Drucksache 17 / 14 478 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2014) und Antwort Bund-Länder-Vereinbarung “Qualitätsoffensive Lehrerbildung” Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf der Grundlage von Artikel 91 b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GG hat das BMBF am 24. Juli 2014 die Bund- Länder-Vereinbarung "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" gestartet. Hochschulen können innerhalb von vier Mona- ten Projektvorschläge zur Strukturoptimierung ihrer Lehr- amtsstudiengänge einreichen, die dann in einem zweistu- figen, wettbewerblichen Verfahren begutachtet werden sollen. Für die Projektförderung, insb. im Bereich „Inklusive Schule“ stehen in den kommenden zehn Jahren bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Inwiefern profitieren die Berliner Universitäten aus der Sicht des Senats von der neuen Vereinbarung? 6. In welchem Zusammenhang steht die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ des Bundes mit der Reform der Lehrkräftebildung im Land Berlin? Zu 1. und 6.: Das auf wettbewerblicher Grundlage an- gelegte Förderprogramm umfasst gemäß der Richtlinien zur Förderung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vom 24. Juli 2014 zwei Förderphasen. Für die 1. Förderphase bis 2018 stehen insgesamt 275 Millionen Euro zur Verfügung. In der 2. Förderphase von 2019 bis 2023 stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstel- lung durch die gesetzbegebenden Körperschaften, weitere bis zu 225 Millionen Euro zur Verfügung. Der auf die einzelnen Länder maximal entfallende An- teil an der o.g. Gesamtförderung wird über ein arithmeti- sches Mittel aus dem Anteil an bestandenen Lehramtsprü- fungen 2005-2010 des jeweiligen Landes an der bundes- weiten Summe bestandener Lehramtsprüfungen und dem Königsteiner Schlüssel 2014 errechnet. Für Berlin erge- ben sich hieraus voraussichtlich 4,36% der o.g. Mittel. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ steht in keinem direkten ursächlichen Zusammenhang mit der Re- form der Lehrkräftebildung im Land Berlin. Jedoch ist sie auf folgende Schwerpunktsetzungen bezogen, die auch wesentlichen Zielsetzungen der Berliner Reform entspre- chen: a) Profilierung und Optimierung der Strukturen der Lehrerbildung an den Hochschulen b) Qualitätsverbesserung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung c) Verbesserung der professionsbezogenen Beratung und Begleitung der Studierenden in der Lehrerbil- dung d) Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusi- on e) Fortentwicklung der Fachlichkeit, Didaktik und Bildungswissenschaften und f) Vergleichbarkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen sowie der gleichberech- tigte Zugang bzw. die gleichberechtigte Einstel- lung in Vorbereitungs- und Schuldienst zur Ver- besserung der Mobilität von Lehramts-Studie- renden und Lehrerinnen und Lehrern. Damit sind den Berliner Universitäten Projektanträge möglich, die den sich aus der Berliner Reform der Lehr- erbildung ergebenden Aufgabenstellungen entsprechen und bei erfolgreichem Antrag helfen können, die Aufga- ben der nächsten Jahre auch im länderübergreifenden wissenschaftlichen Dialog und ggf. mit finanzieller Un- terstützung aus den Projektmitteln umzusetzen. Die Anträge werden vor Einreichung beim Projektträ- ger in ihrer Passung zu den bildungspolitischen Zielen des Landes in einer kurzen Stellungnahme durch die Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einge- ordnet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 478 2 Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme der Berliner Universitäten ist die gesicherte Anerkennung von Lehramtsabschlüssen und Studienleistungen beim Wech- sel zwischen den Ländern oder beim Wechsel des Studi- enortes. Diese Verpflichtungen sind in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehr- kräften – Ländergemeinsame Umsetzungsrichtlinien für die Anpassung von Regelungen Verfahren bei der Einstel- lung in Vorbereitungsdienst- und Schuldienst sowie für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen der Lehramtsausbildung“ vom 07. März 2013 i.d.F. vom 27. Dezember 2013 durch die Länder eingegangen worden. Das Land Berlin hat hierzu die Grundlage durch die Anerkennungsregelungen im Lehr- kräftebildungsgesetz vom 07. Februar 2014 (§ 14) ge- schaffen. Den Berliner Universitäten wurde der o.g. KMK-Beschluss bekannt gemacht und sie wurden auf die Verpflichtungen, die sich in Anerkennungsfragen für die Universitäten ergeben, hingewiesen. 2. Kann der Senat Presseberichte bestätigen, in denen behauptet wird, die Berliner Universitäten hätten bereits Konzepte bzw. Projekte zur Förderung entwickelt (z.B. Tagesspiegel, 3.7.2014)? 3. Wenn ja, um welche Konzepte oder Projekte han- delt es sich konkret? Was sind die Inhalte der Anträge? (Bitte pro Universität aufschlüsseln.) 4. Gibt es noch Hürden für die Berliner Universitäten oder Probleme bei der Antragsstellung ? a) Wenn ja, welche und wie sollen diese von wem und bis wann gelöst werden? Zu 2., 3. und 4.: Gemäß den Richtlinien zur Förderung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ sind die Vorhabenbeschreibungen dem Projektträger bis spätestens 14. November 2014 vorzulegen. Diese liegen dem Senat noch nicht vor. Da die Universitäten zu verschiedenen Anläs- sen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft über den Stand des Verfahrens informiert wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Uni- versitäten mit der Erarbeitung ihrer Vorhabenbeschrei- bungen dementsprechend vorangeschritten sind. Die An- träge müssen bei Einreichung an den Projektträger eine Stellungnahme der zuständigen Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes enthalten. In dieser ist u.a. darzulegen, wie die Verpflichtungen aus § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. April 2013, der eine weitgehende Anerkennung der Lehramtsabschlüsse und Studienleistungen im Hin- blick auf eine gesicherte Mobilität Lehramtsstudierender und -absolventinnen und -absolventen regelt, umgesetzt werden. Zu diesem Zwecke ist eine Frist zur Einreichung der Anträge bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für den 16. Oktober 2014 angesetzt. 5. Liegen dem Senat Informationen über Verzögerun- gen des Bundes, z.B. bei der Ausschreibung vor, sodass Universitäten erst im kommenden Jahr Anträge stellen können? Zu 5.: Nein. Die Ausschreibung ist mit Bekanntma- chung der Richtlinien zur Förderung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vom 10. Juli 2014 am 24. Juli 2014 im Bundesanzeiger erfolgt. 7. Welche Auswirkungen hätten mögliche zusätzliche Zuweisungen des Bundes an die Universitäten durch die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ auf die Zuweisungen des Landes Berlin? a) Kann der Senat die in den Hochschulverträgen fest- gelegte Planungssicherheit (§ 4) für die Universitäten gewährleisten oder plant der Senat, Gespräche mit den betroffenen Universitäten mit dem Ziel aufzunehmen, Anpassungen an die veränderten Rahmenbedingungen vorzunehmen? Zu 7.: Mögliche zusätzliche Zuweisungen des Bundes an die Universitäten im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ hätten keine Auswirkungen auf die Zuschüsse des Landes Berlin. Der Senat kann die mit den Hochschulverträgen angestrebte Planungssicherheit für die Universitäten gewährleisten und hält wegen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ keine Anpassungen für erforderlich. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2014)