Drucksache 17 / 14 582 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 18. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2014) und Antwort Polizeiliche Erfassung der „Volkszugehörigkeit“ und des „Phänotypus“ in Datenbanken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung erfolgt anhand des Polizeilichen Landessystems zur Information, Kommuni- kation und Sachbearbeitung (POLIKS). Eine vollumfäng- liche Prüfung der in der Polizei Berlin geführten Dateien war aufgrund des umfangreichen Fragenkatalogs nicht möglich. 1. In welchen Datenbanken (Dateien) der Berliner Polizei wird die besondere Kategorie personenbezogener Daten „Volkszugehörigkeit“ erfasst und wie wird die Notwendigkeit der Erfassung dieser Datenkategorien begründet? Welchen Zweck verfolgt die Polizei mit der Erfassung der „Volkszugehörigkeit“? Zu 1.: Die Erfassung der Kategorie „Volkszugehörigkeit “ erfolgt vornehmlich im Vorgangsbearbeitungssystem POLIKS. Der zugrundeliegende Katalog beinhaltet neben der eigentlichen Volkszugehörigkeit auch Werte zur regionalen Herkunft. Die Angaben dienen der Ergän- zung der Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Zugehörig- keit zu einer bestimmten Nationalität oder einer ethni- schen Gruppe bzw. hinsichtlich des Siedlungsgebietes oder der geografischen Herkunft. In der Regel teilen Per- sonen ihre Volkszugehörigkeiten selbst mit. Die Volkszugehörigkeit kann grundsätzlich wie ande- re personenbezogene Merkmale (Alter und Geschlecht usw.) eine ermittlungs- bzw. fahndungsunterstützende Information darstellen. Im polizeilichen Alltag kann dies aber auch von Be- deutung werden, um z. B. einen (sowohl für präventive als auch für repressive Zwecke dienlichen) Zugang zu Personen zu bekommen. Für manche Personen bildet die Volkszugehörigkeit den wesentlichen Bestandteil ihrer Identität, wohingegen eine zugeschriebene Staatsangehö- rigkeit als belastend empfunden bzw. abgelehnt wird. Das Wissen um diesen Umstand ermöglicht, interkulturell kompetent mit dieser Person umzugehen. Dies kann bspw. eine Vernehmungssituation betref- fen, in der auf Grund der offensichtlichen Staatsangehö- rigkeit ein Dolmetscher der Amtssprache des Landes herangezogen wird, obgleich der Betroffene diese mög- licherweise als Sprache der „Besatzer/Aggressoren“ empfindet (z. B. in Teilbereichen der ehemaligen Sowjetuni- on, des ehemaligen Jugoslawiens oder bei Kurden). Hier- durch kann eine Kommunikation von vornherein gestört oder gar verhindert werden. 2. Welche Optionen werden den Anwender*innen der entsprechenden Dateien als auszuwählende Optionen für das Merkmal „Volkszugehörigkeit“ angeboten? (Bitte vollständig auflisten.) a. Sind die Optionen dateiübergreifend standardisiert, unterscheiden sie sich bei jeder Datei oder handelt es sich um Freitextfelder? b. Falls die Optionen übergreifend standardisiert sind, handelt es sich dabei um eine landes- oder bundesweite Standardisierung, und welche Stelle legt die entsprechenden Optionen fest? c. Wie viele Personen sind mit welcher „Volkszugehörigkeit “ in den jeweiligen Dateien erfasst? Zu 2.: Der nachfolgende Katalog enthält zum Teil his- torisch überholte und unpräzise Begrifflichkeiten, welche auf historisch überholte Bestände zurückgehen, die durch nicht verjährende und somit keiner Löschfrist unterlie- gende Delikte entstanden sind. Er wird daher derzeit überarbeitet (siehe auch Antwort zu Frage 3 a). Nach aktuellem Stand wird es Änderungen bei historisch über- holten Beständen und bei Katalogbegriffen ohne Aussa- gekraft geben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 