Drucksache 17 / 14 477 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 03. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2014) und Antwort Wie will der Senat die Bezirke unterstützen, den Sanierungsstau an den Schulen zu beenden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist zu Beginn des Schuljahres 2014/15 der Sanierungsstau der Schulen in bezirklicher Träger-schaft insgesamt? 2. Wie verteilt sich der Sanierungsstau der Schulen auf die Schulen der Bezirke? 3. In welcher Höhe stehen den Bezirken für das Jahr 2015 Mittel aus dem Schul- und Sportstättensanierungs- programm zur Verfügung? (Bitte die Tabelle in der Anla- ge zur Schriftlichen Anfrage, Drs. 17/13391 ggf. für das Jahr 2014 aktualisieren und um das Jahr 2015 ergänzen.)? Zu 1., 2. und 3.: Bis einschl. 2012 wurde bzgl. der Baumaßnahmen an Schulstandorten zwischen Sanie- rungsbedarf und Standardanpassung unterschieden. Bei Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um baulichen Unterhalt und nicht um Baumaßnahmen nach § 24 Lan- deshaushaltsordnung (LHO). Sanierungsmaßnahmen können aber unmittelbare Auswirkungen auf den Erhalt und die Qualifizierung der Bausubstanz haben. Stan- dardanpassungen erfolgten in der Regel im Zuge ohnehin erforderlicher Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen und gehören gemäß § 24 LHO systematisch nicht zum für die Fragestellung einschlägigen baulichen Unterhalt. Inzwischen differenzieren die Bezirke bzgl. der Maß- nahmen nicht mehr zwischen Sanierungsbedarf und Stan- dardanpassung, wodurch eine exakte Ermittlung des rei- nen Sanierungsbedarfs systematisch nicht mehr möglich ist. Hintergrund ist, dass grundsätzlich jede bauliche Maßnahme im Schulbereich unter Berücksichtigung aller geänderten Vorgaben umgesetzt wird (Brandschutz, Energiesparmaßnahmen, Barrierefreiheit, Sprachalarmie- rungsanlagen, IT-Vernetzung etc.). Wurden früher bei- spielsweise ausschließlich die Kosten der Sanierung der Sanitäranlage ermittelt, erhöhen diese sich jetzt aufgrund der Anforderungen an die Barrierefreiheit (größere Räu- me, Spezialausstattung, Aufzug u.ä.). Damit sind die per 31.08.2014 abgefragten und als Anlage 1 beigefügten Daten hinsichtlich des Sanierungsbedarfs auch nicht mehr mit denen des Jahres 2012 vergleichbar. Die anliegenden Daten resultieren aus den Meldungen der Bezirke. Mangels anderer Datenquellen konnte eine Prüfung auf Plausibilität der Meldungen durch den Senat nicht vorgenommen werden. Ob der in neun Bezirken ausgewiesene Anstieg des Gesamtbedarfs wirklich plau- sibel ist, kann daher senatsseitig genauso wenig valide eingeschätzt werden wie die Entwicklung der eigentlichen bezirklichen Sanierungsbedarfe (als Teilmenge der Ge- samtbedarfe). Auffällig sind in diesem Zusammenhang allerdings die zwischenbezirklichen Unterschiede bei den gemeldeten Gesamtbedarfen, deren Höhe zwischen 51,2 Mio. € und 409,6 Mio. € liegt. Gleiches gilt für die stark differierenden Veränderungen beim Gesamtbedarf gegen- über 2012; sie reichen von -28,6 Mio. € bis +231,8 Mio. € - bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen. Zu den einheitlichen Rahmenbedingungen zählt bei- spielsweise die Teilhabe am Schulanlagensanierungspro- gramm (SSP) des Senats. Im Zeitraum von 2012 bis 2014 standen und stehen den Bezirken allein aus diesem Pro- gramm zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 177 Mio. € zur Verfügung. Die Verteilung der SSP-Mittel für 2014 und 2015 kann der beigefügten Anlage 2 entnommen werden. Den überwiegenden Teil des baulichen Unterhalts be- streiten die Bezirke in eigener Zuständigkeit und Verant- wortung aus der jährlichen Globalsummenzuweisung. Durch Vorgabe einer Veranschlagungsleitlinie hat der Senat dabei darauf hingewirkt, dass die Ansätze für bauli- chen Unterhalt in den Bezirkshaushaltsplänen ein Min- destniveau erreichen. Die entsprechenden Mindestbeträge sind in Anlage 3 ausgewiesen. Aus den in der Veran- schlagungsleitlinie genannten Beträgen müssen sämtliche bezirkliche Liegenschaften unterhalten werden, wobei Schulstandorte im Schnitt 70 % ausmachen. Es obliegt den Bezirken in eigener Schwerpunktsetzung mehr als diese Mindestbeträge für den baulichen Unterhalt und die Sanierung zu verausgaben. Dies war im Betrachtungszeit- raum überwiegend der Fall. