Drucksache 17 / 14 457 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 28. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. September 2014) und Antwort Wenn nur der Profit zählt (I) – Private Heimbetreiber von Flüchtlingsunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, inwie- fern – insbesondere private – Heimbetreiber von Flüchtlingsunterkünften in Berlin ihren Gewinn dadurch versu- chen zu erhöhen, indem sie a. bei der Anzahl des eingesetzten Personals, b. bei der Qualifikation des eingesetzten Personals, c. bei der Entlohnung des eingesetzten Personals, d. an der Ausstattung der Zimmer, Küchen und Ge- meinschaftsräume, e. an der Warmwasseraufbereitung, f. an der Grundausstattung der Bewohner*innen mit Küchenutensilien, Reinigungsmitteln, Handtü- chern etc., g. an der Befüllung der Seifen- und Papierspender in den Waschräumen und Toiletten, h. an der Ausgabe von Reinigungsmitteln an die Be- wohner*innen, i. usw. „sparen“? 2. Welche weiteren „Einsparmaßnahmen“ von Heimbetreibern sind dem Senat bekannt, mit denen sie versu- chen, ihren Gewinn zu erhöhen? 3. Welche Gewinnmarge hält der Senat für die Betrei- ber von Flüchtlingsunterkünften in Berlin für angemessen bzw. billigt er ihnen im Rahmen der Kostenkalkulation zu? Zu 1. bis 3.: Das Landesamt für Gesundheit und Sozi- ales (LAGeSo) prüft seit Anfang dieses Jahres im Rah- men seiner Begehungen verstärkt die Qualität der Leis- tungserbringung der Betreiberinnen und Betreiber. Dabei sind in Einzelfällen Abweichungen von vertraglichen Vereinbarungen festgestellt worden, denen nachgegangen wird. Dem Senat sind jedoch keine Tatsachen bekannt, die auf eine ungerechtfertigte und systematische Berei- cherung durch Betreiberinnen und Betreiber von Gemein- schaftsunterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge im Sinne der Fragestellungen schließen lassen. In den meisten Fällen finden im Vorfeld einer Ver- tragsschließung für eine Gemeinschaftsunterkunft Preis- verhandlungen auf der Grundlage nachvollziehbarer Kos- tenkalkulation statt. Bei Notunterkünften finden die Preisverhandlungen parallel zur Belegung statt. In diesen Kalkulationen wird eine Gewinnmarge im marktüblichen Umfang angesetzt (einstelliger Prozentsatz). Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)