Drucksache 17 / 14 510 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Pavel Mayer (PIRATEN) vom 03. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2014) und Antwort Verschiebung der Verhandlungen mit den Stromnetz-Bietern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was sind die „verfahrensleitenden Fragen“ zum Stromnetzvergabeverfahren, wegen der die Verhandlun- gen mit den Stromnetz-Bietern auf unbestimmte Zeit verschoben wurden? Was genau soll aus welchen Grün- den geklärt werden? Zu 1.: Sobald die verfahrensrechtlichen Fragen geklärt sind, wird das Verfahren fortgesetzt. Die Bieter werden dann über den weiteren Verfahrensablauf informiert. Da es sich um ein noch laufendes vertrauliches Verhand- lungsverfahren handelt, sind Details ausschließlich den Beteiligten zugänglich. 2. Wann wird das Stromnetzvergabeverfahren fortgesetzt ? Zu 2.: S. zu Frage 1 3. Welche Ausgaben hat das Land Berlin bisher für die Durchführung des Stromnetzvergabeverfahrens getä- tigt? Was genau und in welcher Höhe wurde finanziert? Zu 3.: Das bisher in Rechnung gestellte Honorar für die Durchführung des Stromvergabeverfahrens beträgt 558.228 €. Die Ausgaben für rechtliche Beratung wurden aus dem Titel 1510/54010 finanziert. Sie umfassen die Begleitung des gesamten Konzessionierungsverfahrens: z.B. Mitwirkung bei der Erstellung der Verfahrensbriefe, Auswertung der Rückläufe und bei der Beantwortung von Bieternachfragen. Hierbei war jeweils aktuell ergangene Rechtsprechung auszuwerten und für den weiteren Fort- gang des Verfahrens zu berücksichtigen. Aus dem Titel 1510/52610 wurde die Erstellung des Stromnetzwertgut- achtens finanziert. 4. Welche Ausgaben des Landes Berlin (Art und Hö- he) sind für den weiteren Teil des Stromnetzvergabever- fahrens geplant? Zu 4.: Für die weitere rechtliche Beratung und Begut- achtung im Zusammenhang mit der Konzessionierung von Energienetzen (Titel 1510/54010 und Titel 1510/52610) sind für das Jahr 2014 insgesamt 1,5 Mio. € und für das Jahr 2015 850.000 € im Doppelhaushalt 2014/15 vorgesehen. Ob weitere Kosten ab 2016 erforder- lich werden, hängt vom Verlauf des Verfahrens und den Bewerberinnen und Bewerbern (z.B. bei Erhebung von Klagen, Rügen, Beschwerden u. ä.) ab; sie wären gegebe- nenfalls bei der nächsten Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen. Berlin, den 16. September 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)