Drucksache 17 / 14 518 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 08. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2014) und Antwort Vergünstigungen für Bedienstete des Landes Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat wirtschaftliche Angebote bekannt, die Beschäftigten des Landes Berlin Vergünstigungen allein aufgrund der Eigenschaft als Beamte oder Ange- stellte des Landes Berlin gewähren – wie beispielsweise vergünstigte Versicherungstarife, vergünstigte Einkaufs- preise, vergünstigte Reiseangebote, vergünstigte Mietwa- genpreise, vergünstigte Zeitungsabonnements? Zu 1.: Ja. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden bspw. von Kfz-Versicherungen regelmäßig besondere Versicherungstarife angeboten. Diese richten sich in der Regel an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, nicht speziell an die Beschäftigten des Landes Berlin. 2. Wie beurteilt der Senat solche Angebote dienst- und strafrechtlich? Zu 2.: Nach § 42 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) darf die Beamtin bzw. der Beamte keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr oder sein Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Weiter heißt es, dass Dienstkräfte des öffentlichen Dienstes be- reits jeden Anschein vermeiden müssen, im Rahmen ihrer Amtsführung für Vorteilsnahmen empfänglich zu sein. Ob und inwieweit solche Angebote dienstrechtlich o- der strafrechtlich von Belang sind, ist für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen und kann nicht allgemein beurteilt werden. Nicht jedes Angebot ist von vornherein dienst- bzw. strafrechtlich relevant, zumal die Angebote nicht unbedingt auf ein konkretes Amt, sondern allgemein auf die Beschäftigung im öffentlichen Dienst abzielen. Im Übrigen sind, soweit Vorteile in Bezug auf das Amt (die dienstliche Tätigkeit) angeboten bzw. gewährt sein könnten, für die Beschäftigten der Berliner Verwal- tung die Regelungen der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschen- ke – AV BuG) vom 21. Januar 2013, welche im ABl. S. 158 ff veröffentlicht wurden, verbindlich. 3. Sieht der Senat neben strafrechtlichen Ermittlun- gen eine rechtliche Möglichkeit gegen solche Angebote vorzugehen? Welche? 4. Hat der Senat Bedienstete des Landes Berlin in der Vergangenheit darauf hingewiesen, solche Angebote zu meiden? Weshalb nicht? Zu 3. und 4: Auf die Antwort zu Frage 2 (Einzelfall- prüfung der dienst- bzw. strafrechtlichen Relevanz) wird zunächst verwiesen. Die zuständige Stelle nach Nummer 7 Absatz 1 AV BuG hat Verstößen gegen § 42 BeamtStG und §§ 331, 332, 335, 357 des Strafgesetzbuches (StGB) durch geeig- nete organisatorische und personelle Maßnahmen (zum Beispiel unangekündigte Kontrollen, „Vier-AugenPrinzip “, Personalrotation) vorzubeugen. So sollen Dienstkräfte, deren wirtschaftliche Verhält- nisse nicht geordnet sind, in geldempfindlichen Bereichen oder auf Dienstposten, auf denen sie der Gefahr einer unlauteren Beeinflussung durch Dritte besonders ausge- setzt sind (zum Beispiel im Beschaffungswesen), nicht beschäftigt werden. Die AV BuG sowie das zugehörige Merkblatt sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig bekannt zu geben, um die Dienstkräfte zu sensibilisieren. Hierzu wird das verwaltungsinterne Umlaufverfahren, die so genann- ten halbjährlichen und/oder jährlichen Bekanntgaben von den Verwaltungen regelmäßig genutzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 518 2 Darüber hinaus werden auch entsprechende Fortbil- dungen angeboten. So bietet bspw. der Leiter der Anti- Korruptions-Arbeitsgruppe (eine seit 1995 bestehende, ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) Fort- bildungsveranstaltungen zur Korruptionsprävention an. Diese Fortbildungsveranstaltungen richten sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwal- tung, die in ihrem Bereich mit Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung befasst sind. Berlin, den 23. September 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)