Drucksache 17 / 14 455 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 28. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. September 2014) und Antwort Lehrkräftemangel in Berlin VI: Verteilung der Quereinsteiger*innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang wurden zu Beginn des Schuljahres 2014/15 Quereinsteiger*innen zum Abbau des Lehrkräftemangels an Berliner Schulen neu eingestellt? Bitte Anzahl und Anteil an der Gesamtzahl der Neuein- stellungen nennen. Zu 1.: Zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 wurden insgesamt 2.000 Lehrkräfte eingestellt, davon rund 300 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (15%). Davon haben 250 bereits zwei Berliner Unterrichtsfächer studiert und den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gleich- zeitig begonnen. Die anderen eingestellten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit nur einem anerkannten Fach der Berli- ner Schule werden das zweite Fach berufsbegleitend nachstudieren. 2. Wie viele Quereinsteiger*innen arbeiten inzwischen insgesamt an öffentlichen Berliner Schulen? Bitte Anzahl und Anteil an der Gesamtzahl der Lehrkräfte nennen. 3. Wie verteilen sich die in Berliner Schulen tätigen Quereinsteiger*innen insgesamt auf die Berliner Grund- schulen, auf die Integrierten Sekundarschulen, auf die Gymnasien, auf die sonderpädagogischen Förderzentren, auf die beruflichen und auf die zentral verwalteten Schu- len? Bitte Anzahl und Anteil an der Gesamtzahl der Lehr- kräfte an den genannten Schulformen nennen. 4. Stellt der Senat fest, dass in bestimmten Schulformen der Anteil der Quereinsteiger*innen wesentlich hö- her ist, als in anderen Schulformen? a) Wenn ja, an welchen Schulformen? b) Wenn ja, wie begründet der Senat die Unterschie- de? Zu 2., 3. und 4.: Nach dem erfolgreichen Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes mit der 2. Staatsprüfung sind die Quereinsteigerinnen und Querein- steiger voll gleichgestellt mit Absolventinnen und Absol- venten des herkömmlichen Vorbereitungsdienstes und damit bei der Qualifikation nicht mehr zu unterscheiden. Eine entsprechende Auswertung ist daher nicht mög- lich, Daten zum Studium o.ä. werden bei beschäftigten Lehrkräften nicht standardisiert erfasst. Die 300 neu eingestellten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger verteilen sich wie folgt auf Schularten im Vergleich zur Gesamtzahl der der Lehrkräfte: Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern Einstellungen im Sommer 2014 Gesamtzahl in Vollzeiteinheiten, Stand 08.09.2014 Schulart Anzahl Anteil Anzahl Anteil Berufliche Schule 40 13,4 % 4.157 15,2 % Grundschule 105 35,0 % 9.581 35,1 % Integrierte Sekundarschule 114 38,0 % 6.491 23,8 % Sonderschule 4 1,3 % 1.748 6,4 % Gymnasium und Kolleg 37 12,3 % 5.353 19,6 % Gesamtergebnis 300 100,0 % 27.330 100,0 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 455 2 Der Anteil der Quereinsteigerinnen und Quereinstei- ger an den Einstellungen in einzelnen Schularten ent- spricht ungefähr dem Anteil der Schularten insgesamt. Neben den o.g. Lehrkräften befinden sich aktuell 145 weitere Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus früheren Einstellungsverfahren im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. 5. Wie verteilen sich die in Berliner Schulen tätigen Quereinsteiger*innen insgesamt auf die an Berliner Schulen angebotenen allgemeinbildenden Fächer? Bitte Anzahl und Anteil an der jeweiligen für die Schulfächer verantwortlichen Gesamtzahl der Lehrkräfte nennen. Zu 5.: Eine entsprechende Auswertung bei allen Lehr- kräften ist nicht möglich (siehe Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4). Aussagen sind nur zum Quereinstieg im aktuellen Einstellungsverfahren beim berufsbegleitenden Vorberei- tungsdienst möglich: Lehramt an Grundschulen (neben den Pflichtfächern Deutsch und Mathematik): 28 Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 16 Musik 10 Sport 4 Englisch 7 sonstige Fächer 65 insgesamt Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien sowie an beruflichen Schulen (nach Hautpfächern): 10 Arbeitslehre/WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik) 20 Biologie 28 Chemie 26 Physik 4 Informatik 37 Mathematik 7 Sport 5 Sonderpädagogische Fächer 34 Berufliche Fächer (z.B. Sozialpädagogik, Bau-, Metall-, und Elektrotechnik) 14 Sonstige Fächer 185 insgesamt 6. Stellt der Senat fest, dass bei bestimmten Schulfächern der Anteil der Quereinsteiger*innen wesentlich höher ist, als bei anderen Schulfächern? a) Wenn ja, bei welchen Schulfächern? b) Wenn ja, wie begründet der Senat die Unterschiede? Zu 6.: Der Anteil der Quereinsteigerinnen und Quer- einsteiger ist in bestimmten Fächern höher als in anderen Fächern. Es handelt sich grundsätzlich um die bundesweiten Mangelfächer, bei denen häufig keine ausreichende An- zahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehr- amtsbefähigung zur Deckung des Lehrerbedarfs vorhan- den ist bzw. für die geplanten Einstellungen nicht zur Verfügung steht: Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Biologie, Arbeitslehre/WAT, Sport, Musik sowie einige berufliche Fächer und sonderpädagogische Fachrichtungen. Die Anzahl der Bewerbungen in diesen ist bundesweit nicht ausreichend, es steht keine ausreichende Anzahl an Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Studiengänge zur Verfügung. 7. Gibt es für Berliner Schulen einen Mindest- oder Höchstanteil an Quereinsteiger*innen für bestimmte Schulformen oder Schulfächer? a) Wenn ja, wo ist dieser jeweils geregelt? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Voraussetzungen, unter denen Quereinstei- gerinnen und Quereinsteiger ausgewählt und eingestellt werden können, sind in § 12 Absatz 1 Lehrkräftebil- dungsgesetz aufgeführt. Ein Mindest- oder Höchstanteil wird dabei nicht gere- gelt. Die beruflichen Erfahrungen von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern werden von den Schulen in den meisten Fällen begrüßt und sehr positiv bewertet. Für die Schulen ist die Einstellung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern eine gute Möglichkeit, in den Mangelfä- chern fachlich hoch qualifiziertes Personal einzustellen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des berufsbeglei- tenden Vorbereitungsdienstes mit der 2. Staatsprüfung sind die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zudem gleichgestellt mit Absolventinnen und Absolventen des herkömmlichen Vorbereitungsdienstes. Daher ist eine Festlegung von Mindest- oder Höchstanteilen auch nicht zielführend. 8. Wie verteilen sich die in Berliner Schulen tätigen Quereinsteiger*innen insgesamt auf die Berliner Bezir- ke? 9. Stellt der Senat fest, dass in bestimmten Bezirken der Anteil der Quereinsteiger*innen wesentlich höher ist, als in anderen Bezirken? a) Wenn ja, in welchen? b) Wenn ja, wie begründet der Senat die Unterschiede? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 455 3 Zu 8. und 9.: Eine entsprechende Auswertung bei al- len Lehrkräften ist nicht möglich (siehe Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4). Ein signifikanter Unterschied ist bei den aktuellen Einstellungen nicht feststellbar. Berlin, den 10. September 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2014)