Drucksache 17 / 14 597 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 22. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2014) und Antwort Polizeieinsatz in der Kneipe BAIZ am 20.09.2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen welcher Einheiten waren am 20.09.2014 rund um die Geschehnisse vor und in der Kneipe BAIZ in der Wörther Straße/Ecke Schönhauser Allee im Einsatz? Zu 1.: Bei der Bewältigung der Lage vor und in der Lokalität BAlZ waren über den Gesamtzeitraum der Maßnahmen insgesamt 129 Polizeikräfte eingesetzt, da- von 2 Beamte des Kommissariats 645 des Landeskriminalam- tes Berlin, 36 Beamtinnen und Beamte der Einsatzhundertschaft der Polizeidirektion 1, 45 Beamtinnen und Beamte der Einsatzhundertschaft der Polizeidirektion 3, 46 Beamtinnen und Beamte der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Bundespolizeiabteilung Hünfeld. 2. Wie viele Polizist*innen in ziviler Kleidung waren am 20.09.2014 rund um die Geschehnisse vor und in der Kneipe BAIZ in der Wörther Straße/Ecke Schönhauser Allee im Einsatz? Zu 2.: Bei den polizeilichen Maßnahmen vor und in der Lokalität BAlZ waren ausschließlich die zwei Mitar- beiter des Landeskriminalamtes in bürgerlicher Kleidung im Einsatz. 3. Was war der Grund für den Einsatz am 20.09.2014 vor und in der Kneipe BAIZ in der Wörther Straße/Ecke Schönhauser Allee? Zu 3.: Im Vorfeld der Einsatzmaßnahmen vor und in der Lokalität BAlZ wurde im Friedrich-Ludwig-Jahn- Stadion das Fußballspiel BFC Dynamo - SV Babelsberg 03 ausgetragen. In der Abstromphase nach diesem Fuß- ballspiel wurden ab ca. 15.20 Uhr im Bereich Prenzlauer Berg umfangreiche polizeiliche Maßnahmen erforderlich, um die verfeindeten Anhängerinnen oder Anhänger der beiden Mannschaften voneinander zu trennen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde durch zwei Mitarbeiter des Landeskriminalamtes (LKA 645) eine ca. 70-köpfige Personengruppe aus dem Anhang SV Babelsberg 03 auf der Schönhauser Allee in Richtung Wörther Straße lau- fend festgestellt. Vor Eintreffen der Kräfte der Einsatz- hundertschaft der Direktion 1 kam es an der Schönhauser Allee/ Ecke Wörther Straße zu einem körperlichen An- griff durch Personen aus den Reihen der Babelsberger Fanszene auf eine unbekannt gebliebene Person. Zur Verhinderung weiterer Angriffshandlungen schritten die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes unter Einsatz des Mehrzweckstockes ein. Nach Eintreffen der Kräfte der Einsatzhundertschaft der Direktion 1 wurden Ermittlun- gen zur Identifizierung von Tatverdächtigen zur Körper- verletzung eingeleitet sowie gegenüber den anwesenden Personen aus dieser Gruppe Platzverweise ausgesprochen. Als Polizeikräfte zwei Personen, die zuvor eine Platz- verweisung erhalten hatten, in das Lokal begleiteten, um dort deren zurückgelassene Gegenstände zu holen, wur- den die Einsatzkräfte von Personen in der Lokalität BAlZ angegriffen. Daraufhin wurden die weiteren Einheiten (siehe Antwort zu Frage 1) zur Unterstützung entsandt. 4. Mit welcher konkreten Beschreibung der Einsatz- situation vor Ort sind die Polizist*innen in den Einsatz vor und in der Kneipe BAIZ geschickt worden? Zu 4.: Die jeweilige Lageentwicklung (siehe Antwort zu Frage 3) wurde unverzüglich an die am Einsatz betei- ligten Kräfte übermittelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 597 2 5. Wie häufig kam es zu einem Einsatz von körperli- cher Gewalt und Hilfsmitteln (Pfefferspray, Schlagstöcke etc.) gegen Besucher*innen der Kneipe BAIZ und warum jeweils? (Bitte eine detaillierte Einzelaufschlüsselung nach eingesetztem Zwangsmittel und jeweiligem Einsatz- grund.) 6. Trifft es zu, dass es im Inneren der Kneipe BAIZ zu einem Einsatz von Pfefferspray durch die Einsatzkräfte gekommen ist und wenn ja, warum? Zu 5. und 6.: Nachdem drei Dienstkräfte der Einsatz- hundertschaft der Direktion 1 beim Betreten der Lokalität BAlZ von Personen aus dem Lokal heraus angegriffen wurden, mussten sie zur Ergreifung von Tatverdächtigen körperliche Gewalt anwenden. Da die Polizeikräfte im Lokal weiterhin körperlich angegriffen wurden, setzten sie gegen die Angreifer Pfefferspray ein. Durch das Hinzukommen von Unterstützungskräften beruhigte sich die Lage, sodass keine weiteren Zwangs- maßnahmen erforderlich wurden. Der Mehrzweckstock (Schlagstock) wurde in der Lokalität BAlZ zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. 7. Trifft es zu, dass Besucher*innen der Kneipe BA- IZ über einen längeren Zeitraum in Inneren Kneipe durch die Berliner Polizei festgehalten wurden und wenn ja, warum, wie lange und aufgrund welcher Rechtsgrundla- ge? Zu 7.: In der Zeit zwischen ca. 16.10 Uhr und 17.13 Uhr wurde 13 Personen die Freiheit beschränkt, um eine Identitätsfeststellung nach § 163b Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung als Zeugen einer Straftat durchzu- führen. Drei weitere Personen, die sich ebenfalls in der Lokalität aufhielten, wurden einer Identitätsfeststellung nach § 163b Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung als Tatverdächtige einer Straftat unterzogen. Sie wurden jeweils nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in der Zeit zwischen 17.20 Uhr und 17.41 Uhr am Ort ent- lassen. 8. Zu wie vielen Identitätsfeststellungen Platzverwei- sen und Ingewahrsamnahmen ist es in diesem Zusam- menhang insgesamt gekommen? Zu 8.: Es wurden 16 Identitätsfeststellungen durchge- führt. Mündliche Platzverweisungen wurden vor Ort aus- gesprochen, eine statistische Erfassung der Anzahl erfolg- te nicht. Es wurden keine Personen in polizeilichen Ge- wahrsam genommen. 9. Ist es zu Identitätsfeststellungen bzw. der Einlei- tung von Ermittlungsverfahren gegen Personen aus dem rechten Spektrum im Zusammenhang mit den Gescheh- nissen am 20.09.2014 in der Wörther Straße/Ecke Schön- hauser Allee gekommen? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Nein, im Zusammenhang mit den Ereignissen an der Lokalität BAlZ konnten durch die Einsatzkräfte keine Personen festgestellt werden, die erkennbar dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Darüber hinaus wurden der Polizei im Zusammenhang mit den Maßnah- men an der Lokalität BAlZ zu keiner Zeit Sachverhalte angezeigt, die einen strafprozessualen Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne der Fragestellung begründeten. Berlin, den 01. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)