Drucksache 17 / 14 583 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 18. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2014) und Antwort Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird sich der Senat verbindlich für einen neu zu er- richtenden, eigenständigen Fonds zur Entschädigung von Betroffenen, die als Kinder und Jugendliche in der Bundes- republik Deutschland und in der DDR in Heimen der Behin- dertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht erfahren haben, einsetzen, damit diese Menschen Unterstützungsleistungen erhalten? Wenn nein, warum nicht? 2. Wird der Senat auf der kommenden Arbeits- und So- zialministerkonferenz am 26./27. November 2014 zu einer gemeinsam getragenen Lösung beitragen, indem er verbind- lich seine Beteiligung an einem neu zu errichtenden Fonds für die Betroffenen mit Behinderung erklärt? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. und 2.: Berlin unterstützt den Beschluss der 90. Arbeits- und Sozialminister-konferenz (AMSK), dass Men- schen, die im Kinder- und Jugendalter Unrecht und Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben, gleich behandelt werden müssen wie Menschen, die derartige Erfahrungen in Einrich- tungen der Kinder- und Jugendhilfe gemacht haben und heute Leistungen aus den Heimkinderfonds in Anspruch nehmen können. In der Beschlussfassung verdeutlicht die ASMK, dass die Finanzierung dieser Unterstützungsleistun- gen auf Grund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch den Bund erfolgen soll. Zur weiteren Beratung sollte eine Bund - Länder Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Jugend- und Familienmi- nisterkonferenz der Länder (JFMK) sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) eingerichtet werden. Die Besprechungen auf Fachebene verdeutlichten die Erwartung des Bundes zu einer Beteili- gung der Länder und Kirchen - anlog zu den existierenden Fonds „Heimerziehung-West“- an dem neuen Fonds. Die anstehende Beratung des Themas in der AMSK am 26./27.11.2014 bleibt abzuwarten. 3. Unterstützt der Senat wissenschaftliche Studien zur Aufarbeitung von Gewalt in Heimen der Berliner Behinder- tenhilfe und begleitet der Senat Arbeitsgruppen und Prozesse mit dem Ziel der Entschuldigung, Wiederherstellung der Würde und Wiedergutmachung? Zu 3.: Der Senat unterstützt in vielfacher Weise Maß- nahmen der Träger zur Prävention vor Gewalt und zur Auf- arbeitung von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Unter Mitwirkung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales veranstaltete das Evangelischen Jugend- und Für- sorgewerk gemeinsam mit der Lebenshilfe Berlin eine ber- linweite Fachtagung zum Schutz von Menschen mit Behin- derung vor sexualisierter Gewalt. Derzeit wird von der Se- natsverwaltung für Gesundheit und Soziales eine Datenerhe- bung zu trägerinternen Angebotsstrukturen durchgeführt. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird die wei- tere Maßnahmenplanung erarbeitet. Zur Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen wurde bereits eine trägerübergreifende Om- budsstelle eingerichtet. Neben der Unterstützung, Begleitung und Beratung der Opfer werden auch Fort- und Weiterbil- dungsprogramme für Menschen mit Behinderungen und für Beschäftigte in den Einrichtungen angeboten. Mit der Ein- richtung des Berliner Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt konnte die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als 1. Bundesland eine ressort- und institutionsübergreifende Struktur zur Bündelung der Belange aller Zielgruppen etab- lieren. Eine integrierte Maßnahmenplanung wurde erstellt und wird fortgeschrieben. Anfragen zur Mitwirkung an wis- senschaftlichen Studien liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales derzeit nicht vor. Berlin, den 02. Oktober 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)