Drucksache 17 / 14 445 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 28. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2014) und Antwort Umgestaltung von Grünflächen – hoher Nutzungsdruck und Klimabilanz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kriterien werden an die Umgestal- tung von siedlungsnahen Grünflächen gestellt, die einem hohen Nutzungsdruck unterliegen und in Zukunft auf heißere und trockenere Sommer, auf deutlich stärkere Niederschläge im Herbst und Winter sowie eine Zunahme von Extremwetterereignissen eingestellt werden müssen? Wie werden diese Kriterien angewandt? Antwort zu 1: Derartige Kriterien für eine mögliche Umgestaltung von Grünanlagen liegen dem Senat nicht vor und werden daher auch nicht angewandt. Der Stadt- entwicklungsplan (StEP) Klima formuliert Ziele, die bei raumrelvanten Planungen und konkreten Vorhaben als ein Planungsbelang berücksichtigt werden sollen. Im Übrigen ist die Umsetzung Aufgabe und Verantwortung der zu- ständigen Bezirksämter. Frage 2: Wie werden bei der Umgestaltung von sied- lungsnahen Grünflächen Anforderungen an den Umge- bungslärmschutz und die Feinstaubbindung berücksich- tigt? Antwort zu 2: Alle rechtlichen Anforderungen werden bei einer Umgestaltung von Parkanlagen berücksichtigt. Frage 3: Welche Kennzahlen zur Beurteilung von Maßnahmen zur Senkung der Temperatur im Hochsom- mer und zur Ermöglichung der Regenwasserversickerung wurden für Grün- und unbebaute Flächen entwickelt? Wie erfolgt deren Anwendung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Berliner Parkanlagen? Antwort zu 3: Derartige Kennzahlen liegen dem Senat nicht vor und werden derzeit nicht entwickelt. Frage 4: Wie stellt sich der Flächenverbrauch der be- bauten, begrünten und versiegelten Flächen vor und nach der Umgestaltung des Ottoparks und des Kleinen Tiergar- tens dar? Frage 5: Wie stellen sich die Pflanzenvielfalt und de- ren Nutzen für die Stadtökologie vor und nach der Umge- staltung bei den Projekten des Ottoparks und des Kleinen Tiergartens dar? Frage 6: In welcher Form wird wann die Umwelt- und Klimaschutzbilanz der Umgestaltung des Ottoparks und des Kleinen Tiergartens vorgestellt und veröffentlicht? Antwort zu 4., 5. und 6: Die Zuständigkeit für die Parkanlage Ottopark und Kleiner Tiergarten liegt beim Bezirk Mitte. Dem Senat liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Wie werden die erreichten klimaschutzwirk- samen Effekte für die Entwicklung von anderen klimaver- träglichen Umbauvorhaben (z. B. Mischwasserkanalisati- on) in der Stadt genutzt? Antwort zu 7: Der Senat erfasst keine gesonderten Kenntnisse über klimaschutzwirksame Effekte beim Um- bau von einzelnen Parkanlagen zu erfassen und auf andere klimarelevanten Umbaumaßnahmen zu übertragen. Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen zum StEP Klima sind im Rahmen des Verwaltungshandelns zu berücksich- tigen. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)