Drucksache 17 / 14 594 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 22. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2014) und Antwort Was tut der Senat für am Ausbildungsmarkt benachteiligte Jugendliche? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unversorgte Bewerber*innen gibt es derzeit für das Ausbildungsjahr 2014 bei Neu- und Altbe- werber*innen und sind allen Betroffenen gemäß Fort- schreibung von BerlinArbeit Plätze in der Einstiegsquali- fizierung (EQ) angeboten worden? Zu 1.: Mit Stand August 2014 waren bei den Agentu- ren für Arbeit und Jobcentern im Land Berlin 6.538 un- versorgte Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Allen Bewerberinnen und Bewerbern mit eingeschränkten Ver- mittlungsperspektiven, die am Ende des Berichtsjahres (30.09.2014) bei den Agenturen für Arbeit unversorgt gemeldet sind und die auch nach den gemeinsamen Nach- vermittlungsaktionen mit den Kammern keinen Ausbil- dungsplatz erhalten haben, wird die Möglichkeit zu einer Einstiegsqualifizierung (EQ) angeboten. Die Anzahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber zum Ende des Berichtsjahres (30.09.2014) wird am 30.10.2014 veröf- fentlicht. 2. In welchen Berufen werden diese EQ-Plätze in welchem Umfang zur Verfügung gestellt? Zu 2.: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit er- hebt die Stellenangebote für Einstiegsqualifizierungen nicht differenziert nach Berufen. 3. Wie viele Maßnahmen im Rahmen der Jugendberufshilfe nach SGB VIII sind zum Ausbildungsjahr 2014 bewilligt worden und wie hat sich die Zahl dieser Maß- nahmen seit 2009 entwickelt (bitte bezirklich aufschlüs- seln)? Zu 3.: Leistungen der sozialpädagogisch begleiteten Berufsausbildung als teilstationärem Angebot gem. § 13 Abs. 2 SGB VIII (außerbetrieblich und im Koopera- tionsverbund) sind für den Zeitraum 2010 bis 2013 von den Berliner Bezirksjugendämtern wie folgt bewilligt worden 1 : 1 Grundlage sind die im Rahmen der jährlichen Belegungsstatis- tik zum 31.12. vorgenommenen Stichtagserhebungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 594 2 Außerbetriebliche Ausbildung: Bezirk 2009 2010 2 2011 2 2012 2 2013 2 Mitte 39 17 30 20 13 Friedrichshain-Kreuzberg 7 3 7 7 7 Pankow 26 31 34 18 16 Charlottenburg- Wilmersdorf 10 8 9 6 7 Spandau 14 11 7 9 7 Steglitz-Zehlendorf 34 38 29 33 36 Tempelhof-Schöneberg 11 16 14 14 17 Neukölln 36 36 31 25 30 Treptow-Köpenick 24 23 15 9 6 Marzahn-Hellersdorf 18 4 5 4 7 Lichtenberg 17 15 15 1 0 Reinickendorf 24 23 20 18 12 Gesamt 260 225 (-13,5 %) 216 (-4 %) 164 (-24,1 %) 158 (-3,7 %) Ausbildung im Kooperationsverbund: Bezirk 2009 2010 2 2011 2 2012 2 2013 2 Mitte 1 0 14 32 65 Friedrichshain-Kreuzberg 150 162 156 108 0 Pankow 1 1 0 0 0 Charlottenburg- Wilmersdorf 0 1 0 0 0 Spandau 0 0 0 0 0 Steglitz-Zehlendorf 0 0 0 0 0 Tempelhof-Schöneberg 0 0 0 0 0 Neukölln 0 0 0 0 0 Treptow-Köpenick 0 0 0 0 0 Marzahn-Hellersdorf 41 13 1 0 0 Lichtenberg 163 127 115 133 127 Reinickendorf 0 0 0 0 0 Gesamt 356 304 (-14,6 %) 286 (-5,9 %) 273 (-4,5 %) 192 (-29,7 %) 2 In Klammern sind die jeweiligen prozentualen Veränderungen zum Vorjahr angegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 594 3 4. Wie viele Schüler*innen haben den Bildungsgang Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) aufge- nommen? Wie viele Schülerinnen haben im Ausbildungs- jahr 2014 Ausbildungsangebote des Programms Ausbil- dung in Sicht wahrgenommen? Zu 4.: Im Schuljahr wurden 2013/14 wurden 578 Schülerinnen und Schüler in 6 Berufsbildenden Schulen in 24 Klassen im Schulversuch unterrichtet. Im Jahr 2013 haben 2.342 Jugendliche am Programm „Ausbildung in Sicht“ teilgenommen. Für das Jahr 2014 liegen noch keine endgültigen Teilnehmendenzahlen für das Programm „Ausbildung in Sicht“ vor. Stand August 2014 haben 2.333 Jugendliche an einer der Maßnahmen des Programms teilgenommen. Zum Vergleich: Stand August 2013 waren es 1.825 Jugendliche. 