Drucksache 17 / 14 463 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 29. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. September 2014) und Antwort eGovernment@School - ein Fass ohne Boden? III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe hat das Land Berlin bisher Mittel für das Projekt eGovernment@School insgesamt verausgabt? Zu 1.: Für das Projekt eGovernment@School wurden bis zum 31.08.2014 insgesamt 37.823.169,16 € verausgabt . Diese Summe teilt sich zeitlich wie folgt auf: Aus- gabenbindung bis Ende 12/2011: 22,09 Mio. €, 2012 bis 08/2014: 15,73 Mio. €. Die Ausgaben verteilen sich wie folgt auf Hardware: 15,42 Mio. €, Software: 4,61 Mio. € und Beratung/ Dienstleistung: 17,15 Mio. € sowie Verbrauchsmaterialien wie Kabel, Druckerpatronen. Der größte Auftragnehmer ist mit 17,31 Mio.€ der Landesdienstleister ITDZ. 2. In welcher Höhe hat das Land Berlin bisher Mittel für Hardware zur Umsetzung des Projekts eGovernment@School verausgabt (bitte sortiert nach Firma, Produktgruppe und Jahr)? Zu 2.: siehe Anlage zu Frage 2 3. In welcher Höhe hat das Land Berlin bisher Mittel für Software und Lizenzen zur Umsetzung des Projekts eGovernment@School verausgabt (sortiert nach Firma, Produkt, Laufzeit und Jahr)? Zu 3.: siehe Anlage zu Frage 3 4. In welcher Höhe hat das Land Berlin bisher Mittel für Beratung und Serviceleistungen durch Dritte zur Umsetzung des Projekts eGovernment@School verausgabt (bitte sortiert nach Firma, Dienstleitung und Jahr)? 6. Mit welchen Unternehmen hat das Land Berlin Verträge zur Umsetzung des Projektes, wie lautet jeweils der Vertragsgegenstand und wie lang sind die Laufzeiten der Verträge? Zu 4. und 6.: Die Beantwortung der Fragestellungen erfordert die differenzierte Betrachtung sämtlicher Handlungsfelder des Projektes über den Zeitraum 2009 bis 2013. Die Auswertung ist sehr umfangreich und wäre gesondert zu erstellen. Vor dem Hintergrund bestehender Ressourcen und angesichts der hohen Belastung im Kontext der Reorganisation des Projekts wäre die Darstellung der erfragten Datenlisten im Rahmen eines möglichen Berichtsauftrags im Hauptausschuss denkbar und angesichts der evtl. bestehenden Schutzwürdigkeit der Interessen von Vertragspartnern auch sachgerecht. 5. In welcher Höhe haben die Bezirke bisher Mittel zur Umsetzung bzw. Anbindung des Projekts eGovernment@School verausgabt (bitte sortiert nach Bezirk und Jahr)? Zu 5.: Die Ausgaben der Bezirke sind der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht bekannt, insoweit können hierzu keine Angaben gemacht werden. 7. Welche zusätzlichen Mittel würde das Projekt eGovernment@School bei einer vom Senat angedachten Umsteuerung benötigen? Zu 7.: Eine Mittelplanung ist derzeit in Vorbereitung und liegt derzeit in der erforderlichen Präzision nicht vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die geplante Umsteuerung im Ergebnis für das Land und die Bezirke kosteneffizienter und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch kostengünstiger ist. 8. Gibt es schon einen Kostenvergleich und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, welche Investitionskosten und Betriebskosten bei Weiterführung des Projektes in der bisherigen Form oder bei der angedachten Umsteuerung anfallen würden? Zu 8.: Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für zentrale/dezentrale IT-Infrastruktur und für eine mögliche Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 463 2 Neuausrichtung der Software wurden erstellt und sind derzeit in der internen Bewertung. 9. Welche Verträge müsste das Land Berlin kündigen und mit welcher Höhe an Regressforderungen müsste das Land Berlin rechnen, wenn sich der Senat für eine zentrale Datenhaltung entscheiden würde? Zu 9.: Derzeit ist die Überprüfung der betroffen Verträge in Arbeit. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, jedoch ist nach ersten Einschätzungen nicht von hohen Regressrisiken auszugehen. 10. Was würde mit der bisher angeschafften Hardware bzw. Software, die das Land Berlin bei einer möglichen Umsteuerung nicht mehr benötigen würde, passieren (sortiert nach Hardware, Software und den jeweiligen Anschaffungskosten)? Zu 10.: Für den Fall einer Zentralisierung der IT- Infrastruktur wird die Weiterverwendung von Hard- und Software geprüft. Grundsätzlich eignet sich ein erheblicher Teil der Produkte zur Weiterverwendung. 11. Wären bei einer möglichen Umsteuerung auf eine zentrale Lösung zur Datenhaltung, die von den Bezirken schon verausgabten Mittel zur Anbindung des Projektes, weiterhin notwendig? Zu 11.: Unabhängig von einer zentralen bzw. dezentralen IT-Infrastruktur ist eine Ertüchtigung der schulinternen Verkabelung der Verwaltungsbereiche erforderlich. Der Zugang zu einem zentralen Übergang an das Internet bzw. sicheres Berliner Schulintranet (sBSI) ist ebenfalls für beide Lösungen erforderlich. 12. Welche Ausschreibungen laufen bzw. plant der Senat aktuell im Rahmen des Projektes eGovernment@School? Zu 12.: Derzeit wird die Begleitung für die Ausschreibung einer externen Projekt- Qualitätssicherung- und Controlling-Unterstützung über das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) vorbereitet. Zur Entscheidungsfindung der Schulverwaltungssoftware ist eine Untersuchung eines möglichen An- passungsbedarfs erforderlich. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014) S17-14463 S1714463 Anlage Frage 2 S1714463 Anlage Frage 3