Drucksache 17 / 14 441 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 21. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2014) und Antwort Aussperrung von Mitgliedern der BVV bei Pressekonferenz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 21.08.2014 wurden bei der Pressekonferenz zur Vorstellung eines Gutachtens zur Kolonie Oeynhausen die anwesenden Mitglieder der BVV Charlottenburg- Wilmersdorf des Saales verwiesen. Mit welcher Begrün- dung ist dies geschehen? Zu 1.: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben: „Einladungen des Bezirksamtes zu Pressegesprächen sind ausschließlich an die Vertreterinnen und Vertreter der Presseorgane gerichtet und somit nichtöffentlich. Dies trifft auch auf das Pressegespräch vom 21. August 2014 zu, das im Amtszimmer des Bezirksbürgermeisters statt- gefunden hat. Die in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vertretenen Fraktionen sowie die Vorsteherin sind am vorherigen Tag (20. August 2014) über den gleichen Sachverhalt informiert worden. Hierauf sind die beiden Bezirksverordneten aus der Fraktion Bündnis90/Die Grü- nen und Piraten bei ihrem Versuch der eigenmächtigen Teilnahme ausdrücklich hingewiesen worden.“ 2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht eine solche Entscheidung? Wie steht dies zum Recht auf Ak- teneinsicht nach § 11 Bezirksverwaltungsgesetz? 3. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass einerseits Vertreter der Presse zugelassen und andererseits Mitglie- der der BVV ausgeschlossen worden sind? Zu 2. und 3.: Weder die Verfassung von Berlin, das Bezirksverwaltungsgesetz noch sonstige Gesetze statuie- ren ein Recht von Bezirksverordneten auf Teilnahme an Gesprächen der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Be- zirksbürgermeisters mit Pressevertreterinnen und Presse- vertretern. Auch aus den Rechten der Bezirksverordneten auf Auskunft und Akteneinsicht gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie aus § 15 Be- zVG (Unterrichtung der Bezirksverordnetenversamm- lung) lässt sich ein solches Recht nicht ableiten. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat da- rauf hingewiesen, dass es jederzeit in der regelmäßig monatlich stattfindenden Sitzung der BVV und ihren Ausschüssen oder in gegebenenfalls gesondert vereinbar- ten Terminen Rede und Antwort steht. Dies sei auch bei der Information der BVV-Fraktionen am 20. August 2014 der Fall gewesen. 4. Ist dies ein einmaliger Vorgang gewesen oder ist dies in den letzten zehn Jahren im Land Berlin schon mehrfach vorgekommen? Wenn ja, wann und wo? 5. Sind Mitglieder der BVV, welche grundsätzlich ein Teil des Organs der Gesamtverwaltung sind, generell bei Pressekonferenzen der Bezirksverwaltung ausgeschlos- sen? Wenn ja, warum? Zu 4. und 5.: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wil- mersdorf hat für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Folgendes mitgeteilt: „Der der Schriftlichen Anfrage zugrunde liegende Vorfall in Form eines eigenmächtigen Teilnahmeversuchs durch Mitglieder der BVV und die entsprechend erforder- liche Reaktion seitens des Bezirksamtes stellt ein absolu- tes Novum dar. Eine Teilnahme von Bezirksverordneten an Pressegesprächen des Bezirksamtes ist nicht vorgese- hen, denn sie sind vom Adressatenkreis der Einladung nicht erfasst. Wie bereits ausgeführt, bleiben die Rechte der Bezirksverordneten hiervon unberührt und gewahrt.“ Die übrigen Bezirksämter haben mitgeteilt, dass ein Ausschluss von Bezirksverordneten bei Pressekonferen- zen ihrer Bezirksverwaltung in den letzten zehn Jahren nicht vorgekommen ist bzw. dass ein solcher Ausschluss nicht bekannt ist. Berlin, den 09. September 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2014)