Drucksache 17 / 14 467 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 02. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. September 2014) und Antwort Schulhelfer Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation zum Schuljahresbeginn 2014/15 in der Versorgung der Berli- ner Schulen bzw. der betroffenen Schülerinnen und Schü- ler mit Schulhelfer/innen bzw. mit Schulhelferstunden, verglichen mit der bisherigen Ausstattung sowie bezogen auf den bestehenden Bedarf? 2. Welche Gründe gibt es für die zum Schuljahresbeginn erfolgten Kürzungen von Schulhelferstunden für eine Reihe von Schulen sowie für die Umsetzung von Schul- helfer/innen (u.a. Charlotte-Salomon-Grundschule in Kreuzberg, Bornholmer Grundschule in Prenzlauer Berg – siehe auch Presseberichte zwischen dem 22. Und 27. August 2014)? Zu 1. und 2.: In der Öffentlichkeit ist zum Schuljah- resbeginn der falsche Eindruck entstanden, dass es Kür- zungen bei den Schulhelfermaßnahmen insgesamt gege- ben hat. Tatsächlich ist die Zahl der Schulhelferstunden im Schuljahr 2014/2015 mit 9.600 Stunden/Woche in etwa genauso hoch wie im davor liegenden Schuljahr. Allerdings hat eine steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern einen berechtigten Anspruch auf Unterstützung durch Schulhelferinnen und Schulhelfer. Um diesem Mehrbedarf gerecht zu werden und gleichzeitig das im Haushalt festgelegte Budget für Schulhelfermaßnahmen nicht zu überschreiten, lagen die bewilligten Stunden für Schulhelfermaßnahmen für das Schuljahr 2014/2015 an einigen Schulen unter den Bewilligungen für das Schul- jahr 2013/2014, obwohl es sich um die gleiche bzw. in wenigen Fällen um eine höhere Zahl von anspruchsbe- rechtigten Schülerinnen und Schülern in den betreffenden Schulen handelt. Durch von einem Träger für Schulhelfermaßnahmen zurückfließende unverbrauchte Mittel, konnte in besonde- ren Härtefällen nachgesteuert und eine erhöhte, bedarfs- deckende Zahl von Schulhelferstunden für die Schulen bewilligt werden. In anderen Fällen konnte der Betreu- ungsbedarf für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler durch die Nutzung der innerschulischen per- sonellen Gesamtausstattung abgedeckt werden. Gegenwärtig wird die gesamte Bedarfssituation hin- sichtlich der Schulhelferstunden geprüft. 3. Ist inzwischen eine Tarifanpassung / Einkommens- erhöhung für die Schulhelferinnen und -helfer erfolgt und wenn ja, seit wann, in welcher Größenordnung und in welchem Gesamtumfang sowie mit welchen Auswirkun- gen auf die finanzierbaren Schulhelferstunden? Zu 3.: Nach Auskunft der Träger für Schulhelfermaß- nahmen hat es im Januar 2014 eine Tarifanpassung für die Schulhelferinnen und Schulhelfer gegeben. Der Umfang der Tarifanpassung lag im Verantwortungsbereich der Träger und ist dem Senat, da er nicht Arbeitgeber der Schulhelferinnen und Schulhelfer ist, auch nicht bekannt. Durch die Steigerung des entsprechenden Ansatzes im Haushalt für 2014 im Verhältnis zum Jahr 2013 um 590 T€ gab es nur marginale Veränderungen im Stundenumfang für Schulhelfermaßnahmen. 4. Wie bewertet der Senat, dass es in vielen Grundschulen keine Nachmittagsbetreuung im außerunterricht- lichen Ganztagsangebot und auch keine für die Ferienzeit durch Schulhelfer für die Sicherstellung unabdingbarer medizinischer Pflegeleistungen gibt und was will er dage- gen tun? Zu 4.: Es ist dem Senat nicht bekannt, dass ein Schul- helfereinsatz an Grundschulen für die Nachmittagsbetreu- ung im außerunterrichtlichen Ganztagsangebot sowie in Ferienzeiten zur Sicherstellung unabdingbarer medizini- scher Pflegeleistungen nicht genehmigt worden ist. In der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhel- fer), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. April 2012, ist dieser Einsatz in II.A.5. für außerunter- richtliche Ganztagsangebote und in III.2 für die Ferien eindeutig geregelt. 