Drucksache 17 / 14 502 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 04. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2014) und Antwort Schulentwicklungsplanung in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die unzureichenden Schul- entwicklungsplanungen der Bezirke? 2. Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um auf die Bezirke einzuwirken, dass die Pläne fortgeschrie- ben bzw. aktualisiert werden können, um eine angemes- sene Schulentwicklungsplanung auf Länderebene umzu- setzen? Zu 1. und 2.: Gemäß § 105 Absatz 3 des Schulgeset- zes von Berlin stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Schulentwicklungsplan (SEP) für das Land Berlin auf und bezieht die bezirkli- chen Schulentwicklungsplanungen dabei ein. Dieser Pro- zess wird aktuell abgeschlossen. Der SEP des Landes Berlin enthält zu den Entwicklungen in den Bezirken im Wesentlichen nur pauschale Aussagen. Für qualifizierte Aussagen auf kleinteiliger regionaler Ebene mit Auswir- kungen auf Einschulungsbereiche und auf die Etatisierung von Schulbaumaßnahmen in Haushalt und Finanzplanung bedarf es der Erarbeitung bezirklicher Schulentwick- lungspläne. Gemäß der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP v. 24.06.2012; vgl. § 7 Abs.2) entscheiden die Bezirke in eigener Zuständig- keit über den Zeitpunkt der Aufstellung ihrer Schulent- wicklungspläne. In der Regel werden diese auch – in unterschiedlicher Qualität – erstellt. In den wenigen Fällen , in denen dies absehbar nicht erfolgt, wurde sowohl auf Arbeits- als auch auf politischer Ebene ein bezirkli- cher SEP eingefordert. Rechtliche Konsequenzen für eine nicht fristgemäße Erstellung eines bezirklichen SEP sind jedoch nicht vor- gesehen; Sanktions- und Durchsetzungsmöglichkeiten seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bestehen daher nicht. Berlin, den 15. September 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2014)