Drucksache 17 / 14 498 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Brauer und Katrin Lompscher (LINKE) vom 05. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2014) und Antwort Mittel aus dem neuen Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes für Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Senat bekannt, dass es bei der Beauftragten der Bunderegierung für Kultur und Me- dien ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm über 20 Mio. € aus dem Bundeshaushalt 2014 geben soll, zu dem bis zu einem Stichtag im September Anträge eingereicht werden können? Antwort zu 1: Dem Landesdenkmalamt Berlin wurde das Denkmalschutz-Sonderprogramm V (DS V) durch die Übermittlung des Projektaufrufs am 17. Juli 2014 be- kannt. Frage 2: In welcher Form wurden und werden poten- zielle Antragsteller in Berlin auf das Sonderprogramm aufmerksam gemacht und ggf. bei der Antragstellung unterstützt? Antwort zu 2: Potentielle Antragsteller werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Berliner Abgeordnete, Mitglieder des Bundestages bzw. des Haushaltsausschusses des Bundes- tages informiert und z.B. vom Landesdenkmalamt Berlin unterstützt. Frage 3: Welche Projekte kommen aus Sicht des Sena- tes für die Antragstellung in Frage, wenn die erforderliche Kofinanzierung in Höhe von mindestens 50 % durch Bezirk, Land oder Ditte gesichert sein muss und für wel- che Projekte wurden bzw. werden die erforderlichen be- fürwortenden Stellungnahmen des Landesdenkmalamtes abgegeben? Antwort zu 3: Aus fachlicher Sicht des Landesdenk- malamts Berlin kommen alle Projekte in Betracht, die den Förderrichtlinien entsprechen und für die eine 50 %ige Kofinanzierung gesichert werden kann. Frage 4: Für welche Berliner Projekte sind Antragstel- lungen erfolgt bzw. beabsichtigt? Antwort zu 4: Es sind sechs vom Landesdenkmalamt begutachtete Förderanträge bei der BKM vorgelegt und befürwortet oder abgelehnt worden (Klammerzusatz!): • Kino International, Karl-Marx-Allee 33, Berlin (Bln.)-Mitte (befürwortet) • Gutshaus Hohenschönhausen, Hauptstraße 44 (abgelehnt ) • BAT (Berliner Arbeiter- und Studententheater), Belforter Straße 15, Bln.-Prenzlauer Berg (abge- lehnt) • Jüdischer Friedhof Berlin-Weißensee, Einfriedung (befürwortet) • Jüdischer Friedhof Berlin-Weißensee, Grabmale (befürwortet) • Invalidenfriedhof, Scharnhorststraße 33, Bln.- Mitte (befürwortet) Frage 5: Welche Denkmale in Berlin von überregiona- ler Bedeutung bedürfen aus Sicht des Senates in den nächsten Jahren einer besonderen Zuwendung, die die Möglichkeiten des Landes Berlin allein überschreitet? Antwort zu 5: Im Rahmen des Aufrufes, 2014 Mittel aus dem Mauerfonds V zu beantragen, wurden folgende Denkmal-Förderprojekte benannt und vom Landesdenk- malamt befürwortet, konnten jedoch nicht berücksichtigt werden: • Anatomisches Theater, Gerlach-Bau (Anbau des Anatomischen Theaters), Luisenstr. 56, Bln.-Mitte • East-Side-Galerie, Bln.-Friedrichshain • Archäologischer Pfad, Bln.-Mitte • Jüdischer Friedhof Bln.-Weißensee, Herbert- Baum-Str.45, Pförtnerhaus an der Indira-Gandhi- Straße • Jüdischer Friedhof Bln.-Weißensee, HerbertBaum -Str.45/Indira-Gandhi-Straße, Einfriedung von 1983 • Alter Domfriedhof St. Hedwig, Liesenstr. 8, Bln.- Mitte Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 498 2 • Strandbad Müggelsee, Fürstenwalder Damm 838, Bln.-Köpenick Im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms 2014 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Substanzerhaltung und Restaurierung von unbewegli- chen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung wurden folgende Projekte beantragt und vom Landesdenkmalamt gutachterlich befürwortet: • Buddhistisches Haus, Edelhofdamm 54, Bln.- Reinickendorf • Kino International, Karl-Marx-Allee 33, Bln.- Mitte • Martin-Luther-Gedächtniskirche, Riegerzeile 1a, Bln.-Tempelhof • Strandbad Müggelsee, Fürstenwalder Damm 838, Bln.-Köpenick • Studentendorf Schlachtensee, Wasgensteig 75, Bln.-Zehlendorf • Jüdischer Friedhof Bln.-Weißensee, HerbertBaum -Str.45 Bestätigt wurden bislang die Martin-Luther-Gedächt- niskirche und das Studentendorf Schlachtensee. Darüber hinaus bedürfen folgende Denkmale mit nati- onaler Bedeutung in Zukunft besonderer finanzieller Zuwendungen: • Jüdischer Friedhof Schönhauser Allee, Schönhauser Allee 23-25, Bln.-Prenzlauer Berg • Flughafen Tempelhof, Bln.-Tempelhof-Schöneberg : Platz der Luftbrücke 1, 2, 3, 4, 5, 6 Columbiadamm 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 7 A, 7 B, 7 C Mehringdamm 129, 129 A, 129 B, 129 C Tempelhofer Damm 1, 3, 5 Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014)