Drucksache 17 / 14 487 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Baum und Heiko Herberg (PIRATEN) vom 01. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2014) und Antwort Wo ist das “Berliner Bäderkonzept 2025”? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut der Roten Nr. 0087 H sollte das „Berliner Bäderkonzept 2025“ am 31.08.2014 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. Dies ist nicht geschehen. Wie begründen der Senat, die Berliner Bäderbetriebe und der Aufsichtsrat diese Verzögerung? Zu 1.: Die Vorlage konnte dem Abgeordnetenhaus noch nicht vorgelegt werden, da die senatsinterne Ab- stimmung noch nicht abgeschlossen werden konnte. 2. Wie ist der aktuelle Zeitplan zum “Berliner Bäderkonzept 2025”? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit Schreiben an das Abgeordnetenhaus vom 28.08.2014 eine Fristverlängerung bis zum 31.10.2014 beantragt. 3. Laut der Roten Nummer Nr. 0087 H und laut zahl- reicher Presseartikel gibt es bereits seit Monaten einen senatsinternen Entwurf. Was sind die Inhalte des Ent- wurfs? a) Welche Ideen, Vorschläge oder Vorhaben zur Zu- kunft der Bäderbetriebe werden im Entwurf vorgeschla- gen? 4. Laut eines Artikels in der Tageszeitung “Die Welt” vom 01.09.2014 ist die Veröffentlichung des “Berliner Bäderkonzepts 2015” auf “unbestimmte Zeit” verschoben worden. Können der Senat, die Berliner Bäderbetriebe und der Aufsichtsrat die Aussage bestätigen? a) Wenn ja, wie wird diese Verschiebung begründet? 5. Dem Artikel der Tageszeitung „Die Welt“ ist zu entnehmen, die „finanziellen Aussagen“ im Entwurf seien „zu vage“. Um welche konkreten „finanziellen Aussagen“ zu welchen konkreten Vorhaben oder Planungen handelt es sich und inwiefern sind diese für wen „zu vage“? 6. Im genannten Artikel ist außerdem zu lesen, die „Aussichten, dass womöglich doch Bäder geschlossen werden“ seien „zu unkonkret“. Welche Vorhaben, Aussagen oder Planungen im Entwurf zum „Bäderkonzept 2025“ führen für wen zu dieser Annahme? 7. Dem Regierenden Bürgermeister und dem Finanz- senator schienen „die im Konzeptentwurf vorgestellten modellhaften Pläne für ein neues kombiniertes Frei-, Hallen und Freizeitbad wenig überzeugend“, so „Die Welt“ am 1.9.2014. Welche Vorhaben oder Aussagen der Berliner Bäderbetriebe im Konzeptentwurf führten zu dieser Einschätzung? 8. Wie ist die in der Frage 7 erwähnte Skepsis des Regierenden Bürgermeisters und des Finanzsenators zum Bau eines kombinierten Frei-, Hallen und Freizeitbads zu verstehen, wenn die B.Z. schreibt, solch ein „Superbad“ würde in Mariendorf nun gebaut, der Bezirk Tempelhof- Schöneberg hätte gar einen „Zuschlag“ erhalten? 9. Wie hoch ist der „Zuschlag“, den der Bezirk Tempelhof -Schöneberg zum Bau eines Kombibades in Mari- endorf erhalten hat? a) Wo ist dieser Zuschlag im Haushalt 2014 etati- siert? 10. Laut der B.Z. vom 01.09.2014 soll das “Berliner Bäderkonzept 2015” in zwei Wochen im Senat verabschiedet werden. Wie ist diese Meldung zu verstehen, wenn am gleichen Tag die Tageszeitung “Die Welt” von einem “Scheitern” schreibt und behauptet, die Verabschiedung sei auf unbestimmte Zeit verschoben worden? Zu 3. bis 10.: Da die senatsinterne Abstimmung zu dem Bäderkonzept noch nicht abgeschlossen werden konnte, existiert das Bäderkonzept 2025 lediglich als eine verwaltungsinterne Unterlage auf Arbeitsebene. Wie immer gilt: Der Senat wird erst nach Abschluss der Se- natsberatungen öffentlich Stellung dazu nehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 487 2 Aus diesem Grund werden auch die Fragen, die auf den Behauptungen diverser Presseorgane, wie sie die Fragesteller zitieren, basieren, nicht beantwortet, da ein abgestimmtes Konzept noch nicht vorliegt. 11. Der Redaktion der B.Z. soll nach eigenen Anga- ben in der Ausgabe vom 01.09.2014 das “Berliner Bäderkonzept 2025” exklusiv vorliegen. Wie und von wem hat die Redaktion das Konzept erhalten? a) Auf welcher Rechtsgrundlage erhält die genannte Tageszeitung senatsinterne Unterlagen? b) Warum erhält die B.Z. den genannten Entwurf, das Abgeordnetenhaus aber nicht? Zu 11.: Eine Weitergabe des Entwurfes an die Redak- tion der B.Z. ist der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht bekannt. Die Weitergabe von internen Unter- lagen des Senats würde für Beschäftigte des Landes ein Dienstvergehen darstellen, das arbeitsrechtliche bezie- hungsweise disziplinarrechtliche Folgen haben könnte. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)