5. Wie viele außerbetriebliche Ausbildungsplätze stehen zu Beginn des Ausbildungsjahres zur Verfügung und wie viele sind davon zum jetzigen Zeitpunkt belegt? Kann der Bedarf gedeckt werden (bitte getrennt darstellen nach Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Ein- richtung – BaE – integrativ und kooperativ)? Zu 5.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen nach §§ 76 ff SGB III sowie § 16 (1) SGB II i.V.m. §§ 76 ff SGB III für förderungsbedürftige junge Menschen (lernbeein- trächtige und sozial benachteiligte junge Menschen, die aus in der Person liegenden Gründen eine Berufsausbil- dung nicht beginnen können) können gefördert werden, wenn auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine Be- rufsausbildung nicht vermittelt werden kann. Die Plätze für außerbetriebliche Berufsausbildungen werden durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter entsprechend dem Bedarf beschafft. Da die Besetzung dieser Plätze auch nach dem 01.09.2014 erfolgen kann, wird die Anzahl der im Land Berlin zur Verfügung stehenden Plätze und der Beset- zungsstand jeweils erst zum 31.12. eines Jahres erhoben. Für 500 zusätzliche Plätze werden im Rahmen des Berli- ner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP) für den Start im Jahr 2014 die Mittel im Haushalt bereitgestellt. 6. Wie hat sich die Zahl der Praktikumsplätze in der Wirtschaft in den verschiedenen Programmen in den letzten drei Jahren entwickelt? In welchen Berufen sind diese Praktikumsplätze eingerichtet worden? Zu 6.:Zur Zahl der Praktikumsplätze in der Wirtschaft liegen leider keine Zahlen vor. 7. Wie ist der Stand bei der angestrebten engeren Verzahnung der Instrumente Berufseinstiegsbegleitung und ausbildungsbegleitenden Hilfen? Welche Maßnah- men und Schritte sind eingeleitet worden? In wie vielen Fällen gab es Überleitungen? Zu 7.: Die Betreuung durch die Berufseinstiegsbeglei- tung kann bis zu sechs Monate nach Ausbildungsbeginn andauern. Sie dient der nachhaltigen Stabilisierung im Ausbildungsverhältnis mit dem Ziel der dauerhaften In- tegration. Darüber hinaus werden die beruflichen sowie sozialen Handlungskompetenzen gefördert und die Ent- wicklung des Jugendlichen in Bezug auf die Anforderun- gen der Arbeits- und Lebenswelt unterstützt. Die Beglei- tung umfasst insbesondere: Krisenintervention, Konflikt- bewältigung, Elternarbeit, Alltagshilfen, entwicklungsför- dernde Beratung und Einzelfallhilfe, Verhaltenstraining, Suchtprävention, Umgang mit den behinderungsbedingten Einschränkungen im Betrieb, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den an der Berufsausbil- dung Beteiligten. Zur Stabilisierung des Ausbildungsver- hältnisses gehört auch die Begleitung im Betrieb. Regel- mäßige Gespräche mit den Ausbildungs-Verantwortlichen dienen dem frühzeitigen Erkennen von möglichen Schwierigkeiten und der sich daraus ergebenen Hand- lungsbedarfe zur Vermeidung von Ausbildungsabbrü- chen. In vielen Fällen erfüllen die Teilnehmenden an der Berufseinstiegsbegleitung auch die Fördervoraussetzung für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). In den Leis- tungsbeschreibungen ist explizit festgelegt, dass sich die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbeglei- ter eng mit den Fachkräften der abH abzustimmen und einen gleitenden Übergang der Betreuung zu gewährleis- ten haben. Die Anzahl der Überleitungen wird statistisch nicht erfasst. 