Drucksache 17 / 14 569 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 17. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2014) und Antwort Sauberer Rummelsburger See (II) – Was ist der Planungsstand beim Ruschegraben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Einfluss haben die Einträge des Ru- schegrabens und des Marzahn-Hohenschönhausener- Grenzgrabens auf die Gewässerqualität der Spree und des Rummelsburger Sees? Wie wird sich dies durch eine Zusammenlegung der beiden Trockenwasserabflüsse verändern? Antwort zu 1: Die Gewässerqualität der Stadtspree zwischen Müggelsee und Elsenbrücke wird maßgeblich durch das Einzugsgebiet in Sachsen und Brandenburg geprägt. Über Einleitungen innerhalb Berlins gelangen ebenfalls weitere Einträge an Nähr- und Schadstoffen in die Spree und Nebengewässer. Das Hauptproblem in der Stadtspree sind die hohen Nährstoffgehalte und in Folge die Eutrophierung (hohes Algenwachstum). Der Rummelsburger See hat durch die Spundwand nur einen begrenzten Austausch mit der Spree. Die Einträge über den Ruschegraben tragen neben den Rücklösungen aus den Sediementen ebenfalls zur Eutrophierung bei. Insgesamt ist die Stadtspree nur mäßig mit Schadstof- fen belastet. Der Rummelsburger See ist wegen der hohen Belastung der Sedimente ein Sonderfall. Der Einfluss der Sedimente auf die Wasserqualität ist Gegenstand von Untersuchungen. Die Gesamtnährstofffracht in Höhe Rummelsburger See liegt aktuell in einer Größenordnung von ca.110 Ton- nen pro Jahr (t/a) Phosphor (1993: ca. 200 t/a Phosphor). Es entstammen 8,5 t/a Phosphor aus dem Klärwerk Mün- chenhofe, 12 t/a Phosphor aus Regenwassereinleitungen in Berlin und ca. 83 t/a über die Spree und Dahme aus Brandenburg. In Brandenburg dominieren die anthropo- genen Einträge durch Punktquellen (Kläranlagen), Erosi- on und Dränagen. Über die Zuläufe von Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben und Ruschegraben gelangen insgesamt 1,2 t/a Phosphor in die Gewässer. Frage 2: Wo fließt der Ruschegraben bisher in das Gewässer? Antwort zu 2.: Der Ruschegraben mündet im nördli- chen Teil in den Rummelsburger See. Frage 3: Mit welchem Aufkommen an zusätzlich zu entsorgendem Wasser ist durch die Erschließung des Neubaugebiets „An der Mole“ zu rechnen? a) Welche Auswirkungen hat dieses zusätzliche Auf- kommen für den Ruschegraben und die Gewässer- qualität? b) Wie ist dies mit dem Verschlechterungsverbot so- wie dem Verbesserungsgebot der Wasserrahmen- richtlinie in Einklang zu bringen? c) Welches Regenwasserkonzept liegt dem Gebiet mit dem Bebauungsplan XVII-4 zugrunde? d) Wieviel Regenwasser soll dort dezentral bewirt- schaftet werden? Antwort zu 3: Dazu liegen dem Senat aktuell keine Angaben vor. Frage 4: Welche Varianten der Regenwasserbewirt- schaftung wurden in den in der Anfrage DS/1252/VII der BVV Lichtenberg erwähnten Gutachten der Senatsver- waltung für Umwelt zum Ruschegraben untersucht (Bitte schlüsseln Sie sie nach Art und Ort auf)? Antwort zu 4.: Folgende Varianten wurden untersucht (die untersuchten Standorte für potenzielle Behandlungs- anlagen sind der Anlage zu entnehmen): Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 569 2 A) Voruntersuchungen zur Regenwasserbehandlung im Mündungsbereich und im Mittellauf des Ruschegrabens a. Errichtung von Retentionsbodenfiltern im Mittellauf und im Mündungsbereich b. Überleitung des Trockenwetterabflusses zum Mündungsbereich des Marzahn-Hohenschön- hauser-Grenzgrabens und dort Mitbehandlung im geplanten Retentionsbodenfilter Die im Gutachten genannten Varianten zur Ertüchti- gung vorhandener Regenrückhaltebecken für den Stoff- rückhalt bzw. Maßnahmen zur dezentralen Regenwasser- behandlung waren Gegenstand früherer Untersuchungen im Auftrag der Berliner Wasserbetriebe. B) Gutachten zur Trassenführung einer Druckrohrleitung zur Ableitung der Trockenwetterabflüsse zwischen Ru- schegraben und Marzahn-Hohenschönhausener-Grenzgra- ben C) Beschreibung von (ergänzenden) technischen Verfah- rensoptionen im Auslaufbereich des Ruschegrabens zur Behandlung des Regenwetterabflusses (Maßnahmen aus vorangegangenen Gutachten wurden für Effektivitäts- nachweise mitgeführt): a. Retentionsbodenfilter zur Regenwasserbehandlung im Mündungsbereich (Hauptstraße) b. Lamellenabscheider/Schrägklärer zur Regenwas- serbehandlung im Mündungsbereich (Hauptstraße) D) Technische Machbarkeit einer unterirdischen Behand- lungsanlage östlich des Auslaufbauwerkes Ruschegraben im Bebauungsplangebiet XVII-5a Frage 4.a: Wurde auch der Einsatz von Pflanzenklär- anlagen untersucht? