Drucksache 17 / 14 459 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 01. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. September 2014) und Antwort Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat das neue Bundespro- gramm „Nationale Projekte des Städtebaus“? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt begrüßt die Initiative des Bundes zur Förderung von herausragenden Projekten des Städtebaus. Frage 2: Wie sehen die genauen Voraussetzungen für die Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Rahmen dieses Programms aus? Antwort zu 2: Der Bund stellt 2014 einen Verpflich- tungsrahmen von 50 Mio. € in fünf Jahresraten für investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer natio- naler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurch- schnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovati- onspotential zur Verfügung. Im Jahr 2014 werden insbe- sondere Denkmalensembles von nationalem Rang wie z.B. UNESCO-Welterbestätten und bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert einschließlich Maßnahmen in deren Umfeld sowie energetische Erneuerung und Grün in der Stadt gefördert. Antragsteller sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das Förderprojekt befindet. Die Kommunen haben das Einvernehmen mit den Städtebau- ressorts der Länder herzustellen. Die Förderung des Bun- des beträgt im Grundsatz zwei Drittel. Förderfähig sind auch Projekte, die im Eigentum des Landes oder Privater stehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wählt die Förderprojekte unter Beratung eines Expertengremiums nach folgenden Krite- rien aus:  Nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung,  überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Bürgerbeteiligung , Städtebau und Baukultur,  erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen ,  Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit,  Innovationspotential. Frage 3: In welcher Weise wurden die Bezirke vom Senat über das Programm informiert? Frage 4: Wer ist zuständig für die Abgabe der Bewer- bungen? Frage 5: Gibt es aus den Bezirken oder vom Senat be- reits Projektvorschläge für die Teilnahme an dem Pro- gramm und wenn ja, welche? Frage 6: Werden die Vorschläge zwischen Senat und den Bezirken abgestimmt und wenn ja, auf welche Weise und innerhalb welcher Frist geschieht dies? Frage 7: Welche Projekte aus welchen Bezirken kommen aus Sicht des Senats grundsätzlich für eine För- derung in Betracht, für welche Projekte plant der Senat selbst eine Bewerbung bzw. welche der von den Bezirken vorgeschlagenen Projekte haben aus Sicht des Senats gesamtstädtische Bedeutung? Antwort zu 3 bis 7: Der Bund hat am 7. August 2014 einen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gestartet. Im Land Berlin ist analog zum Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“ nur die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an- tragsberechtigt. Die Bezirke wurden von der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht geson- dert informiert und aufgefordert, Förderanträge vorzube- reiten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt wird sich am Projektaufruf beteiligen und bis 22. September 2014 Anträge einreichen. Im Haushaltsplan 2014/2015 stehen dafür überplanmäßige Ausgaben 2014 von 50.000 € und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2014 von 3.950.000 € zur Verfügung (rote Nr. 1571). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 459 2 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt prüft derzeit Projektideen, die für die Antragstellung in Frage kommen. Projektideen der Bezirke liegen bislang nicht vor. Berlin, den 10. September 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2014)