Drucksache 17 / 14 554 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2014) und Antwort Ergebnisse der Berufsbildungsreife 2014 I – Fragen zur Ergebnisübersicht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ursachen hält der Senat für verantwortlich , dass die Bestehensquoten der Berufsbildungsreife (BBR) im Vergleich zu 2013 um 6% zurückgegangen sind? Welche Folgerungen wird der Senat daraus ziehen? 2. Wie kommt die Senatorin zu der Einschätzung, dass die vergleichenden Arbeiten zur Berufsbildungsreife nicht ausreichend ernst genommen werden? Welche kommunikativen Defizite sieht der Senat? 3. Wie erklärt sich der Senat insbesondere den starken Anstieg der Zahl derjenigen, die die BBR aufgrund der Vergleichsarbeiten nicht bestanden haben von 42% im Jahre 2013 auf 58% in 2014 (bei gleichzeitigem starkem Schrumpfen der Zahl derjenigen, die die Vergleichsarbei- ten bestehen, aber wegen der schulinternen Noten nicht bestehen von 24% auf 8%)? 5. Wie erklärt sich der Senat den Umstand, dass deut- lich mehr Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu 2013 im Erweiterungsniveau unterrichtet werden, aber dennoch eine Verschlechterung bei den Bestehensquoten erfolgt? Zu 1., 2., 3. und 5.: Im Jahr 2014 nahmen erstmals alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend an den Verglei- chenden Arbeiten teil. Die Bestehensquote der Berufsbil- dungsreife im Jahr 2014 lässt sich also nur bedingt mit der des Jahres 2013 vergleichen. Erste Rückmeldungen aus den Schulen und von den regionalen Schulaufsichten zu den Ergebnissen der Berufsbildungsreife weisen darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler die Bedeutung der Vergleichenden Arbeiten nicht ernst genug genommen haben, da im 10. Jahrgang eine Wiederholung der Ver- gleichenden Arbeiten bei Nichtbestehen bzw. die Teil- nahme auch an der Erweiterten Berufsbildungsreife bzw. dem Mittleren Schulabschluss, ohne vorher den Ab- schluss Berufsbildungsreife erreicht zu haben, möglich sind. Letzteres ist allerdings nur dann möglich, wenn im ersten Halbjahr folgende Leistungen erbracht werden (vgl. § 33 (4) Sek I – VO): Auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 dürfen in höchstens vier Fächern schlechtere als ausreichende Leistungen erreicht worden sein. Dabei werden die erreichten Punkte im leistungsdif- ferenzierten Unterricht in Noten des Grundniveaus (G- Niveaus) umgerechnet. Aus nur zwei Daten (Bestehensquote 76 % 2013 und 70 % 2014) mit weniger als 10 % Differenz bei drei Kri- terien, die in die Quote einfließen (In mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik sowie entweder Wirt- schaft, Arbeit, Technik oder erste Fremdsprache werden mindestens ausreichende Leistungen erreicht; die Summe aller Zeugnisnoten ergibt einen Durchschnittswert von 4,0 oder besser; bei den vergleichenden Arbeiten in Mathe- matik und Deutsch werden mindestens ausreichende Leis- tungen erzielt oder mangelhafte Leistungen in einem Fach können durch mindestens befriedigende Leistungen in dem anderen Fach ausgeglichen) valide Schlüsse zu zie- hen, kann daher nur sehr unscharf sein. Die Daten wurden der Schulaufsicht in den12 Regio- nen zur Verfügung gestellt und dabei wurde auch auf diesen Rückgang besonders hingewiesen. Die regionale Schulaufsicht wird mit den Schulen im Rahmen von Ein- zelfallbetrachtungen auf der Grundlage von weiteren relevanten Daten (Fehlzeiten der Schülerinnen und Schü- ler; Anzahl der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache; Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von der Zuzahlung zu Lernmitteln befreit sind; För- derprognose der Grundschule) weitere Ursachenanalysen durchführen und ggf. im Rahmen von Zielvereinbarungen mit den Schulen Maßnahmen verabreden. Dabei wird auch berücksichtigt werden, dass es bei einigen Schulen eine Auffälligkeit im Vergleich der Bestehensquote des Jahrgangsteils und der Bestehensquote der Vergleichen- den Arbeit gibt oder dass es bei einigen Schulen eine nicht geringe Anzahl Schülerinnen und Schüler gibt, die die Berufsbildungreife nicht geschafft haben, obwohl sie auf dem Erweiterungsniveau (E-Niveau) unterrichtet wurden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 554 2 4. Wie verteilt sich die Anzahl der nichtbestandenen Schülerinnen und Schüler auf das Grundniveau und Er- weiterungsniveau (sortiert nach BBR in Klasse 9/10, Fach und Niveau in absoluten Zahlen für 2013 und 2014)? Zu 4.: Diese Zahlen liegen nicht vor. 6. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass insbe- sondere im Fach Deutsch eine deutliche Verschlechterung im G- wie E-Niveau bei den vergleichenden Arbeiten erzielt wurde? Welche Schlüsse und Maßnahmen zieht der Senat aus diesem Umstand? Zu 6.: Während sich im Vergleich zu 2013 die Jahr- gangsnoten 2014 im Fach Deutsch kaum verändert haben, ist die Differenz zu den Noten der Vergleichenden Arbeit (VA) in Deutsch größer geworden. Insgesamt erzielten die Prüflinge 2013 im Durchschnitt die Note 2,7 und 2014 die Note 3,3. Aus dem Vergleich von nur zwei Jahreser- gebnissen lässt sich noch keine Entwicklung ablesen (siehe Antwort zur Frage 1), ähnliche Sprünge hat es sowohl in negativer als auch in positiver Hinsicht bei anderen Prüfungen über die Jahre immer gegeben. Die VA in Deutsch sind sowohl von der Anlage und Struktur der Aufgabenstellungen als auch vom Schwierigkeitsgrad in beiden Jahren sehr ähnlich angelegt. Auch hieraus kann daher keine tragfähige Schlussfolgerung abgeleitet wer- den. Ein denkbarer, wenngleich kaum nachweisbarer Er- klärungsansatz könnte darin bestehen, dass die Schülerin- nen und Schüler 2014 erstmals die Gelegenheit hatten, im Folgejahr unbeschadet einen zweiten Versuch zu unter- nehmen und daher nicht mit genügender Ernsthaftigkeit an die schriftliche Prüfung herangingen (siehe Antwort zur Frage 2). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft nimmt die vorliegenden Ergebnisse ernst, beab- sichtigt allerdings nicht, ohne weitere Daten über die Entwicklung der Prüfungsergebnisse, in den nächsten Jahren z. B. Änderungen am Schwierigkeitsgrad der Ver- gleichenden Arbeit vorzunehmen. Sowohl 2013 als auch 2014 lagen die mittleren Lösungsanteile der Schülerinnen und Schüler in der Vergleichenden Arbeit Deutsch über der Punktsumme, die für ein befriedigendes Ergebnis (Note 3) erforderlich war. Dies zeigt, dass die Verglei- chende Arbeit als Grundlage für einen Schulabschluss dient, der tatsächlich erworbene Qualifikationen nach- weist und den Berliner Schülerinnen und Schülern die Aufnahme einer weiterführenden Ausbildung erleichtern kann. Berlin, den. 26. September 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)