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4.a: Ja. Pflanzenkläranlagen dienen vor- rangig der dezentralen Behandlung von häuslichem Ab- wasser im ländlichen Raum; Retentionsbodenfilter dienen der Misch- und Regenwasserbehandlung: beide Anlagen sind in ihrem konstruktiven Aufbau und ihrer Wirkweise sehr ähnlich. Frage 4.b: Wurde auch die Durchführung von dezent- ralen Maßnahmen mit dem Ziel einer Verringerung der Gesamtmenge im Einzugsgebiet untersucht? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4.b: Nein. Die Durchführung von spezifischen dezentralen Maß- nahmen war bereits Gegenstand früherer Untersuchungen im Auftrag der Berliner Wasserbetriebe. Seinerzeit war die Umsetzung von Straßenablauffiltern bilanziert wor- den. Der Einsatz derartiger Filter wurde vor wenigen Jahren noch sehr kritisch diskutiert. Seitdem hat sich in der Entwicklung dieser Systeme viel getan. Seit 2013 läuft in Berlin ein Forschungsprojekt zur „Dezentralen Reinigung von Straßenabläufen“, gefördert aus dem Berliner Umweltentlastungsprogramm UEPII. Die Untersu- chungen zur Praktikabilität und zum Wirkungsgrad laufen unter Beteiligung der TU Berlin, der Berliner Wasserbe- triebe und der Berliner Stadtreinigung noch bis Mitte 2015. Frage 4.c: Wurde geprüft, ob ein Parallelbetrieb des Regenwasserauffangs und der Sportflächen in der Georg- Löwenstein-Straße möglich ist beispielsweise mit stehen- den Modulbauten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4.c: Eine Optimierung der Regenwasser- behandlungsanlage, auch im Hinblick auf die benötigte Fläche, wird Gegenstand weiterer Untersuchungen in 2015 sein. Inwieweit sich daraus Möglichkeiten für einen Parallelbetrieb von Regenwasserbehandlungsanlage und Sportfläche ergeben können, kann gegenwärtig nicht beantwortet werden. Frage 4.d: Warum wird für die bauliche Maßnahme am Ruschegraben nicht das Ende der durch EU und Ber- lin geförderten Forschungsprojekt KURAS abgewartet? Antwort zu 4.d: Wir erhoffen uns aus den Ergebnissen des Projektes KURAS Impulse für die mittel- bis langfris- tige Förderung der dezentralen Regenwasserbewirtschaf- tung im gesamtstädtischen Maßstab. Frage 4.e: Wann und wo werden die Gutachten, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Ruschegraben in Auftrag geben hat, veröffentlicht? Antwort zu 4.e: Alle Gutachten sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich und bei der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt einsehbar. Im Zuge des Aufbaus einer neuen Internetpräsentation zu den Aktivitäten um den Rummelsburger See bis Ende 2014 ist auch die Veröffentlichung der maßgeblichen Gutachten geplant. Frage 5: Wann ist mit Baubeginn der Maßnahme am Ruschegraben zu rechnen? Wurde schon ein Antrag auf Aufgabe der Sportfläche in der Georg-Löwenstein-Straße gestellt? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Antwort zu 5: Zum Baubeginn der Maßnahmen im Einzugsgebiet des Ruschegrabens können keine Angaben gemacht werden, da die konzeptionellen Grundlagen noch nicht abgeschlossen sind. Die Behandlungsanlage im Mündungsbereich des Marzahn-Hohenschönhauser-Grenzgraben entlang der Georg-Löwenstein-Straße wird geplant, sobald die kon- zeptionellen Grundlagen abgeschlossen sind. Die an- schließende Bauausführung wird ab 2018 erwartet. In den Jahren 2016 und 2017 sind vorbereitende Planungsleis- tungen vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 569 3 Für die Erweiterung der Regenwasserbehandlungsan- lage entlang der Georg-Löwenstein-Straße muss der Be- bauungsplan XVII-9 geändert werden; dazu hat das Be- zirksamt Lichtenberg bereits seine Bereitschaft signali- siert. Über die Änderung und Festsetzung des B-Planes XVII-9 wird die erforderliche Planungssicherheit geschaf- fen, um die Planung für die wegen der Überleitung des Trockenwetterablusses aus dem Ruschgraben erweiterte Fläche für die Regenwasserbehandlungsanlage voran treiben zu können (siehe auch Antwort zu Frage 4.c). Berlin, den 30. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2014) Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/14569 Ortslagen der Varianten für die Errichtung von Retentionsbodenfilter im Mittellauf und im Mündungsbereich des Ruschegrabens Coppistraße 21-23 / Buchberger Straße (Variante 1a) südlich der Buchberger Straße (Variante 1b) Marktstraße / Karlshorster Straße Hauptstraße / verlängerte Karlshorster Straße Ortslagen der Varianten für die Errichtung eines Retentionsbodenfilters im Mündungsbereich des Marzahn-Hohenschönhauser-Grenzgrabens Georg-Löwenstein-Straße Hauptstraße / Georg-Löwenstein-Straße (Erweiterungsfläche bzw. Sportfläche) Ortslage der Varianten für (ergänzende) technische Verfahrensoptionen im Auslaufbereich des Ruschegrabens zur Behandlung des Regenwetterabflusses Ortslage der Varainte einer unterirdischen Behandlungsanlage östlich des Auslaufbauwerkes Ruschegraben im Bebauungsplangebiet XVII 5a S17-14569 s1714569_Anl