8. Welche geeigneten Maßnahmen sind über die Verbundberatung hinaus ergriffen worden, um noch mehr Unternehmen für die Verbundausbildung zu gewinnen? Zu 8.: Um die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhöhen, kann über die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufs- ausbildung in Berlin für die Ausbildung marktbenachtei- ligter Jugendlicher „Betriebliche Ausbildungsförderung“ beantragt werden. Hierdurch soll für Betriebe die finanzi- elle Belastung, die durch das Bereitstellen von Ausbil- dungsplätzen entstehen kann, reduziert werden. So wer- den u.a. Zuschüsse zur Erhöhung der Anzahl und zur Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplät- ze im Rahmen der Verbundausbildung gewährt. Darüber hinaus werden im Rahmen vielfältiger Öf- fentlichkeitsarbeit Berliner Betriebe über die Möglichkeit einer Verbundausbildung und die finanzielle Unterstüt- zung des Landes Berlin informiert: Veröffentlichungen in Zeitschriften der Kammern, Rundschreiben an Innungen, Verteilung von Flyern und Informationsmaterialien, Aus- richtung von Informationsveranstaltungen sowie Anwe- senheit auf Messen etc. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 594 4 9. Erachtet der Senat die Zahl der im Rahmen der Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichteten Ausbildungsplätze als bedarfsdeckend? Wenn ja, auf Grundlage welcher Daten- basis, wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen plant der Senat? Zu 9.: Für schwerbehinderte junge Menschen sollten von 2011 bis Ende 2013 mindestens 1.300 neue Ausbil- dungsplätze in Betrieben und Dienststellen geschaffen und mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Aus dem Ausgleichsfonds wurden dafür insgesamt bis zu 15 Milli- onen Euro bereitgestellt; die Verteilung auf die Länder erfolgte nach dem für die Ausgleichsabgabe des Jahres 2009 herbeigeführten Ausgleich (§ 77 Absatz 6 Sozialge- setzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Danach entfiel auf das Land Berlin ein Anteil von 4,54 %, der neben der Förde- rung der Heranführung an Ausbildung auch die Schaffung von 59 neuen Ausbildungsplätzen ermöglichte. Die zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Ausgleichsfonds unterliegen grundsätzlich in ihrer Verwendung dem Zweck, die betriebliche Ausbildung nach § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehinderter junger Menschen oder ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellter junger Menschen zu fördern. Die gemeinsame Umsetzung dieses Vorhabens haben die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Integra- tionsamt und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit am 28. Februar 2012 ver- einbart. Die aus dem Ausgleichsfonds für das Bundespro- gramm zur Verfügung gestellten Mittel sind vorfristig für die vorgesehen Schaffung von 59 Ausbildungsplätzen bereits verbraucht. Wenn auch der konkrete Bedarf an weiteren Förderungen nicht beziffert werden kann, lässt der vorfristige Verbrauch der Fördermittel den Schluss zu, dass weitere Ausbildungsplätze bei zusätzlicher Förde- rung geschaffen werden könnten. Zusätzlich Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Grundsätzlich wird sich der Senat dem Thema Inklu- sion in der beruflichen Bildung widmen und sich in Zu- sammenarbeit mit den relevanten Partnern und Experten- gruppen, wie zum Beispiel den Berufsbildungswerken und der Bundesagentur für Arbeit, dafür einsetzen, dass Jugendliche mit Behinderungen nach Möglichkeit in regulärer betrieblicher, außerbetrieblicher oder vollzeit- schulischer Ausbildung einen anerkannten Berufs- abschluss machen. Allerdings ist die Bereitschaft der Betriebe, Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben und ihnen einen Ausbildungsplatz (oder die Mög- lichkeit einer verzahnten Ausbildung) anzubieten, eine wesentliche Voraussetzung für gelebte Inklusion. 