Drucksache 17 / 14 469 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 02. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2014) und Antwort Markthallen – barrierefrei zugänglich und mit Behindertentoiletten und Wickelmöglichkeiten für Babys ausgestattet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Ausnahmen beim barrierefreien Zu- gang zu den Berliner Traditionsmarkthallen ((beispiels- weise Marheineke-Halle (Friedrichshain-Kreuzberg), Arminius-Halle (Mitte)) und wie ist dieser Tatbestand - wenn vorhanden - zu begründen? Frage 2: Weisen die Berliner Traditionsmarkthallen durchweg Behindertentoiletten und Wickelmöglichkeiten für Babys auf, wenn nein, warum sind diese noch nicht vorhanden? Antwort zu 1. und 2.: Grundsätzlich zählen Markthal- len zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und unter- liegen somit den Anforderungen der Bauordnung Berlin (BauOBln) besonders dem § 51. Danach ist bei wesentli- chen baulichen Änderungen bzw. Nutzungsänderungen Barrierefreiheit herzustellen. Ebenso ist gemäß Ausfüh- rungsvorschriften Liste Technischer Baubestimmungen (AV LTB) die DIN 18040-1anzuwenden. Bauherren und Architekten tragen die Verantwortung zur Umsetzung dessen. Die bekannten Traditionshallen sind privat betriebene öffentlich zugängliche Einrichtungen. Sowohl für die Arminiushalle als auch für die Marheinekehalle gilt bei wesentlichen baulichen Änderungen § 51 der BauOBln sowie die DIN 18040-1. Da es sich in beiden Fällen um Denkmale handelt, sind entsprechende Einzelfallentschei- dungen zu treffen. Nach Auskunft des Landesdenkmalamtes gibt es keine durch Denkmalrecht zu begründenden Ausnahmen beim barrierefreien Zugang zu den Berliner Traditionsmarkt- hallen. Zu den aufgezählten Hallen lässt sich Folgendes be- richten: Die Arminius-Markthalle ist barrierefrei (stufenlos) zugänglich. Behindertentoiletten sind nicht vorhanden, da die Toiletten nur über Stufen zu erreichen sind. Die Da- mentoilette ist mit einem Wickeltisch für Babys ausge- stattet. Die Sanierung und der Umbau der bestehenden Markthalle, Marheinekeplatz 15, wurde mit dem Maß- nahmentitel: Verlegung der Eingänge, Verglasung der Südfassade und Umstrukturierung der Stände bauaufsicht- lich genehmigt. Bei der Sanierung und Umgestaltung der bestehenden Marheineke Markthalle haben die Belange der Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Per- sonen mit Kleinkindern Berücksichtigung gefunden. Durch den Einbau eines Aufzugs ist die barrierefrei Er- schließung auch für die Empore gewährleistet. Durch den zusätzlichen Einbau einer barrierefreien WC-Anlage im Erdgeschoss konnten die öffentlichen Toiletten im Kel- lergeschoss baulich nachgewiesen werden. Die ebenerdi- gen Eingänge, die eine zusätzliche Beschilderung erhalten haben und mit einer automatischen Türanlage ausgestattet sind, sind für Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern uneingeschränkt nutzbar hergestellt. Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfolgt in Berlin zurzeit nur anlassbezogen (wesentliche bauliche Ände- rung), d.h. es gibt kein allgemeines Programm zur Besei- tigung von bestehenden Defiziten. Frage 3: Ist der Berliner Senat mit dem aktuellen Zu- stand bezüglich der angesprochenen Markthallen unter dem ausdrücklich eingeführten Inklusionsgebot zufrie- den? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 469 2 Antwort zu 3.: Angesichts der dargestellten Sachlage ist der Zustand der angesprochenen Markthallen nicht zu beanstanden. Berlin, den 17. September 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2014)