Drucksache 17 / 14 512 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 08. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2014) und Antwort Auswirkungen der vorzeitigen Ablösung von Fördermitteln auf Miethöhen und Mieten- konzept in den Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für wie viele Objekte des Sozialen Woh- nungsbaus in Gebieten, in denen das Mietenkonzept gilt, gab es in den Jahren 2012, 2013 und bis 30. Juni 2014 vorzeitige Ablösungen von Fördermitteln (bitte nach Bezirken und Großsiedlungen gegliedert angeben)? Antwort zu 1: Laut Auskunft der Investitionsbank Berlin (IBB) liegen ihr hierzu keine entsprechend diffe- renzierten statistischen Aufbereitungen vor. Frage 2: Welche Regelungen zu Miethöhe, Mietrecht und Belegungsbindungen sind in den Ablösungsverträgen der IBB mit Eigentümern rechtlich möglich und auf wel- cher Rechtsgrundlage? Antwort zu 2: Bei der vorzeitigen vollständigen Rück- zahlung von Aufwendungsdarlehen durch die Förderneh- merin oder den Fördernehmer bleiben die geltenden Mietpreis- und Belegungsbindungen bis zum Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bestehen. Rechtsgrundlage ist § 16 Wohnungsbindungsgesetz. Frage 3: Ist die Aussage zutreffend, dass bei vorzeiti- ger Ablösung von Fördermitteln das Mietenkonzept nicht greift und wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 3: Es ist zutreffend, dass die Förderung aus den Mietenkonzepten (Wohnkostenhilfe) nicht ge- währt wird, wenn Aufwendungsdarlehen bereits vollstän- dig bzw. zum Barwert zurückgezahlt sind. Die Maßnah- men des Mietenkonzepts- keine Kürzung der Fördermittel bzw. keine Anhebung der Bedienung – sind aufgrund der Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen nicht realisierbar. Frage 4: In welchen Wohngebäuden der Großsiedlung Wassertorplatz greift das Mietenkonzept des Senates ganz oder teilweise nicht und aus welchen konkreten Gründen (z.B. Häuser, bei denen Aufwendungsdarlehen vorzeitig zurückgezahlt wurden oder Häuser nach Ende der Förder- phase und vor Beginn der Rückzahlungsphase, bitte alle Gebäude mit Adresse auflisten)? Antwort zu 4: Für die Großsiedlung Wassertorplatz liegt gemäß Auskunft der IBB keine entsprechend detail- lierte Statistik vor. Frage 5: Wie viele von den beim Erlass des Mieten- konzepts genannten 35.000 Wohnungen kommen vor diesem Hintergrund tatsächlich in den Genuss des Mie- tenkonzeptes und wie gedenkt der Senat hier nachzubes- sern? Antwort zu 5: Gemäß Auskunft der IBB wurden mit dem Mietenkonzept 2013 insgesamt 7.243 Wohnungen gefördert. Förderung nach dem Mietenkonzept 2014 bis 2017 wurde für 4.802 Wohnungen gewährt. Gefördert werden können in den Gebieten nur diejenigen Wohnun- gen, bei denen die Kappungsgrenze überschritten wird und bei denen die Eigentümerin oder der Eigentümer einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Senat geht davon aus, dass die Bewertung der Mietenkonzepte zu den Themen der anstehenden fachpolitischen Erörterun- gen zum Sozialen Wohnungsbau gehören wird. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)