Drucksache 17 / 14 574 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 17. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2014) und Antwort Umbau ZEISS-Großplanetarium der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen für die Bauarbeiten im ZEISS- Großplanetarium bereits Bauanträge und Baugenehmi- gun¬gen vor? Wenn ja: Welche Bauanträge und Bauge- nehmigungen liegen vor? Wann wurden diese eingereicht bzw. genehmigt? Welche Arbeiten wurden bisher ausge- führt? Wenn nein, wann werden diese voraussichtlich eingereicht? Zu 1.: Es liegt eine Baugenehmigung Nr. 2013 / 264 vom 12.11.2013 vor. Der Antrag wurde am 31.05.2013 eingereicht. Mit Datum vom 15.04.2014 wurde ein Nachtrag zu vorgenanntem Bauantrag eingereicht, der bisher nicht genehmigt ist. Bisher wurden Schadstoffentsorgungen (Künstliche Mineralfasern (KMF) -Beseitigung) und Demontagearbei- ten an Elektroanlagen durchgeführt. 2. Trifft es zu, dass für die Ausschreibung der neuen Planetariumstechnik im Zeiss-Großplanetarium fast aus- schließlich finanzielle Aspekte herangezogen wurden und technische Parameter nur mit geringer Gewichtung einge- flossen sind? Wenn ja, wie erklärt sich dies? Welche anderen Möglichkeiten wurden bei der Ausschreibung in Betracht gezogen? Zu 2.: Die Ausschreibung der neuen Planetariums- technik erfolgte nach öffentlichem Vergaberecht im Ver- handlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung gem. § 3 Europäische Gemeinschaft Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen (EG VOB/A). Die techni- schen Parameter sind zu 10 % in die Gewichtung einge- flossen, um eine fabrikatsneutrale Ausschreibung zu ge- währleisten und damit den Wettbewerb unter dem einge- schränkten Bieterfeld bzw. in einem spezifischen Markt mit wenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ge- währleisten. Unter Bezugnahme auf das Wirtschaftlich- keitsgebot gem. § 97 Abs. 5 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB) wurde bzw. wird dieser Wert als angemessen erachtet. 3. Sind im Zusammenhang mit dem Umbau des Pla- netariums und der Planetariumstechnik Klagen anhängig? Wenn ja: Unter welchen Aktenzeichen und bei welchen Gerichten sind diese anhängig? Weswegen kam es zu den Klagen? Inwieweit ist der Abschluss der Bauarbeiten im kommenden Jahr davon betroffen? Zu 3.: Durch einen unterlegenen Bieter wurde am 09.11.2013 ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabe- kammer Berlin eingereicht, AZ: VK-B 2/30-13. Am 13.12.2013 teilte die Vergabekammer mit, dass aufgrund nicht vollständiger Besetzung der 2. Beschlussabteilung eine weitere Bearbeitung des Nachprüfungsantrags in absehbarer Zeit nicht möglich ist. Die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB werde nicht eingehalten, womit die gesetzliche Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB eintrete und der Antrag als abgelehnt gelte. Daraufhin wurde am 23.12.2013 die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB vor dem Kammergericht Berlin eingereicht, GZ Verg 21/13 und Verg 22/13. Der Abschluss der Bauarbeiten ist davon unmittelbar betroffen, dadurch kann sich der Eröffnungstermin nach hinten verschieben, da aktuell keine Vergabe für die Lie- ferung und den Einbau des Projektors erfolgen kann. Die Bauarbeiten und damit die Eröffnung verzögern sich in Abhängigkeit von der Entscheidung des Kammergerichts. 4. Inwieweit waren die schon vor der Schließung im März 2014 genannten Schwierigkeiten bei Bauplanung, Baugenehmigung und Vergabe bekannt? Zu 4.: Die Schwierigkeiten bei der o.g. Vergabe waren seit November 2013 bekannt. Sofern die Vergabe des Projektors bis Mai 2014 erfolgt wäre, wäre die Fertigstel- lung im Oktober 2015 möglich gewesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 574 2 5. Unter welchen Bedingungen hätte das Planetarium weiter betrieben werden können, um das Bildungsangebot aufrecht zu erhalten? Zu 5.: Am 18.09.2013 unterrichtete das Planetarium darüber, dass der Lampenvorrat für den Sternenprojektor (Bestand) zur Neige gehe und der Projektor Ausfaller- scheinungen zeige. Aufgrund des Alters – der Projektor stammt aus den 80er Jahren – sind Ersatzteile nicht mehr erhältlich. Deshalb konnte der Betrieb nur bis zum Ende des 1. Quartals 2014 sichergestellt werden. 6. Welche Kosten fallen monatlich für das leerste- hende Großplanetarium an und wie gliedern sich diese auf? Zu 6.: Die Abrechnung für die Grundversorgung (Hei- zung, Strom, Wasser) des leerstehenden Gebäudes erfolgt nach Absprache mit der Stiftung Deutsches Technikmu- seum Berlin über die Baumaßnahme, daher liegen hierzu noch keine Daten vor. Es fallen für den Zeitraum der Baumaßnahme anteilig Kosten für die Kostengruppen Versicherung, Grünpflege, Winterdienst sowie Straßenreinigung an. Diese belaufen sich auf geschätzt 1000,- Euro insgesamt. Hier sind Kos- ten für evtl. anfallende außerordentliche Reinigungen und Entsorgungen noch nicht berücksichtigt. Berlin, den 29. September 2014 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2014)