichen Gutachten die fachlich geforderten psycho- logischen Qualitätsstandards erfüllt? Zu 2.: Der Senat nimmt das Ergebnis der Studie mit Interesse zur Kenntnis. Der Studie liegt eine Stichprobe von psychologischen Gutachten zu Grunde, die lediglich von vier Amtsgerichten aus dem Bezirk des Oberlandes- gerichts (OLG) Hamm im Bundesland Nordrhein- Westfalen stammen, von denen sich zwei Amtsgerichte in Städten mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 befinden. Daher lassen sich die Ergebnisse auf eine Stadt mit ca. 3,5 Millionen Einwohnern und entsprechend ausdifferenzier- ten Strukturen im öffentlichen Sektor sowie im rechtspsy- chologischen Bereich nur sehr bedingt übertragen. 3. Ist dem Senat eine vergleichbare Studie über die Qualität der von den drei Berliner Familiengerichten eingeholten fachpsychologischen Gutachten bekannt und zu welchem Ergebnis kommt diese gegebenenfalls? Zu 3.: Dem Senat ist eine vergleichbare Studie über die Qualität der von den drei Berliner Familiengerichten eingeholten fachpsychologischen Gutachten nicht be- kannt. 4. Teilt der Senat die Feststellung in der Studie aus Hagen, wonach die Qualifikation zum „Fachpsychologen Rechtspsychologie“ mit einer nachweislich höheren Qualität der Gutachten einhergeht? Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug ge- nommen. Ob die Beauftragung von Sachverständigen mit der Qualifikation zum „Fachpsychologen Rechtspsychologie “ zu nachweislich höherer gutachtlicher Qualität führen könnte und welche Besonderheiten dabei jeweils zu beachten wären, müsste gegebenenfalls durch eine bundesweite Studie zur fachlichen Qualität familien- rechtspsychologischer Gutachten untersucht werden. Eine entsprechende Initiative der dafür zuständigen Bundesmi- nisterien ist bisher nicht bekannt. 5. Wie viele der von den Berliner Familiengerichten beauftragten Sachverständigen verfügen über diese zu- sätzliche Qualifikation? Zu 5.: Die Anzahl der bei den drei Berliner Familien- gerichten beauftragten Sachverständigen und deren Quali- fikation werden statistisch nicht erfasst. 6. Teilt der Senat im Hinblick auf die große Relevanz der fachpsychologischen Gutachten in familiengerichtli- chen Verfahren die Auffassung, dass ein intensiverer interdisziplinärer Austausch zwischen Richterschaft und Psychologen über den Begutachtungsprozess dazu beitra- gen würde, dass qualifizierte Gutachten und sorgfältig arbeitende Gutachter künftig besser erkennbar werden? Zu 6.: In Berlin besteht ein stabiles und strukturiertes System der interdisziplinären Zusammenarbeit von der- zeit neun örtlichen Arbeitskreisen und einem Koordinie- rungskreis. Alle am familiengerichtlichen Verfahren Be- teiligten, einschließlich Richterschaft und Sachverständi- gen, sind darin zuverlässig vernetzt. Die bisherige erfolg- reiche interdisziplinäre Zusammenarbeit wird auch weiter fortgeführt. Zudem bieten Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen ein Forum des Austausches. Beides Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 435 2 ermöglicht es den zuständigen Richterinnen und Richtern bereits jetzt, fachlich geeignete Gutachter im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit zu beauftragen. 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat insoweit, ei- nen entsprechenden Dialog in Berlin zu initiieren und so die Qualität der fachpsychologischen Gutachten an den drei Berliner Familiengerichten zu verbessern und welche konkreten Schritte wird der Senat auch im Hinblick auf die von dem Bundesministerium für Justiz und Verbrau- cherschutz geplante Veranstaltung zur Verbesserung des Dialogs zwischen Richtern und Sachverständigen einlei- ten? Zu 7.: Wie aus der Antwort zu Frage 6 ersichtlich existiert bereits ein interdisziplinärer Austausch. Dieser Dialog wird auch weiterhin seitens der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt werden. Den Beteiligten werden wir die in dieser Anfrage zugrunde liegenden Anregungen übermitteln. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2014)