Drucksache 17 / 14 555 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger(GRÜNE) vom 15. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2014) und Antwort Ergebnisse der Berufsbildungsreife 2014 II – ein Abschluss mit Qualität? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern lassen die verfügbaren Daten die These zu, dass die Schulen dazu tendieren, ihre internen Leis- tungsanforderungen immer mehr abzusenken, um mehr Jugendlichen zu einem Schulabschluss zu verhelfen? 2. Hält der Senat diese These für überprüfenswert? Wenn ja, welche sonstigen Daten der Schulstatistik bzw. des Bildungsmonitoring lassen sich heranziehen bzw. hat der Senat bereits geprüft, um diese These zu belegen bzw. entkräften? Zu welchem Ergebnis ist der Senat dabei gekommen? 3. Wenn nein, warum überprüft der Senat diese These nicht? Welche zusätzlichen Informationen bzw. Datensät- ze wären aus Sicht des Senats zusätzlich nötig, um zu einer sichereren Einschätzung zu kommen? Zu 1., 2., und 3.: Die Ergebnisdaten zur Berufsbil- dungsreife (BBR) 2014 lassen die unterschiedlichsten Thesen zu, allerdings können pauschal keine validen Schlussfolgerungen für die Schulen gezogen werden. Die regionale Schulaufsicht wird gemeinsam mit den Schulen ihrer Region einzelfallbezogen die Daten analysieren und bei erkanntem Bedarf im Rahmen von Zielvereinbarungen mit der jeweiligen Schule die notwendigen Maßnahmen verabreden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antworten zu den Fragen 1., 2., 3. und 5. der Schrift- lichen Anfrage Nr. 17/14554. 4. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund der BBR-Ergebnisse die Tatsache, dass in den ISS/Gemeinschaftsschulen 2014 in Deutsch und Mathe- matik deutlich mehr Jugendliche (7-9%) auf E-Niveau unterrichtet wurden? Zu 4.: Die Ergebnisdaten zur Berufsbildungsreife 2014 machen nicht deutlich, dass einerseits mehr Schüle- rinnen und Schüler auf dem E-Niveau (erweiterte Anfor- derungen) unterrichtet wurden, andererseits aber insge- samt weniger Schülerinnen und Schüler die Berufsbil- dungsreife erreicht haben. In diesem Zusammenhang verweise ich daher auf meine Antworten zu den Fragen 1., 2., 3. und 5. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14554, denn auch hier bedarf es der Einzelfallbetrachtung auf der Grundlage von weiteren relevanten Daten in der jeweili- gen Schule gemeinsam mit der regionalen Schulaufsicht. 5. Lässt sich aus den Datensätzen ein Zusammenhang zwischen der prozentual erhöhten Zahl an SchülerInnen, die auf E-Niveau unterrichtet wurden, und dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe ablesen? Wenn ja, welcher? Zu 5.: Nein, da erst nach dem 10. Jahrgang und dem Erreichen des Mittleren Schulabschlusses ein Übergang in die gymnasiale Oberstufe erfolgen kann. 6. Lassen die Auswertungsdaten der BBR Rück- schlüsse darüber zu, ob die Bestehensquoten differieren je nachdem, ob an den Schulen in interner oder externer Leistungsdifferenzierung unterrichtet wird? Zu 6.: Nein, denn es wird nicht erfasst, ob eine Inte- grierte Sekundarschule in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache und (mindes- tens) einer Naturwissenschaft die äußere oder die innere Fachleistungsdifferenzierung auf mindestens zwei Ni- veaustufen durchführt. Die Gemeinschaftsschulen bieten ausschließlich die innere Fachleistungsdifferenzierung in den oben genannten Fächern auf mindestens zwei Ni- veaustufen an. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 555 2 7. Wie viele Jugendliche verlassen nach Bestehen der BBR am Ende der neunten Klasse die Schule? Ist ein Abgehen nach der neunten Klasse nach Abschaffung der Hauptschulen überhaupt noch Ziel? 8. Welche Erkenntnisse besitzt der Senat darüber, wie viele dieser Jugendlichen direkt im Anschluss an die BBR in Klasse neun erfolgreich in Ausbildung übergehen? Zu 7. und 8.: Grundsätzlich besteht im Land Berlin die 10jährige Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler können allerdings nach der neunten Klasse von der Schule abge- hen, wenn sie bereits 10 Jahre in der Schule verbracht haben oder wenn sie nachweisen können, dass sie anstelle des 10. Pflichtschuljahres direkt im Anschluss an das neunte Schuljahr einen Ausbildungsplatz in der dualen Berufsausbildung belegen werden. Wie viele Schülerin- nen und Schüler direkt nach der neunten Klasse in eine duale Berufsausbildung wechseln wird nicht erfasst. Es war kein Ziel der Hauptschule und es ist auch kein Ziel der Integrierten Sekundarschule, dass die Schülerin- nen und Schüler bereits nach der neunten Klasse abgehen. 9. Ist es auf Basis der erhobenen Datensätze möglich, die (Entwicklung der) Bestehensquoten derjenigen Schü- lerInnen zu ermitteln und auszuwerten, die zuvor an den sogenannten besonderen Formen des Dualen Lernens, insbesondere den Praxisklassen, teilgenommen hatten? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt der Senat? Wenn nein, wird er zukünftig veranlassen, entsprechende Daten zu erheben? Zu 9: Diese Daten wurden bei der Erhebung nicht er- fasst und liegen daher zur Beantwortung dieser Schriftli- chen Anfrage nicht vor. Allerdings wird zurzeit eine Da- tenabfrage durch meine Verwaltung durchgeführt, um die Anzahl der erreichten Schulabschlüsse (BBR, Erweiterte Berufsbildungsreife - eBBR und Mittlerer Schulabschluss - MSA) in den Praxislerngruppen und im Produktiven Lernen am Ende des Schuljahres 2013/2014 zu erfassen. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)