Drucksache 17 / 14 570 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 17. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2014) und Antwort Real Estate Management am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Haben die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der FBB einer bloßen Kenntnisnahme der Auflösung des Bereichs Real Estate in der Aufsichtsrats- sitzung oder durch gesonderte Stellungnahme widerspro- chen? Oder, insbesondere vor dem Hintergrund des vor- hergehenden Beschlusses des Aufsichtsrats vom Dez. 2006, konkrete Aufklärung dazu eingefordert? Wie ist die Auflösung des Bereichs Real Estate von der Geschäfts- führung begründet worden? Frage 2: Wenn nein, weshalb nicht ? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Die Weiterentwick- lung der Organisation gehört zu den wesentlichen Aufga- ben der Geschäftsführung der FBB. Hierüber berichtet die Geschäftsführung regelmäßig in den Sitzungen der Auf- sichtsratsgremien. Dabei werden die Argumente und Gründe vorgetragen und diskutiert. Die Beiträge und auch das Stimmverhalten von einzelnen Aufsichtsratsmitglie- dern in diesen Sitzungen unterliegen der – gesetzlich vorgeschriebenen - Verschwiegenheitspflicht. Frage 3: In welchem Geschäftsbereich ist derzeit der Bereich Real Estate Management eingegliedert und wie sind die Aufgaben verteilt? Antwort zu Frage 3: Die Aufgaben des Real Estate Managements sind sachlich den Geschäftsbereichen Ver- trieb, Betrieb, Technik und Langfristplanung zugeordnet. Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Geschäftsführung der FBB beschlossen hat, alle Entwicklungsmaßnahmen auf nicht betriebsnotwendigen Flächen am BER zurzeit einzustellen? Antwort zu Frage 4: Nein. Frage 5: Wenn ja, haben die Vertreter des Landes Ber- lin im Aufsichtsrat der FBB dem zugestimmt oder kon- krete Aufklärung eingefordert? Wie ist diese Entschei- dung von der Geschäftsführung der FBB begründet wor- den? Antwort zu Frage 5: Entfällt. Frage 6: Haben die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der FBB der Kündigung des Bereichsleiters Real Estate in der Aufsichtsratssitzung oder durch geson- derte Stellungnahme widersprochen oder konkrete Auf- klärung dazu eingefordert, zumal der Aufsichtsrat Adres- sat der Schreiben vom ehemaligen Bereichsleiter Herrn S. war? Frage 7: Wenn nein, weshalb nicht? Frage 8: Billigen die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der FBB die Vorgehensweise der Geschäfts- führung, insbesondere vor dem Hintergrund der Rück- nahme der verhaltensbedingten Kündigungsgründe? Antwort zu den Fragen 6, 7 und 8: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 9: Wie bewertet der Berliner Senat die vorlie- genden Berichte der beiden Rechnungshöfe und der Schreiben des Bereichsleiters Real Estate an den Auf- sichtsrat der FBB? Antwort zu Frage 9: Der Senat hat sich damit nicht be- fasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 570 2 Frage 10: Welche konkreten Maßnahmen werden die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der FBB ergreifen, um den dargestellten Kritikpunkten zu begeg- nen und weiteren Schaden abzuwenden? Antwort zu Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 11: Welche Maßnahmen und Auskünfte wurden von der Flughafengesellschaft bisher konkret eingefordert und welche Sanktionsmöglichkeiten werden bei weiterer Verweigerung ergriffen? Antwort zu Frage 11: Es findet ein regelmäßiger Dis- kussionsprozess zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsfüh- rung der FBB statt. In diesem Zusammenhang gibt es auch Berichtsaufträge an die Geschäftsführung der Flug- hafengesellschaft. In diese Aufträge gehen auch die Anre- gungen der Rechnungshöfe ein. Berlin, den 30. September 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2014)