Drucksache 17 / 14 493 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 03. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2014) und Antwort Wie geht es weiter mit der Wasser-Rekommunalisierung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat auf ihrer Webseite unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoege n/wasser/gesellschaftsrechtliche_struktur_berlinwasser_gruppe.pdf eine Grafik unter der Überschrift „Beteiligungsstruktur nach dem 2. Rekommunalisierungsschritt“ eingestellt (abgerufen am 01.09.2014), aus der hervorgeht, dass die gesellschaftsrechtliche Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrages vom 18. Juni 1999 sowie der drei stillen Gesellschaften im Wesentlichen unverändert wei- terbesteht. Lediglich die Besitzverhältnisse an der RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB) haben sich demnach geändert. Welche rechtliche Relevanz ha- ben der Konsortialvertrag und die Stille Gesellschafter Verträge gegenwärtig? Zu 1.: Sowohl der Konsortialvertrag als auch die Ver- träge über die Stillen Gesellschaften haben in der aktuel- len Fassung Bestand. 2. Welche Schritte hat der Senat bislang unternom- men, um die in der Beschlussempfehlung des Hauptaus- schusses vom 06.11.2013 (DRS 17/1275) benannte „Neuorganisation der Berlinwasser-Gruppe und die Auflösung der konsortialvertraglichen Strukturen“ nach dem Parlamentsbeschluss vom 07.11.2013 auf den Weg zu bringen? Wie sieht die zeitliche Planung des Senats hierzu aus? 3. Was sieht das Konzept zur Vereinfachung der Struktur der Wasserbetriebe aus heutiger Sicht vor, fast 10 Monate nach der Zustimmung zum Rückkauf der An- teile von Veolia? Ist es weiterhin richtig, dass die Berlin- wasser Holding AG, die stillen Gesellschaften, die RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH und die BWB Rekom Berlin GmbH & Co KG nicht mehr benötigt wer- den? Zu 2 und 3.: Die Konzernstruktur der Berlinwasser- Gruppe soll weiterhin stark vereinfacht werden, wobei nicht mehr benötigte Gesellschaften aufgelöst oder ver- schmolzen werden sollen. Die Ermittlung der steuerrecht- lich und betriebswirtschaftlich optimierten Zielstruktur ist sehr komplex, wobei eine Vielzahl steuer- bzw. handels- rechtlicher Effekte und Wechselwirkungen, die teilweise als Einmal- und teilweise als Dauereffekte auftreten, zu berücksichtigen sind. Es wird mit einem aufwändigen strukturellen Umbauprozess gerechnet. Derzeit sind die Berliner Wasserbetriebe (BWB), in Abstimmung mit dem Senat, mit der Ausarbeitung eines umfassenden Gesamt- konzepts befasst. 4. Auf welchen Betrag pro Jahr schätzt der Senat das Einsparpotential rechtsformspezifischer Kosten und steu- erlicher Entlastungen nach einem dritten Rekommunali- sierungsschritt wie in Frage 3. beschrieben? 5. Wie sollen die in Frage 4. beschriebenen Einspar- potentiale verwendet werden? Inwieweit ist daran ge- dacht, diese für Preissenkungen für die Wasserkunden bzw. für zusätzliche Investitionen zu verwenden oder sollen sie als Gewinne zugunsten des Landeshaushalts ausgeschüttet werden? Zu 4. und 5.: Die Prüfung eines dritten Rekommunali- sierungsschrittes sowie der etwaigen Effekte, die sich daraus ergeben können, dauert noch an. Berlin, den 17. September 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)