Drucksache 17 / 14 563 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 16. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2014) und Antwort Sicherheit bei Olympia: Instrumente und Kosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche zusätzlichen Kosten für die innere Sicher- heit erwartet der Senat bei einer erfolgreichen Bewerbung für die Durchführung der olympischen Sommerspiele 2024 bzw. 2028? Sind ähnliche Kosten zu erwarten, wie sie zuletzt für die olympischen Spiele von London (Schät- zungen: 1,25 Milliarden Euro), Vancouver (Schätzungen: 700 Millionen Euro) oder Sotchi (Schätzungen: 2,3 Milli- arden Euro) aufgelaufen sind? Zu 1.: Der Senat hat bislang lediglich eine grobe Schätzung der Investitionskosten für Wettkampf- und Trainingsstätten vorgelegt, die zur Beantwortung des Fragenkatalogs des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) anhand eines vorläufigen Standortkonzepts er- stellt wurde. Sicherheitsmaßnahmen bei Olympi- schen/Paralympischen Spielen – wie auch bei anderen Sportgroßveranstaltungen – teilen sich in Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Standorte (Stadien, Hallen, Olym- pisches/Paralympisches Dorf, etc.) und in Sicherheits- maßnahmen außerhalb dieser Standorte. Sicherheitsmaß- nahmen innerhalb der Anlagen werden aus dem Budget des Organising Committee for the Olympic Games (OCOG) (Organisationsbudget) finanziert, das üblicher- weise dank entsprechender Einnahmen und Zuschüsse des International Olympic Committee (IOC) ausreichend gegenfinanziert ist. Sicherheitsmaßnahmen außerhalb der Anlagen sind aus dem Non-OCOG-Budget zu finanzie- ren. Diese Kosten werden im Wesentlichen durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel finanziert (Land, Bund). 2. Welche Vorgaben zur Gewährleistung der inneren Sicherheit gibt es von Seiten des IOC für Bewerberstädte zu berücksichtigen? Zu 2.: Nach bisherigen Erfahrungen mit vorangegan- genen Bewerbungen würde das IOC eine Garantieerklä- rung der Bundesregierung sowie des Landes Berlin (und gegebenenfalls weiterer beteiligter Länder und Kommu- nen) zu einer sicheren und friedlichen Durchführung der Spiele erwarten. Im Rahmen einer Bewerbung müssten die einzureichenden Unterlagen Aufschluss über das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitsinfrastruktur geben können, einschließlich einer Kalkulation von Per- sonal- und Mitteleinsatz. 4. Welchen zusätzlichen Personalbedarf sieht der Se- nat jeweils im Vorfeld, während und nach der Durchfüh- rung der Spiele zur Gewährleistung der inneren Sicher- heit, wie hoch werden die Kosten dafür sein und wie verteilen sich diese Kosten auf Stadt, Länder und den Bund? Zu 4.: Zusätzlicher Personalaufwand und sich gegebe- nenfalls daraus ergebende Kosten sind erst ermittelbar, wenn ein konkretes Einsatzkonzept vorliegt. In dieser Planungsphase befindet sich das Land Berlin im Rahmen der Olympiabewerbung noch nicht. 3. Wie schätzt der Senat die allgemeine Sicherheits- lage für eine mögliche Durchführung der olympischen Sommerspiele 2024 bzw. 2028 ein? 5. Ist analog zu den Spielen in London geplant, die Absicherung der Veranstaltungsorte teilweise oder in Gänze an private Firmen zu übertragen und wie soll eine solche Ausschreibung aussehen? 6. Welche neue Infrastruktur plant der Senat für die Gewährleistung der inneren Sicherheit bei den Spielen und wie verteilen sich die Kosten hier auf Stadt, Länder und den Bund? a) Ist eine flächendeckende Videoüberwachung der Sportstätten, des öffentlichen Nahverkehrs oder des Stra- ßenlandes geplant und welche Kosten fallen gegebenen- falls dafür an? b) Ist eine bauliche Absicherung der Sportstätten durch Sicherheitszäune und Mauern geplant, wie sie zu- letzt in Sotchi zum Einsatz kamen und welche Kosten fallen gegebenenfalls dafür an? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 563 2 7. Welche Planungen gibt es in Hinblick auf den Ein- satz von Militär zur Absicherung der inneren Sicherheit? Ist etwa analog zu den Spielen in London a) der Einsatz von Mitgliedern der Bundeswehr b) die Stationierung von Luftabwehreinheiten zur Abwehr von möglichen Terroranschlägen per Flugzeug in Wohngebieten bzw. Stadtgebiet c) der Einsatz von Mitgliedern der Bundeswehr als Freiwillige und Aushilfen geplant? Wenn ja, wie viele Mitglieder der Bundeswehr bzw. Luftabwehreinheiten werden in etwa eingesetzt? Zu 3. bis 7.: Prognosen über die mögliche Sicherheits- lage in den Jahren 2024 bzw. 2028 sind derzeit seriös nicht möglich. Die Sicherheitsmaßnahmen und sich alle anschließenden Notwendigkeiten im Hinblick auf perso- nelle, bauliche, finanzielle und sonstige Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt in diesem konkret abgefragten Maße nicht beantwortet werden. Wie bei jeder Großver- anstaltung wird eine Abstimmung über die Aufgaben der Veranstalter im Veranstaltungsraum und die Wahrneh- mung von Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch die Sicherheitsbehörden notwendig sein. Die Sicherheitsbehörden des Landes Berlin sind im Zu- sammenhang mit der Gewährleistung der inneren Sicher- heit bei großen Veranstaltungslagen sehr erfahren, wie nicht nur der erfolgreiche Verlauf der Fußballweltmeister- schaft 2006 beweist. Die derzeitige Sicherheitsarchitektur lässt erwarten, dass die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Bewältigung einer sol- chen Aufgabe in der Lage sind. In welchem Maße weitere Investitionen in sachlicher oder personeller Hinsicht er- forderlich werden und welcher Unterstützungsbedarf notwendig sein wird, kann erst im Rahmen einer konkre- ten Planungsphase hinreichend sicher festgestellt werden. Der Einsatz von Unterstützungskräften des Bundes und der Länder erfolgt auf der Grundlage der jeweils gesetz- lich festgelegten Aufgabenzuweisungen und bewegt sich im Rahmen der Regelungen über Amts- und Vollzugshil- fe. 8. Garantiert der Senat die uneingeschränkte Mei- nungs- und Demonstrationsfreiheit im Vorfeld und wäh- rend der olympischen Spiele, etwa auch für Anti- Olympia-Meinungsäußerungen? Zu 8.: Die Bindung an die verfassungsmäßige Ord- nung besteht unabhängig von sportlichen Großveranstal- tungen oder dem Inhalt von Meinungsäußerungen. Berlin, den 01. Oktober 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2014)