Drucksache 17 / 14 561 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 16. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2014) und Antwort Wann erfolgen rechtlich notwendige Anpassungen des Online Portals der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten von Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Fahrzeughalter_innen, die sich im Online-Portal der Buß- geldstelle unter https://formular.berlin.de/BlnOnlAnh/ anmeldung.jsf im Rahmen des so genannten Zeugenfra- gebogens zum Tatvorwurf einer Ordnungswidrigkeit im fließenden Verkehr äußern wollen, praktisch bei den Angaben zum Fahrer/zur Fahrerin des Tatfahrzeugs nicht von ihrem Aussageverweigerungsrecht nach §§ 52 Abs.1, 55 Abs.1 StPO i. V. m. § 46 Abs.1 OWiG Gebrauch ma- chen können? Antwort zu 1.: Alle rechtlich bedeutsamen Belehrun- gen sowie Hinweise erhält die betroffene Person mit der Anhörung übersandt. Das Online-Portal stellt lediglich ein zusätzliches Angebot für die betroffene Person dar, mit der Bußgeldstelle in Kontakt zu treten bzw. Einsicht in vorhandene Fotos zu nehmen. Alternativ können auch der traditionelle Postweg, die E-Mail oder das Telefon ge- nutzt werden. Auch ein Aufsuchen des Besucherservice der Bußgeldstelle ist möglich. Da Betroffene die Anmel- dedaten zum Online-Portal nur dem Anhörungsbogen entnehmen können, ist sichergestellt, dass beide Medien zusammen genutzt werden und damit alle Informationen zur Beantwortung bei der betroffenen Person vorliegen. Frage 2: Gedenkt der Senat, das Online-Portal der Bußgeldstelle entsprechend der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen so zu gestalten, dass bspw. keine Angabe zum Fahrer/zur Fahrerin im Online-Formular zum Zeugenfra- gebogen durch das System des Online-Portals akzeptiert wird? Antwort zu 2: Als weiterer Service für Betroffene wird das Online-Portal kurzfristig um einen Hinweis zu den auf der übersandten Anhörung abgedruckten Informa- tionen ergänzt. Berlin, den 26. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)