5. Wie bewertet der Senat, dass an Grundschulen nach dreijähriger Unterstützung und Begleitung durch Schulhelfer diese bei vielen Kindern mit Behinderung enden, obwohl Lehrer, Schulhelfer, Eltern und/oder Gut- achter sie weiter für notwendig erachten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 467 2 Zu 5.: Die Bewilligung der Schulhelferstunden erfolgt auf der Grundlage der VV Schulhelfer. Demnach können sie bewilligt werden, „wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der per- sonellen Grundausstattung der Schule und der Klasse zu leisten sind. Die Entscheidung trifft die Schulaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen.“ Dazu gehört auch, dass der erlangte Grad der Selbstständigkeit der betroffenen Schülerinnen und Schüler in der schulaufsichtlichen Ent- scheidung Berücksichtigung findet. Dem sonderpädago- gischen Prinzip der „abnehmenden Hilfe“ wird vor dem Hintergrund der Förderung der Autonomie eine bedeut- same Rolle zuerkannt, ohne weiterhin notwendige Pflege und Hilfe aus dem Blick zu verlieren. 6. ie begr ndet der Senat die interne Anweisung vom . . der Senatsverwaltung f r ildung an erliner Schulleiter, Stellungnahmen zu individuellem Mehr- bedarf, bersendung von nterlagen erst dann gegen ber dem Sozialgericht abgeben bzw. Unterlagen an dieses herausgeben zu dürfen, nachdem vorher eine Aussagege- nehmigung ihres Dienstherrn erteilt wurde bzw. eine abgestimmte Einschätzung vertreten zu m ssen Zu 6.: Eine solche interne Anweisung gibt es nicht. Allerdings wird ein abgestimmtes Vorgehen zwischen zuständiger Schulaufsicht und Schulleitungen als selbst- verständlich und notwendig erachtet. 7. Welche neuen Regelungen plant der Senat für Schulhelfer/innen bzw. für die Ausstattung der Berliner Schulen mit Schulhelferstunden und wann sollen diese in Kraft treten? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Senatsverwaltung für Finanzen führen Verhandlungen mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ziel der Gespräche ist der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung ber die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pfle- ge und Hilfe durch Träger der freien Jugendhilfe“. Durch die Rahmenvereinbarung soll erreicht werden, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 die Schulen die Mög- lichkeit erhalten, unter verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe den Anbieter auszuwählen, der den spezifi- schen Bedürfnissen der anspruchsberechtigten Schülerin- nen und Schüler sowie der Schulen gerecht wird. Dies führt nicht nur zu Trägervielfalt, sondern auch zur Ent- wicklung von Synergien und Kooperationen beispielswei- se in der ergänzenden Förderung und Betreuung bzw. im Ganztagsbetrieb sowie in der Jugendsozialarbeit an den Schulen. Die Verhandlungen sollen so rechtzeitig abge- schlossen werden, dass die Rahmenvereinbarung zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten kann, die Schulen aber vorher noch genügend zur Auswahl eines Trägers haben. 8. Wie schätzt der Senat finanziellen Bedarf / Mehrbedarf für die Ausstattung mit Schulhelferstunden ein, a. um den bisherigen Versorgungsstand aufrecht zu erhalten und b. um den tatsächlich bestehenden und anerkannten Bedarf zu decken? Zu 8.a und b.: Wie bereits dargestellt, wird die Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den tatsächlich bestehenden Bedarf prüfen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen abstimmen. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2014)