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 477 2 4. Laut Presseberichten (z.B. in der Tageszeitung „Die Welt“, 3.9.2014) können die Bezirke aufgrund der Reduktion des Personalbestands auf 20.000 Vollzeitäquivalente (Richtlinie der Regierungspolitik, Drs. 17/0077, Abschnitt XXI, Nr. 3) bereits bewilligte Mittel aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm nicht ab-rufen. So verfallen z.B. 1 Millionen Euro (von 6,3 Mio. Euro) im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf. Der Bezirk Marzahn- Hellersdorf ruft laut Presseberichten (z.B. B.Z, 25.8.2014) bewilligte 7.000 Euro für kleinere Sanierungsarbeiten nicht ab, weil das zuständige Bauamt ausgelastet ist. Sind dem Senat weitere Bezirke bekannt, in denen Mittel aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm auf- grund von Personalengpässen nicht abgerufen werden? 6. Wie viele Vollzeitäquivalente wurden seit 2012 in den für die Schulsanierung zuständigen Bauämter der Bezirke jeweils abgebaut? a) Wie viele VZÄ sollen bis 2017 in den bezirklichen Bauämtern jeweils abgebaut werden? b) Wie viele VZÄ werden in den bezirklichen Bau- ämtern jeweils bis 2017 in den Ruhestand gehen und wie viele Stellen sollen jeweils nicht mehr besetzt werden? Zu 4. und 6.: Die Bezirke erbringen die vereinbarten Personaleinsparungen in eigener Zuständigkeit und nach eigener Priorität in ihrem Aufgabenbereich. Es gibt keine Vorgaben des Senats in welchen Bereichen Personal ab- gebaut werden muss und freie Stellen nicht wieder besetzt werden dürfen. Steglitz-Zehlendorf hat mit Stand 01.01.2014 bereits mehr Personal abgebaut als bis 2016 erforderlich gewesen wäre. Der Bezirk kann damit jede frei werdende Stelle neu besetzen. Marzahn-Hellersdorf hat bis jetzt insgesamt mehr Personal abgebaut als eigent- lich geplant gewesen war. Daraus wird deutlich, dass die Bezirke durchaus Spielräume haben. Neukölln und Tem- pelhof-Schöneberg müssen kein Personal abbauen. Bzgl. des Schulanlagensanierungsprogramms wird durch ein qualifiziertes Controlling gewährleistet, dass die Mittel nicht verfallen. Ende September des jeweiligen Jahres müssen die Bezirke melden, ob sie die ihnen bewilligten Mittel abrufen oder nicht. Sollte der Bezirk Steglitz- Zehlendorf eine entsprechende Meldung abgeben, werden sie umgehend zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen anderer Bezirke zur Verfügung gestellt. Der Bezirk Mar- zahn-Hellersdorf hat mitgeteilt, dass er die Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms 2014 vollständig abrufen wird. 5. In der Schriftlichen Anfrage, Drs. 17/13391, in der Antwort auf meine Frage Nr. 8 gibt der Senat „mangelnde personelle Kapazitäten“ in den Bezirken als Grund für Verzögerungen bei Schulsanierungsprojekten an und versprach gleichzeitig, mit den Bezirksämtern Gespräche über das Thema zu führen. Mit welchen Bezirksämtern hat der Senat bereits geredet? a) Wann fanden Gespräche zu welchen Themen statt? b) Was waren die Ergebnisse der Gespräche? c) Insofern noch keine Gespräche stattfanden: Zu welchen Zeitpunkten sind welche Gespräche mit welchen Bezirken zu welchen Themen geplant? Zu 5.: In Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage Drs. 17/13 391 wurde mitgeteilt, dass Verzögerungen die unterschiedlichsten Gründe haben können. Neben ggf. mangelnden personellen Kapazitäten wurden beispielhaft auch Haushaltssperren und Überschreitung von Kostenan- sätzen genannt. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass man mit den Bezirken im Gespräch ist. Diese Gespräche finden kontinuierlich jeweils anlass- und/oder projektbe- zogen statt, und dabei werden die jeweils erforderlichen Konsequenzen gezogen. 7. Teilt der Senat die Auffassung, dass zur Sanierung von Schulen die Bauämter der Bezirke nicht weniger, sondern zusätzliche VZÄ benötigen? a) Wenn ja, wie hoch ist der VZÄ-Bedarf in den je- weiligen bezirklichen Bauämtern? 