Drucksache 17 / 14 526 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gottfried Ludewig (CDU) vom 09. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2014) und Antwort Ausgrenzung von Schulen in freier Trägerschaft bei Fortbildungen (III) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fortbildungen wurden im Schuljahr 2013/14 (ersatzweise: 2012/13) staatlich angestellten Lehrern angebo- ten?? Zu 1.: Verbindliche Teilnehmerzahlen für das Schuljahr 2013/2014 liegen noch nicht vor. Grundsätzlich und ausnahms- los sind alle Fortbildungs- und Beratungsangebote der „Regionalen Fortbildung“ an alle Beschäftigten in der Berliner Schule gerichtet, eine Unterscheidung dieses Angebotes hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses der Lehrkräfte gibt es nicht. Insge- samt wurden im Schuljahr 2012/2013 allen pädagogischen Beschäftigten der Berliner Schule 4599 Angebote offeriert. 2. Wie viele Anträge auf Teilnahme an Fortbildungen wur- den im Schuljahr 2013/14 (ersatzweise: 2012/13) ohne Prüfung von freien Plätzen abgelehnt? Zu 2.: Es gibt in der „Regionalen Fortbildung“ keine Ablehnung auf Teilnahme an Fortbildungen ohne Prüfung von freien Plätzen. 3. Wie häufig wurden die Anträge auf Fortbildungen für Lehrer mit der Begründung abgelehnt, sie arbeiten für eine Schule in freier Trägerschaft („gehören nicht zur Zielgruppe“)? Zu 3.: Ich verweise hier auf die Beantwortung der Schriftli- chen Anfrage 17/14 089 vom 04. Juli 2014. 4. Inwiefern dürfen Anträge von Lehrern an Schulen in frei- er Trägerschaft auf Teilnahme an Fortbildungen abgelehnt werden, wenn die Fortbildung für Lehrer staatlicher Schulen angedacht war und noch freie Plätze vorhanden sind? Zu 4.: Es gibt in der „Regionalen Fortbildung“ keine nur für Lehrkräfte staatlicher Schulen angedachten Angebote, siehe Antwort zur Frage 1. 5. Bedeutet die geringe Teilnehmerzahl von insgesamt we- niger als 300 Lehrern von Schulen in freier Trägerschaft, dass es insgesamt zu wenig Fortbildungen auch für Lehrer von Schulen in öffentlicher Trägerschaft gibt? Zu 5.: Die „Regionale Fortbildung“ agiert nachfrageorientiert ; bei einer Gesamtzahl von 4599 Angeboten zu allen schul- relevanten Themen und einer Teilnehmerzahl von insgesamt 55635 Personen im Schuljahr 2012/2013 kann davon ausgegan- gen werden, dass der Fortbildungsbedarf der Berliner Lehrer- schaft hinreichend abgedeckt ist. 6. Zu welchem Prozentsatz gehen die Personalkosten, die dem Land Berlin durch Lehrerfortbildung entstehen, in die Kostengrundlage ein, auf Grund derer die Zahlungen nach § 101 Schulgesetz erfolgen? Zu 6.: Die Zuschüsse nach § 101 Schulgesetz betragen für berufliche Ersatzschulen 100 Prozent der Personalkosten der Schule, höchsten jedoch 93 Prozent der vergleichbaren Perso- nalkosten, für allgemein bildende Ersatzschulen 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten. Tatsächlichen Personalkosten und vergleichbare Personalkosten sind nach der Definition des Schulgesetzes und der dazu erlassenen Ersatzschulzuschussver- ordnung - ESZV - die Personalkosten für Lehrkräfte und sonsti- ge schulische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den entspre- chenden öffentlichen Schulen. Die Fortbildungsangebote des Landes Berlin stehen auch den Lehrkräften von Privatschulen offen, eine Berücksichtigung bei der Zuschussberechnung nach § 101 Schulgesetz würde eine Doppelfinanzierung bedeuten und ist nicht zulässig. Berlin, den 17. September 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2014)