582 2 Volkszugehörigkeit Siedlungsgebiete/Herkunft im POLIKS erfasst Abchase Abchasien (Region im Südkaukasus/Georgien) 5 Adschare Adscharien (autonome Republik in Georgien) 0 Adygejer (West- Tscherkesse) Adygeja (Nordkaukasus) 0 Afrika 8 Albaner (Kosovo- Albaner) Kosovo 42 Albaner (Skipetare) Albanien, Mazedonien, Serbien 0 Ambonese Ambon (Molukken-Hauptinsel) Indonesien 5 Armenier Armenien, Aserbaidschan, Berg Karabach, Turkmenistan 34 Aserbaidschaner (Aseri) Aserbaidschan, Armenien, Nachitschewan, Berg Karab- ach, Iran 18 Asien 2 Assyrer Kaukasus, Moskau, St. Petersburg 2 Aware Dagestan (Republik im Kaukasus) 8 Baden-Württemberg 310 Balkare Karbadino-Balkarien, Nord-Kaukasus 1 Baltikum 0 Baske Baskenland (Spanien: Vasca u. Navarra; Frankreich: Pyrenées atlantiques) 1 Bayern 45 Berlin 102 Bosnier Bosnien und Herzegowina, Serbien 21 Brandenburg 163 Bremen 3 Bretone Bretagne (Frankreich) 0 China 2 Dagestaner Dagestan (Republik im Kaukasus) 39 Darginer Dagestan (Republik im Kaukasus) 10 deutsch Deutschland 314 Eritreer Eritrea, Äthiopien 2 Este Estland 3 12 Europa-Ost 23 Europa-West 6 Flame Flandern (Belgien) -niederländ.-sprachig 1 Georgier Georgien (Kaukasus), Russland 42 Hamburg 11 Hessen 49 Ingusche Inguschetien, Nordkaukasus 9 Jemen 1 Kalmyke Kalmykien (Nordkaukasus) 0 Karatschajer Karatschaj-Tscherkessien (Nordkaukasus) 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 582 3 Karbadiner (Ost- Tscherkesse) Karbardino-Balkarien, Karatschai-Tscherkessien (Nord- kaukasus), Türkei, Syrien, Jordanien 1 Kasache Kasachstan/ Zentralasien, China, Russland, Tadschikis- tan, Usbekistan 146 Katalane Katalonien u. Balearen (Spanien) 1 Kirgise Kirgisistan/ Zentralasien, China, Tadschikistan, Usbekis- tan 17 Korea 1 Korse Korsika (Frankreich) 1 Kroate Kroatien, Bosnien u. Herzegowina, Österreich, Ungarn 4 Kumyke Dagestan (Republik im Kaukasus) 5 Kurde Kurdistan (Türkei, Iran, Irak, Syrien) 51 Lake Dagestan (Republik im Kaukasus) 1 Lateinamerika 0 Lesgier Dagestan (Republik im Kaukasus) 0 Lette Lettland 37 Litauer Litauen, Lettland, Belarus, Russland, Polen 40 Mazedonier Mazedonien 9 Mecklenburg- Vorpommern 20 Mingrelier Georgien (Kaukasus) 0 Mittelamerika 0 Moldauer Moldawien, Ukraine, Rumänien 15 Molukke Molukken (indonesische Inselgruppe) Indonesien 0 Montenegriner Montenegro 1 Niedersachsen 180 Nogaier Dagestan (Republik im Kaukasus) 0 Nordafrika 2 Nordamerika 4 Nordire Nordirland, Großbritannien 2 Nordrhein-Westfalen 88 Ossete Nordossetien-Alanien, Südossetien (Georgien) 4 Ostpreußen (polnisch verwaltet) 0 Ostpreußen (sowjetisch verwaltet) 1 Ozeanien 0 Palästinenser Palästinensische Gebiet, Israel, Jordanien, Libanon, Syri- en 333 polnisch verwaltete Ost- gebiete 26 Pommern (polnisch ver- waltet) 0 Rheinland-Pfalz 6 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 582 4 Russe Russland, Staaten der ehem. UdSSR, bedeutende Minder- heiten in Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Israel, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA 3.747 Rutuler Dagestan (Republik im Kaukasus) 4 Saarland 8 Sachsen 42 Sachsen-Anhalt 137 Same (Lappe) Norwegen, Schweden, Finnland, Russland 0 Sarde Sardinien (Italien) 0 Schlesien (polnisch ver- waltet) 3 Schleswig-Holstein 14 Serbe Serbien, Kroatien, Kosovo, Bosnien u. Herzegowina 56 Slowake Slowakei, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Tschechi- en, Ukraine, Ungarn 5 Slowene Slowenien, Italien, Österreich, Ungarn 2 sonstige Volkszugehörig- keit 178 sowjetisch verwaltete Ostgebiete 22 Südamerika 6 Südtiroler Italien (Trentino-Südtirol) 1 Swane Georgien (Kaukasus) 0 Tabarasaner Dagestan (Republik im Kaukasus) 1 Tadschike Afghanistan, Tadschikistan, Usbekistan, China 7 Talische Aserbaidschan 1 Tamile Sri Lanka, Indien 3 Tate Aserbaidschan und Dagestan (Republik im Kaukasus) 0 Thüringen 31 Tscherkesse Karatschai-Tscherkessien, Adygeja, Kabardino-Balkarien (Nordkaukasus), Türkei, Syrien, Jordanien 0 Tschetschene Tschetschenien (Kaukasus) 603 Turkmene Turkmenistan, Türkei, Aserbaidschan, Irak, Syrien, Iran, Afghanistan, Kasachstan, Usbekistan 13 Uigure China, Kasachstan 1 Ukrainer Ukraine, Belarus, Russland 113 unbekannte Volkszugehö- rigkeit 1.373 Usbeke Usbekistan, Afghanistan, Kasachstan, Russland, Tadschi- kistan 20 Vereinigte Arabische Republik 0 Vorderer Orient 8 Wallone Belgien (Wallonie) -frz.-sprachig Weißrusse Weißrussland/ Belarus, Estland, Lettland, Litauen, Ukrai- ne 79 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 582 5 Zu 2 a.: Die Optionen werden katalogbasiert angebo- ten und sind an den Erfordernissen der für das Informati- onssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (IN- POL) bereitzustellenden Informationen ausgerichtet. Zu 2 b.: Die bundeseinheitlich verwendeten Katalog- werte werden durch die Kommission „INPOLFachlichkeit “ (KINF) der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Landeskriminalämter und des Bun- deskriminalamtes (AG Kripo) standardisiert. Zu 2 c.: Die Daten sind der vorstehenden Tabelle zu entnehmen. 3. Auf welcher Grundlage und nach welchen Krite- rien wird die Entscheidung über die Auswahl des relativ unbestimmten Merkmals „Volkszugehörigkeit“ getroffen? Existieren hierzu Verwaltungsvorschriften bzw. Aus- füllanleitungen etc.? Wenn ja, bitte beifügen. a. Sind diese Kriterien in den letzten Jahren überar- beitet worden. Wenn ja, warum, inwiefern und wann? Zu 3. Wie zu Frage 1 dargestellt, richtet sich die Aus- wahl entsprechender Katalogwerte durch die KINF an der Zweckmäßigkeit jeweiliger Ergänzungen hinsichtlich des Siedlungsgebietes bzw. der Herkunft aus. Zu 3 a.: Die INPOL-Kataloge werden durch die KINF bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Die letzte Teilaktua- lisierung erfolgte im Jahr 2010. Es wurden die Volkszu- gehörigkeiten „Same“ und „Tamile“ eingefügt. Für die Umsetzung des entwickelten bundesweiten Polizeistan- dards „Informationsmodell Polizei“ (IMP) liegt ein neuer Katalogentwurf vor, der aktuell noch nicht im INPOL verfügbar ist. 4. Welches Verfahren ist vorgesehen, wenn erfasste Personen mehrere „Staatsangehörigkeiten“ haben? a. Ist eine eindeutige Auswahl beim Datenbankein- trag zu treffen oder sind Mehrfachoptionen mög- lich? b. Falls eine eindeutige Auswahl zu treffen ist, wie wird entschieden, welcher „Staatsangehörigkeit“ Priorität einzuräumen ist? Zu 4.: Bei Vorhandensein mehrerer Staatsangehörig- keiten sind diese vollständig zu erfassen. Zu 4 a.: Es können mehrere Staatsangehörigkeiten ei- ner Person parallel erfasst werden. Zu 4 b.: Wie zu Frage 4 a dargestellt, erfolgt keine Priorisierung. 5. In welchen Dateien der Berliner Polizei wird die besondere Kategorie personenbezogener Daten „Phänotypus “ erfasst und wie wird die Notwendigkeit der Erfassung dieser Datenkategorien begründet? Welchen Zweck verfolgt die Polizei mit der Erfassung des „Phänotypus“? Zu 5.: Die Erfassung des Phänotypus erfolgt vornehm- lich im Vorgangsbearbeitungssystem POLIKS. Sie dient der Personenbeschreibung unbekannter Personen (Tatver- dächtige, Zeugen, Geschädigte und Tote) als auch der Beschreibung bekannter Tatverdächtiger beispielsweise im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung oder vermisster Personen im Rahmen der Fahndung. 