Drucksache 17 / 14 543 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 11. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2014) und Antwort Steigende Anzahl von Rettungsflügen beim Benjamin-Franklin-Klinikum – Auswirkungen auf den Lärmschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt der Senat die im Jahr 2013 im Ver- gleich zu den Vorjahren deutlich gestiegene Anzahl von Alarmierungen der beiden Berliner Rettungshubschrauber (2013: 4.326 Einsätze, 2012: 3.157 Einsätze, Durchschnitt 2003 - 2012: 2940 Einsätze)? Zu 1.: Der demografische Wandel wirkt sich auch auf den Rettungsdienst aus, wodurch die Alarmierungszahlen im Rettungsdienst stetig ansteigen. Die Notarzteinsatz- fahrzeuge (NEF) in Berlin sind zumindest am Tage völlig ausgelastet. Aus diesem Grund wird vermehrt der Ret- tungshubschrauber Christoph 31 (RTH) zum Einsatz gebracht, um das rechtzeitige Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes sicherzustellen. Wegen der gestiegenen Einsatzzahlen des RTH war seine Einsatzbereitschaft eingeschränkt, da die Piloten aufgrund luftfahrtrechtlicher Regelungen ihren Dienst oft schon gegen 18.00 Uhr beenden mussten. Im Frühjahr 2014 wurde daher vom Betreiber zusätzliches Personal in Dienst gestellt. Dadurch konnte die Verfügbarkeit des RTH durch einen Schichtbetrieb erhöht werden, gleich- zeitig werden somit die vorgeschriebenen Flugdienstzei- ten und Ruhezeiten für die Piloten eingehalten. Die erwei- terte Verfügbarkeit hat zu einer Verbesserung der notärzt- lichen Versorgung geführt, die sich in einer Steigerung der Einsatzzahlen wiederspiegelt. Eine Reduzierung der RTH-Alarmierungen wird nur durch eine erhöhte Verfügbarkeit der NEF möglich sein. 2. Wie viele Alarmierungen entfielen jeweils in den Jahren 2003 - 2013 auf den Standort Steglitz – BenjaminFranklin ? Zu 2.: 2003: 2.458 2004: 2.340 2005: 2.837 2006: 2.944 2007: 2.990 2008: 3.193 2009: 2.644 2010: 2.341 2011: 1.952 2012: 2.022 2013: 3.114 3. Wie viele Alarmierungen gab es im ersten Halbjahr 2014 jeweils an den beiden Standorten? Zu 3.: Mit Erfassungsstand vom 17. September 2014 gab es im 1. Halbjahr 2014 folgende Anzahl von Alarmie- rungen: Standort Universitätsklinikum Campus Benjamin Fran- klin (RTH) : 1.991 Standort Unfallkrankenhaus Marzahn (Intensivhub- schrauber*) : 610 (*Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist kein pri- märes Einsatzmittel für Berlin) 4. Wie viele Einsätze pro Tag bzw. Jahr sind für die beiden Standorte jeweils maximal zulässig? Zu 4.: Es gibt keine maximal zulässige Zahl von Ein- sätzen pro Tag beziehungsweise Jahr. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 543 2 5. Gibt es Planungen des Senates weitere Rettungs- hubschrauber anzuschaffen bzw. zu beauftragen und wenn ja, an welchem Standort? Zu 5.: Nein. 6. Gibt es Planungen, Maßnahmen für verbesserten Lärmschutz für Anwohner des Benjamin-Franklin-Klini- kums zu ergreifen und wenn ja, wie sehen diese aus? Zu 6.: Derzeit existieren keine entsprechenden Pla- nungen. Sollten sich Planungen zur Änderung des Hub- schraubersonderlandeplatzes am Standort Charité Benja- min Franklin konkretisieren, würden im Rahmen eines Genehmigungsänderungverfahrens auch die Lärmschutz- belange der Anwohner entsprechend aktueller Anforde- rungen berücksichtigt. 7. Welchen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen ha- ben Anwohner und an welcher Stelle können sie diese geltend machen? Zu 7.: Der Hubschraubersonderlandeplatz am Standort Charité Benjamin Franklin verfügt über eine am 12.01.1999 erteilte Genehmigung nach § 6 des Luftver- kehrsgesetzes (LuftVG). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist das Er- fordernis von Lärmschutzmaßnahmen geprüft worden. Es ist eine schalltechnische Untersuchung hinsichtlich der Geräuschimmission durch den Hubschraubereinsatz durchgeführt worden. Zu diesem Zweck fanden Flüge eines Hubschraubers des Typs BO-105 statt, der nach heutigem Maßstab erhebliche Lärmemissionen verur- sacht. Aktuell wird ein Hubschrauber des Typs EC-135 eingesetzt, der demgegenüber deutlich geringere Werte aufweist. Die festgestellten Beeinträchtigungen für die Umgebung des Landeplatzes konnten angesichts des Bedarfs an Luftrettung als nachrangig, zumutbar und vertretbar bewertet werden, zumal die Anzahl der über- flogenen Anwohnerinnen und Anwohner durch den fest- gelegten An- und Abflugsektor reduziert wird. Maßnah- men des passiven Lärmschutzes sind nach geltender Rechtslage nicht vorgesehen. Berlin, den 23. September 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2014)