Drucksache 17 / 14 592 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 19. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2014) und Antwort Neue Probleme bei den SchulhelferInnen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (Schulhelfer) war bis zum 31.12.2013 befristet. Konnte der Senat in der Zwischenzeit eine neue VV erlassen und wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, welche VV ist zur Zeit gültig? Wann wird der Senat eine neue erlassen und welche Änderungen plant der Senat? Zu 1.: Die bis zum 31.12.2013 befristete Verwal- tungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) wirkt für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis zum Erlass einer geänderten VV Schulhelfer fort und ist insoweit anwend- bar. Eine Anpassung der VV Schulhelfer im Laufe des Schuljahres 2014/2015 mit Wirkung für das Schuljahr 2015/2016 ist beabsichtigt. Zeitgleich ist der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung von Leistungen der ergänzenden Pflege und Hilfe“ (SchulhelferRV) mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (LIGA) und dem Dachverband Kinder- und Schülerläden (DaKS) vorgesehen. Die Ver- waltungsvorschrift und SchulhelferRV werden hierbei aufeinander abgestimmt. 2. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung und wie lautet der aktuelle Zeit- plan? Zu 2.: Der Entwurf der SchulhelferRV wird zurzeit in Fachgesprächen mit der LIGA und dem DaKS erörtert. Ziel des Senats ist es, ausreichend lange vor Beginn des nächsten Schuljahres die Verhandlungen abzuschließen. 3. Welche wesentlichen Änderungen plant der Senat mit der Rahmenvereinbarung für das Schulhelferwesen? Zu 3.: Die Gespräche mit der LIGA und dem DaKS über eine Rahmenvereinbarung im Bereich der ergänzen- den Pflege und Hilfe wurden mit dem Ziel aufgenommen, gemeinsam ein langfristiges und auf Nachhaltigkeit set- zendes Konzept zur Leistungserbringung und Finanzie- rung im Bereich der ergänzenden Pflege und Hilfe zu erarbeiten. Damit verbunden werden soll u.a. auch eine Öffnung des Angebots für andere Träger der freien Ju- gendhilfe. 4. Welche Änderungen gibt es im angebrochenen Schuljahr bei der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinde- rungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin? Zu 4: Die VV Schulhelfer ist weiterhin gültig. Bei der Zumessung der Ressourcen sowie der Leistungserbrin- gung gibt es keine Änderungen. 5. Sind dem Senat Probleme bekannt, die aufgrund von Neuregelungen durch die auftreten? Wenn ja, wie reagiert der Senat darauf? Zu 5.: Probleme aufgrund einer Neuregelung sind dem Senat nicht bekannt. 6. Wie gehen die Schulen, die betroffenen Schülerin- nen und Schüler und die freier Träger mit den durch die Rahmenvereinbarung erlassenen Änderungen um? Zu 6.: Die SchulhelferRV befindet sich noch in der Abstimmung. Auf der SchulhelferRV basierende Ände- rungen können daher nicht erlassen worden sein. 7. Wie viele Anträge auf Prüfung des Vorliegens grundsätzlicher Voraussetzungen für Schulhelfermaß- nahmen wurden seit dem Schuljahr 2011/12 gestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 592 2 Zu 7.: Der Schulhelfereinsatz ist eine schulorganisato- rische Maßnahme. Er erfolgt vorrangig gruppenbezogen und orientiert sich am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe der Betroffenen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler für die die grundsätzlichen Voraussetzungen geprüft wurden, ist nachfolgender Darstellung zu entneh- men. Schuljahr 2011/12: 1556 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2012/13: 1486 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2013/14: 1595 Schülerinnen und Schüler 8. Wie viele Anträge wurden seitens der regionalen Schulaufsicht seit dem Schuljahr 2011/12 nicht bewilligt? Zu 8.: Durch die regionale Schulaufsicht konnte bei der im Folgenden dargestellten Anzahl von Schülerinnen und Schülern die grundsätzlichen Voraussetzungen nicht festgestellt werden. Schuljahr 2011/12: 342 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2012/13: 301 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2013/14: 309 Schülerinnen und Schüler Die gewünschten Daten für das Schuljahr 2014/2015 liegen erst Ende Oktober vor. 9. Wie viele Wochenstunden wurden als Schulhelfer- stunden nach Anlage 3 VV Schulhelfer seit dem Schuljahr 2011/12 seitens der Regionalen Schulaufsicht bewilligt (sortiert nach Bezirk)? 10. Für welche Summe von Schülern wurde welche Summe von Stunden nach Anlage 3 VV Schulhelfer seit dem Schuljahr 2011/12 seitens der regionalen Schulauf- sicht bewilligt (sortiert nach Bezirk und Schule)? Zu 9. und 10.: Schulbezogene Angaben können aus datenschutz- rechtlichen Gründen nicht dargestellt werden. 11. Wie entwickelte sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2011/12 für die Maßnah- men zur ergänzenden Pflege und Hilfe beantragt haben? Zu 11.: Für einzelne Schülerinnen und Schüler erfolgt zwar die Prüfung der grundsätzlichen Voraussetzungen, die Leistungen der ergänzenden Pflege und Hilfe werden aber nicht für einzelne Schülerinnen und Schüler bean- tragt. Die Anzahl der Anträge kann daher statistisch nicht erfasst werden. Die Zumessung der Schulhelferstunden basiert auf dem festgestellten Gesamtbedarf der Schule. Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen der regionalen Schulaufsicht den Bedarf der Schule mit. Hierbei werden weitere personelle Ressourcen, welche für die Förderung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen, berücksichtigt. 12. Wie viele Schulen haben seit dem Schuljahr 2011/12 für Schülerinnen und Schüler Maßnahmen zur ergänzenden Pflege und Hilfe beantragt? Zu 12.: Die Anzahl der Schulen, die ihren Bedarf an die regionale Schulaufsicht mitteilen wird statistisch nicht erhoben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 592 3 13. Wie entwickelte sich der Durchschnittssatz an Schülerinnen und Schülern seit dem Schuljahr 2011/12, die Maßnahmen zur ergänzenden Pflege und Hilfe erhal- ten, pro Schule? Zu 13.: Ein Durchschnittssatz wird statistisch nicht er- hoben. 14. Musste der Senat in der Gesamtsumme der zuge- wiesenen Schulhelferstunden aufgrund des gedeckelten Budgets sowie einer Angleichung der Bezahlung der Schulhelfer nach TVL insgesamt weniger Stunden zuwei- sen als im vorherigen Jahr? 15. Wie groß wäre der Bedarf, um rechnerisch die gleiche Anzahl an Schulhelferstunden zuweisen zu kön- nen, wie im vorherigen Schuljahr? Zu 14. und 15.: Nein, das Mehr im Haushaltsplan 2014/2015 ist grundsätzlich für die tarifliche Anpassung der Schulhelferinnen und Schulhelfer vorgesehen. Für die Schulhelferstunden steht der gleiche Haushaltsansatz zur Verfügung wie im Jahr 2013. Nach Auskunft der Träger für Schulhelfermaßnahmen hat es im Januar 2014 eine Tarifanpassung für die Schulhelferinnen und Schulhelfer gegeben. Der Umfang der Tarifanpassung lag im Verant- wortungsbereich der Träger und ist dem Senat, da er nicht Arbeitgeber der Schulhelferinnen und Schulhelfer ist, auch nicht bekannt. 16. Würde der Senat eine Erhöhung der Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber begrüßen? Zu 16.: Der Anstieg von Schülerinnen und Schülern mit so schweren Behinderungen, dass eine integrative Beschulung nur mit der Unterstützung durch Leistungen der ergänzenden Pflege und Hilfe möglich ist, ist allein in den letzten zwei Jahren um jeweils ca. 19 % gestiegen. Über den Einsatz der Haushaltsmittel wird mit Aufstel- lung des Haushaltsplans entschieden. 17. Anträge auf Schulhelferstunden müssen seitens der Schulaufsicht bis zum 15. April eines Jahres gestellt wer- den. Dies führt immer wieder zu dem Problem, dass sich bis zum Schuljahresbeginn Bedarfe ändern und Schulen mit zu wenigen Schulhelferstunden versorgt werden. Hat der Senat inzwischen eine Nachtsteuerungsreserve einge- richtet? Wenn ja, wie wird diese organisiert? Wenn nein, warum nicht? Zu 17.: Es gibt eine zentral verwaltete Nachsteue- rungsreserve, welche für nicht vorhersehbare Bedarfe an ergänzender Pflege und Hilfe vorgehalten wird. Mit der Reserve soll insbesondere der Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe für Schulanfänger und zugezogene Schü- lerinnen und Schüler gedeckt werden. Die Reserve wird in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht nach Maßgabe der VV Schulhelfer verteilt. 18. Wie werden die Schulhelferstunden im Rahmen der Ganztagsbetreuung sichergestellt? Wie erfolgt dies insbesondere während der Zeit im Schulhort? Zu 18.: Auf der Grundlage der VV Schulhelfer kön- nen Schulhelferstunden auch für die Zeit der ergänzenden Förderung und Betreuung zugewiesen werden. Für den Unterricht und die unterrichtsergänzenden Zeiten organi- siert die Schule den Einsatz der Schulhelferinnen und Schulhelfer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Anzahl von Schulhelferstunden und stellt so eine ange- messene Versorgung über den ganzen Tag sicher. 19. Wie werden die Schulhelferstunden während der Ferienzeit im Hort gewährleistet? Zu 19.: Für Schülerinnen und Schüler mit Behinde- rung, die in den Ferien an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen, stehen in der Regel die Integrati- onserzieherinnen und Integrationserzieher zur Verfügung. Gibt es darüber hinaus Bedarf, der nur durch Schulhelfe- rinnen oder Schulhelfer gedeckt werden kann, können auch für die Ferienzeit Schulhelferstunden zugewiesen werden. 20. Kann der Senat bestätigen, dass Kindern mit Dia- betes ab der vierten Klasse keine Schulhelferstunden mehr zugewiesen werden? Sind dem Senat Fälle aus der regionalen Schulaufsicht bekannt? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Umstand? Zu 20.: Es gibt keine Vorgabe des Senats, wonach für Kinder mit Diabetes ab der vierten Klasse keine Schulhel- ferstunden zugewiesen werden dürfen. Informationen darüber, dass die regionale Schulaufsicht Kindern mit Diabetes ab der vierten Klasse keine Schulhelferstunden zumisst, liegen nicht vor. Berlin, den 10. Oktober 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)