8. Was unternimmt der Senat, um den Personalabbau in den für die Schulsanierung zuständigen bezirklichen Bauämtern aufzuhalten und wie unterstützt er die Bezirke dabei, wieder mehr und bedarfsgerecht Personal einzu- stellen, so dass Sanierungsprogramme des Landes bei den Schulen tatsächlich ankommen können? Zu 7. und 8.: Der Senat ist der Auffassung, dass die Bezirke ihre Bauämter zur Sanierung von Schulen ange- messen und bedarfsgerecht mit Personal auszustatten haben. Angesichts steigender Bauvolumina im Rahmen der wachsenden Stadt muss in Wachstumsregionen mit einem tendenziell steigenden Bedarf gerechnet werden. Den Bezirken wurde angeboten, gemeinsam mit der Se- natsverwaltung für Finanzen nach Lösungsmöglichkeiten im Einzelfall zu suchen, wenn es aufgrund von Bevölke- rungswachstum und Hinzutreten von neuen Aufgaben zu Problemen bei der Leistungserbringung im Rahmen von Pflichtaufgaben kommt. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014) SenBildJugWiss Ref. II B Schriftl. Anfrage Nr. 17/14477 Anlage 1 Bezirk Sanierungsbedarf 2012 in " Standardanpassung 2012 in " Gesamt 2012 in " von den Bezirken gemeldeter Gesamtbedarf per 31.08.2014 in " Mitte 73.282.000 27.745.000 101.027.000 105.783.000 Friedrichshain-Kreuzberg 41.673.000 5.008.000 46.681.000 51.160.000 Pankow 74.421.000 50.062.000 124.483.000 219.201.000 Charlottenburg-Wilmersdorf 25.035.000 23.902.000 48.937.000 54.910.000 Spandau 56.375.000 65.412.000 121.787.000 110.258.000 Steglitz-Zehlendorf 174.537.000 168.800.000 343.337.000 409.587.000 Tempelhof-Schöneberg 107.663.000 75.931.000 183.594.000 246.385.000 Neukölln 66.023.000 25.110.000 91.133.000 139.675.000 Treptow-Köpenick 49.230.000 42.567.000 91.797.000 63.197.000 Marzahn-Hellersdorf 60.704.000 20.388.000 81.092.000 104.881.000 Lichtenberg 76.417.000 19.796.000 96.213.000 83.480.000 Reinickendorf 57.930.000 24.935.000 82.865.000 314.680.000 Gesamt 863.290.000 549.656.000 1.412.946.000 1.903.197.000 SenBildJugWiss Ref. II B Schriftl. Anfrage Nr. 17/14477 Anlage 2 Bezirk Schüler/innen* Gesamt in $ Schüler/innen* Gesamt in $ Mitte 25.076 5.549.000 25.126 5.594.000 Friedrichshain-Kreuzberg 21.261 4.694.000 21.575 4.803.000 Pankow 27.932 6.191.000 29.000 6.457.000 Charlottenburg-Wilmersdorf 24.446 5.988.000 23.609 5.256.000 Spandau 20.746 4.578.000 20.698 4.608.000 Steglitz-Zehlendorf 28.485 6.316.000 28.463 6.337.000 Tempelhof-Schöneberg 27.372 6.065.000 27.347 6.089.000 Neukölln 27.079 6.000.000 27.026 6.017.000 Treptow-Köpenick 18.806 4.141.000 19.194 4.272.000 Marzahn-Hellersdorf 19.788 4.731.000 20.282 4.516.000 Lichtenberg 19.923 4.394.000 20.807 4.633.000 Reinickendorf 25.532 5.653.000 25.683 5.718.000 Gesamt 286.446 64.300.000 288.810 64.300.000 * Schüler/innen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen Zumessung des Schulanlagen- sanierungsprogramms 2015 Zumessung des Schulanlagensanierungsprogramms 2014 Senatsverwaltung für Finanzen II D - HB 52-4/2012 Dezember 2013 Anlage 3 Bezirke (Werte in €) Leitlinie 2012 Leitlinie 2013 Leitlinie 2014 Leitlinie 2015 Mitte 12.081.440 11.144.045 10.816.430 10.816.430 Friedrichshain-Kreuzberg 8.133.509 8.232.618 8.714.156 8.714.156 Pankow 9.961.633 10.015.245 9.863.548 9.863.548 Charlottenburg-Wilmersdorf 12.530.607 12.370.777 12.830.195 12.830.195 Spandau 5.983.090 5.486.213 6.273.905 6.273.905 Steglitz-Zehlendorf 9.627.049 9.700.158 10.293.806 9.491.806 Tempelhof-Schöneberg 11.085.659 11.162.169 11.236.288 11.236.288 Neukölln 10.419.836 10.616.743 10.576.661 10.576.661 Treptow-Köpenick 7.747.425 7.571.685 8.480.291 8.480.291 Marzahn-Hellersdorf 5.842.150 5.688.799 6.831.298 6.831.298 Lichtenberg 4.589.555 4.508.472 5.450.437 5.450.437 Reinickendorf 7.787.368 7.744.395 8.069.306 8.024.306 Summe 105.789.321 104.241.317 109.436.321 108.589.321 Leitlinie Hochbauunterhaltung 2012/13 und 2014/15 (Stand Haushaltsbeschluss) S17-14477 S1714477 Anlage_1 S1714477 Anlage_2 S1714477-Anlage 3