Drucksache 17 / 14 541 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 11. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2014) und Antwort Schallschutzfensterprogramm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und/oder Lüftern sind bisher eingegangen (bitte einzeln nach privaten Immobilienei- gentümern und großen Wohnungsunternehmen auffüh- ren)? Antwort zu 1: Bis zum 17. September 2014 lagen 252 Anfragen auf Förderung des Einbaus von Schallschutz- fenstern vor. Nach einer Prüfung auf Förderfähigkeit sind 163 Antragsunterlagen ausgegeben worden. Aktuell sind 38 Anträge eingegangen. Eine getrennte Erfassung von privaten Immobilieneigentümerinnen und Immobilienei- gentümern und großen Wohnungsunternehmen findet dabei nicht statt, sondern nur die getrennte Erfassung von selbstgenutzten und vermieteten Immobilen. Selbstge- nutzte Immobilien können dabei auch Eigentumswohnun- gen sein. Frage 2: Wie viele davon wurden bewilligt (bitte ein- zeln nach privaten Immobilieneigentümern und großen Wohnungsunternehmen aufführen)? Antwort zu 2: Von den 38 Anträgen wurden 26 bewil- ligt und Zuwendungsbescheide zugestellt. Zur Aufteilung nach privaten Immobilieneigentümerinnen und Immobi- lieneigentümern und großen Wohnungsunternehmen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welcher Fördersumme entsprechen die be- willigten Anträge? Antwort zu 3: Mit den 26 Zuwendungsbescheiden ist eine Fördersumme von 341.466,75 € gebunden. Frage 4: Für welche Straßen erfolgten besonders viele Antragsstellung (bitte einzeln nach Straßen aufführen)? Antwort zu 4: Für die Straßen Alt-Moabit im Bezirk Mitte und Spandauer Damm im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf sind jeweils 2 Anträge gestellt worden. Alle weiteren Anträge liegen je Straße nur einfach vor. Frage 5: Wie wurde öffentlich auf das Schallschutz- fensterprogramm hingewiesen? Wurden die antragsbe- rechtigten Immobilieneigentümer gezielt auf das Schall- schutzfensterprogramm aufmerksam gemacht? Wie konn- ten Mieter davon erfahren um ihren Vermieter auf das Programm aufmerksam zu machen? Antwort zu 5: Die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutz- fensterprogramms vom 6. Januar 2014 wurde im Amts- blatt am 24. Januar 2014 öffentlich bekannt gegeben. Eine Pressemitteilung vom 4. März 2014 hat die Medien auf das Programm aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde ein Informationsportal auf der Internetseite www.berlin.de/schallschutzfenster geschaltet. Aufgegrif- fen von den Medien erschienen in Folge Artikel in den Tageszeitungen, Rundfunkberichte und ein Fernsehbei- trag. Artikel im Mietermagazin und in Fachzeitschriften der Immobilienverbände trugen zur weiteren Verbreitung bei. Gespräche mit der Industrie und Handelskammer und der Handwerkskammer haben die dort organisierten Un- ternehmen auf das Programm aufmerksam gemacht. Das Förderportal der Investitionsbank Berlin wurde entspre- chend erweitert. Zudem erfolgte durch die Öffentlich- keitsbeteiligung am Lärmaktionsplan 2013 - 2018 eine weitere Bekanntmachung des Programms, unterstützt durch die Verteilung von Informationsschriften bei Ver- anstaltungen. Berlin, den 26. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)