Drucksache 17 / 14 603 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 22. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2014) und Antwort Rechtsextreme Demonstration am 8. Juni 2014 in Hellersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der in Rede stehenden Versammlung um einen ab 18:00 Uhr im Nahbereich der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende, 12619 Berlin, Maxie-Wander-Str. 78, stattgefundenen Aufzug mit dem Titel: „Missstände in Hellersdorf bekämpfen“ handelt. 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die rechts- extreme Demonstration unter Beteiligung der freien Ka- meradschaftsszene sowie der NPD am 8. Juni 2014? - wer hat die Demonstration angemeldet, welche Gruppen haben zur Veranstaltung aufgerufen, von dieser berichtet oder an der Demonstration teilge- nommen (bitte Auflisten)? - in Bezug auf die Anzahl der TeilnehmerInnen? - in Bezug auf besondere Vorfälle während der De- monstration (bitte diese Vorfälle einzeln auffüh- ren)? - in Bezug auf verübte Straftaten und die Erstattung von Anzeigen während der Demonstration (bitte die Art der Straftat und falls erstattet, der jeweili- gen Anzeigen einzeln aufführen)? Zu 1.: Aufrufe rechtsextremer Gruppen zur Teilnahme an der Demonstration „Missstände in Hellersdorf bekämpfen “ im Vorfeld sind dem Senat nicht bekannt geworden . Auf einschlägigen rechtsextremistischen Seiten in sozialen Netzwerken wurde im Nachgang über die Demonstration berichtet. Am 8. Juni 2014 wurde durch eine Einzelperson eine Anmeldung mit Anmeldeblatt für einen Aufzug, welcher eine halbe Stunde später beginnen sollte, per Fax der Versammlungsbehörde zugesandt. An dem Aufzug nah- men etwa 30 Personen, darunter einige bekannte Rechts- extremisten, teil. Im Zusammenhang mit dem Aufzug bekannt gewordene strafrechtlich relevante Vorgänge sind Gegenstand laufender Ermittlungen. Es wurden vier Strafverfahren (wegen Verstoßes gegen das Versamm- lungsgesetz, Verletzung des höchstpersönlichen Lebens- bereiches durch Bildaufnahmen, Öffentliche Aufforde- rung zu Straftaten und Öffentliche Aufforderung zu Straf- taten/ Beleidigung) eingeleitet. Weitere Auskünfte über Teilnehmerinnen und Teil- nehmer, Vorkommnisse und Ermittlungsverfahren können nicht erteilt werden, da die Rechte Dritter bei einer Veröf- fentlichung der Informationen unmittelbar betroffen wä- ren. 2. Unter welchen Voraussetzungen erfolgte nach Kenntnissen des Senats die Zusage zu dieser Demonstra- tion in Marzahn-Hellersdorf? 3. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, warum es dem Demonstrationszug genehmigt wurde, direkt vor der Unterkunft der Flüchtlinge zu demonstrieren? 4. Welche konkrete Route wurde nach Kenntnissen des Senats angemeldet und welche durch die zuständige Behörde genehmigt? Zu 2. bis 4.: Versammlungen unterliegen keinem Ge- nehmigungsvorbehalt. Sie sind unter den im Versamm- lungsgesetz geregelten Bedingungen bei der Versamm- lungsbehörde anzumelden. Die Polizei Berlin erteilt auch keine Zusagen zu Versammlungen im Sinne der Frage- stellung. Sie prüft gegebenenfalls ein Verbot oder erteilt Auflagen. Der Aufzug wurde mit folgender Aufzugsstrecke an- gemeldet: Neue Grottkauer Straße - Maxie-Wander-Straße - Carola-Neher-Straße - Auerbacher Ring - Klingenthaler Straße - Schneebergstr. – Auerbacher Ring - MaxieWander -Straße - Carola-Neher-Straße – John-HeartfieldStraße – Neue Grottkauer Straße. Noch bevor uniformierte Polizeidienstkräfte und der Polizeiführer am Ort waren, setzte sich der Aufzug sofort auf der Fahrbahn in Richtung der Gemeinschaftsunter- kunft in Bewegung und passierte in der Carola-Neher-Str. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 603 2 das ehemalige Hauptgebäude der Gemeinschaftsunter- kunft. Der Polizeiführer erteilte bei seinem Eintreffen sogleich die Auflage, entgegen der Anmeldung die Ge- meinschaftsunterkunft weder in der Carola-Neher-Str. noch in der Maxie-Wander-Str. ein zweites Mal zu passie- ren. Der Aufzug führte dann über die Nossener Straße zum Alice-Salomon-Platz. Berlin, den 06. Oktober 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)