10. Wie hat sich die Zahl der mit der Ausgleichsabgabe geförderten Ausbildungsplätze seit 2011 entwickelt? Zu 10.: Im Rahmen der Schwerbehindertenjoboffensi- ve 2010 (ausgelaufen im Mai 2013) wurden insgesamt 41 Plätze gefördert, davon in - 2011=16 Fälle - 2012=22 Fälle - 2013= 3 Fälle Im Rahmen der Initiative Inklusion (Laufzeit bis Ende 2014) wurde die mögliche Zahl der Schaffung von 59 bereits erreicht - 2012= 18 Fälle - 2013= 38 Fälle - 2014= 3 Fälle Insgesamt wurden 100 Ausbildungsplätze gefördert. Eine statistische Auswertung der zusätzlich geschaffe- nen Ausbildungsplätze im Rahmen der Regelförderung, also außerhalb von Sonderprogrammen, ist nicht möglich. 11. Welche Maßnahmen plant der Senat über die Einrichtung einer Jugendberufsagentur hinaus, um die Wirk- samkeit des Übergangssystems zu erhöhen? Zu 11.: Der Anteil des sog. Übergangssystems am Ausbildungsgeschehen in Berlin liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. In Berlin stellt der Bereich der au- ßerbetrieblichen oder Verbundausbildungen ein wichtiges Instrument dar, mit dessen Hilfe die Diskrepanz zwischen dem Angebot und der Nachfrage an/nach betrieblichen Ausbildungsplätzen reduziert wird. Der Senat bemüht sich kontinuierlich, den Übergang der Jugendlichen in eine berufsvorbereitende Maßnahme zugunsten einer höheren Einmündungsquote zu reduzieren. Gleichzeitig werden Maßnahmen, die zum Übergangssystem gerechnet werden, aber keinen nachhaltigen Effekt haben, abgebaut. Ein neuer Ansatz, der neben der Einführung der Jugend- berufsagentur den Übergang in das Übergangssystem reduzieren soll, stellt das „Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung“ dar. Hier werden Standards definiert und Regeln entwickelt, wie Berufsorientierung in Berlin zukünftig zielorientierter ausgestaltet werden kann, damit Schülerinnen und Schüler gut auf den Übergang in die Ausbildung vorbereitet sind, sich frühzeitig um einen Ausbildungsplatz bemühen und dabei die notwenige Un- terstützung bekommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 594 5 12. Welche Maßnahmen hält der Senat über die bisher im Ergebnis erfolglosen freiwilligen Vereinbarungen hinaus für erforderlich, um die Zahl und Qualität der betrieblichen Ausbildungsplätze in Berlin zu erhöhen? Zu 12.: Es sind mehr Anstrengungen der Berliner Wirtschaft notwendig, um die erforderliche Zahl betrieb- licher Ausbildungsplätze bereitzustellen. Dabei sind in erster Linie die Betriebe und Unternehmen gefordert, einerseits ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der jungen Generation stärker wahrzunehmen und ande- rerseits für den eigenen Fachkräftenachwuchs zu sorgen. Erforderlich sind mehr Offenheit für bislang als ungeeig- net abgelehnte Jugendliche und größere Bereitschaft, bestehende Leistungsschwächen im Betrieb abzubauen. Flankierend gibt es Unterstützungsangebote des Lan- des Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB). So können z. B. mit Hilfe der Verwaltungsvorschriften über die Gewäh- rung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung in Berlin auch Verbundausbildungen oder Ausbildungs- plätze für marktbenachteiligte Jugendliche finanzielle unterstützt werden (siehe Punkt 8). Darüber hinaus fördert das Land Berlin im Rahmen des Programmes BerlinArbeit das Projekt „Berliner Ausbildungsqualität “ (BAQ), welches sich mit der Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildung befasst. Dabei handelte es ursprünglich um ein BIBB Modellprojekt, dass nach Projektende aus Landesmitteln weiterfinanziert wurde. Es werden u. a. Angebote zur Professionalisierung und Kompetenzentwicklung von Ausbilder_innen ge- macht, z. B. in Form von Workshops, Vernetzung von Betrieben und individuellen Beratungsangeboten. Berlin, den 10. Oktober 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2014)