Drucksache 17 / 14 491 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 03. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2014) und Antwort Spielräume für die Kalkulation der Wasserpreise Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 24.02.2014, Az: VI-2 Kart 4/12 (V) fest- gestellt, dass auch bei unveränderter Gesetzeslage ein erheblicher Spielraum für die Kalkulation der Wasserprei- se besteht. Ist der Senat bereit, aus den Feststellungen und Hin- weisen des Gerichts Konsequenzen zu ziehen und die nach dem Betriebegesetz ansetzbaren Kosten unter Aus- nutzung der vorhandenen Spielräume so zu verringern, dass die Wasserpreise in Zukunft auch ohne weitere Kar- tellamtsverfügungen auf Dauer sinken können? (Zur Erläuterung: Dies könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die durchschnittlich angesetzte kalkulatorische Nutzungsdauer von Anlagegütern verlän- gert und den branchenüblichen Zeiten angepasst wird. Die dadurch niedrigeren kalkulatorischen Abschreibungen würden die nach dem Betriebegesetz ansetzbaren Kosten verringern und sowohl zu niedrigeren Wasserpreisen als auch zu niedrigeren Abwasserpreisen führen.) Falls ja, welche Veränderungen sind geplant? Wie werden sich diese Veränderungen auf die Frischwasser- und die Abwasserpreise prozentual auswirken? Falls nein, warum nicht? Zu 1.: Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulations- grundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässe- rung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht. Das Ziel des Senats sind moderate Wasser- und Ab- wassertarifentwicklungen. In der mittelfristigen Wirt- schaftsplanung der Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) ist daher ein langfristig angelegtes Optimierungsprogramm berücksichtigt. Hinzu kommen Kosteneinsparungen im Bereich der Investitio- nen. Diese entstehen durch eine effizientere Durchfüh- rung von Investitionsvorhaben. Der Umfang der Investiti- onsmaßnahmen bleibt jedoch unverändert. Darüber hinaus hat das Land Berlin durch Beschluss des Senats vom 1. April 2014 einen Gewinnverzicht für die Jahre 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 45,1 Mio. € erklärt. Berlin, den 16. September 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)