Drucksache 17 / 14 490 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 03. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2014) und Antwort Dauer der Rotphase an Kreuzungen Staatsgeheimnis? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum können Aktenunterlagen zu Lichtsig- nalanlagen im Land Berlin nur unter bestimmten Bedin- gungen an Dritte weitergegeben werden? Frage 2: Worin besteht die Vertraulichkeit dieser Ak- tenunterlagen? Frage 3: Warum ist diese Art der Akteneinsicht ge- bührenpflichtig? Antwort zu 1. bis 3.: Das Verfahren zur Aktenaus- kunft oder Akteneinsicht hat das Land Berlin im Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes erfolgt auch die Einsicht in die bzw. Her- ausgabe der amtlichen Informationen zu Lichtsignalanla- gen. Die Veröffentlichung, Speicherung oder Sammlung von durch Akteneinsichten oder Aktenauskünfte erhalte- nen Informationen zu gewerblichen Zwecken ist aller- dings nicht zulässig. Im Übrigen sind Akteneinsichten oder Aktenauskünfte nach IFG aufgrund § 16 IFG kos- tenpflichtig. Gemäß § 45 Absatz 2 Verfassung von Berlin hat jeder Abgeordnete das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung zu nehmen. Die Gewährung einer Akteneinsicht von Abgeordneten sowie die Anfertigung von Kopien sind gebührenfrei. Auch hier ist eine Verwendung oder Weitergabe zu gewerblichen Zwecken nicht zulässig. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2014)