Drucksache 17 / 14 586 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) vom 19. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2014) und Antwort Vollständige Finanzierung des BAföG für Schüler und Studierende durch den Bund Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Von welchen jährlichen Entlastungen für das Land Berlin in der BAföG-Finanzierung geht der Senat aus, wenn der Bund ab 2014 die BAföG-Finanzierung voll- ständig übernimmt (bitte unterteilt in Studierenden- BAföG und Schüler-BAföG)? 2. Auf welcher nachvollziehbaren Grundlage ermittelt der Senat die jährliche Haushaltsentlastung für die Finanzierung des Studierenden- und des Schüler-BAföG? 3. Wie stellt sich die Entlastung für die BAföGFinanzierung auf der Grundlage der Ansätze in der Haus- haltsplanung für 2015 für das Studierenden-BAföG im Kapitel 1070 und für das Schüler-BAföG im Kapitel 3981 der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Pankow dar? Zu 1., 2. und 3.: Der Entwurf des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes (25. BAföGÄndG) sieht u. a. eine vollstän- dige Übertragung der Finanzierungszuständigkeit für Geldleistungen nach dem BAföG auf den Bund zum 1. Januar 2015 vor. Auf der Grundlage der zwischen den Landesfinanzmi- nisterien abgestimmten Berechnung ergibt sich bezogen auf die Ansätze 2015 (Titel 68125 – Zuschüsse, 86318 – Darlehen) ein jährlicher struktureller Netto-Entlastungs- effekt von rd. 66,7 Mio. €. (Auf Basis der Ist-Ausgaben 2013 beläuft sich dieser Effekt auf 65,4 Mio. €). Die Berechnung setzt sich dabei wie folgt zusammen:  Entlastung durch Übernahme des anteiligen 35 %- igen Zuschussanteils  Tilgungsausfälle (durchschnittlich 30 % auf den 35 % -igen Darlehensanteil)  Rechnerische Zinsbelastung Unterteilung in Studierenden-BAföG und Schüler- BAföG: (in Mio. €) Gesamt davon Studierende (Kapitel 1070) davon Schülerinnen und Schüler (Kapitel 3981) 1 BAföG-Entlastung insgesamt 66,7 41,7 25,0 Übernahme Zuschussanteil 56,6 32,1 24,5 Tilgungsausfälle 9,0 8,9 0,1 rechnerische Zinsbelastung 1,1 0,7 0,4 1) einschließlich des Auslands-BAföG für Italien Berücksichtigt man anstelle der Tilgungsausfälle den bisher vom Land Berlin getragenen Darlehensanteil von rd. 30 Mio € bei der Gesamtentlastung, so beträgt diese rd. 86 Mio. €. Nicht berücksichtigt sind strukturelle Mehrausgaben, die im Zuge des 25. BAföGÄndG auf Berlin zukommen (Erhöhung der Ausgaben für das Meister-BAföG nach dem AFBG, jährlicher Erfüllungsaufwand zur Durchfüh- rung des Gesetzes). Sie belaufen sich nach Schätzung des Bundes für alle Länder auf insgesamt rd. 7,3 Mio. €. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 586 2 4. Ist in den Haushaltsansätzen für Finanzierung des Schüler-BAföG im Kapitel 3981 der Bezirke Charlotten- burg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Pankow auch die Finanzierung des „Meister-BAföG“ nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) enthalten und wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, wo ist das „Meister-BAföG“ etatisiert? Zu 4.: Nein. Die Zuschüsse nach dem Aufstiegsfort- bildungsförderungsgesetz (AFBG -"Meister-BAföG") sind vollständig bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen im Kapitel 0940 - Arbeit und Berufliche Bildung - bei Titel 68132 in Höhe von je 2,9 Mio. € in 2014 und 2015 veranschlagt. Den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg ist die auf- tragsweise Bewirtschaftung übertragen. Der Bund betei- ligt sich an den Ausgaben mit 78 v.H.; die entsprechenden Einnahmen werden beim Kapitel 0940, Titel 23148 nach- gewiesen. Berlin, den 10. Oktober 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)