6. Welche Optionen werden den Nutzer*innen der entsprechenden Dateien als auszuwählende Optionen für das Merkmal „Phänotypus“ angeboten? (Bitte vollständig auflisten.) a. Sind die Optionen dateiübergreifend standardisiert, unterscheiden sie sich bei jeder Datei oder handelt es sich um Freitextfelder? b. Falls die Optionen übergreifend standardisiert sind, handelt es sich dabei um eine landes- oder bundesweite Standardisierung, und welche Stelle legt die entsprechenden Optionen fest? c. Wie viele Personen sind mit welchem „Phänotypus“ in den jeweiligen Dateien erfasst? Zu 6.: Es werden folgende Optionen für das Merkmal „Phänotypus“ angeboten: Phänotypus im POLIKS erfasst afrikanisch 2.202 afro-amerikanisch 416 asiatisch 3.955 europäisch 30.692 indianisch 222 mittel-/ südamerikanisch 826 nordafrikanisch 10.836 nordamerikanisch 76 nordostafrikanisch 370 ostasiatisch 10.198 osteuropäisch 23.005 südasiatisch 798 südeuropäisch 15.859 südostasiatisch 826 südosteuropäisch 22.404 westasiatisch 22.866 westeuropäisch 56.762 zentral- /südafrikanisch 2.868 zentralasiatisch 183 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 582 6 Zu 6 a.: Die Optionen werden katalogbasiert angebo- ten und sind an den Erfordernissen der für das INPOL bereitzustellenden Informationen ausgerichtet. Zu 6 b.: Die bundeseinheitlich verwendeten Katalog- werte werden durch die Kommission „INPOLFachlichkeit “ (KINF) der Arbeitsgemeinschaft der Kriminalpolizeien des Bundes und der Länder (AG Kripo) standardisiert. Zu 6 c.: Die Daten sind der vorstehenden Tabelle zu entnehmen. 7. Auf welcher Grundlage und nach welchen Krite- rien wie äußere Merkmale, Verhaltensmerkmale etc. wird die Entscheidung über die Auswahl des relativ unbe- stimmten Merkmals „Phänotypus“ getroffen? Existieren hierzu Verwaltungsvorschriften bzw. Ausfüllanleitungen etc.? Wenn ja, bitte beifügen? a. Sind diese Kriterien in den letzten Jahren überar- beitet worden. Wenn ja, warum, inwiefern und wann? Zu 7.: Die bundeseinheitlich verwendeten Katalog- werte werden durch die Kommission „INPOL-Fachlichkeit “ (KINF) der Arbeitsgemeinschaft der Kriminalpolizeien des Bundes und der Länder (AG Kripo) erarbei- tet und sind Bestandteil des INPOL-Manuals. Verbindli- che Vorschriften bzw. Anleitungen bestehen hierzu nicht. Die Zuordnung des äußeren Erscheinungsbildes zu einem Phänotypus dient der Ergänzung konkreter körperlicher Merkmale und kann somit weitere Anhaltspunkte für das Wiedererkennen einer Person liefern. Zu 7 a.: Die INPOL-Kataloge werden durch die KINF bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Die letzte Änderung des Kataloges erfolgte im Jahr 2003 durch Streichung des als nicht weiter notwendig angesehenen Wertes „undefiniert “. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . 8. Besteht für die Anwender*innen die Möglichkeit zu den Datenkategorien „ Staatsangehörigkeit“, „Volkszugehörigkeit “ sowie „Phänotypus“ Ergänzungen oder Erläuterungen in einem Freifeld oder in einem eigenen Datenfeld für Sondervermerke vorzunehmen? Wenn ja, zu welchem Zweck? Zu 8.: Es bestehen keine gesonderten Felder. 9. Welche Bedeutung misst der Senat der Erfassung der „Volkszugehörigkeit“ sowie „Phänotypus“ hinsichtlich der Reproduktion rassistischer Stereotypen im poli- zeilichen Handeln zu? Zu 9.: Die Erfassung der „Volkszugehörigkeit“ sowie des „Phänotypus“ dient ausschließlich den dargestellten Zwecken. Berlin, den 13. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)