Drucksache 17 / 14 605 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2014) und Antwort Kulturförderung als Maßnahme der Städtebauförderung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit können kulturelle Aktivitäten, Maßnahmen oder Projekte im Rahmen von Programmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden und welche Beispiele gibt es dafür in Berlin? Antwort zu 1: Grundlage für den Einsatz von Städte- baufördermitteln ist § 164a Baugesetzbuch (BauGB) – Einsatz von Städtebauförderungsmitteln i. V. m. § 148 BauGB – Baumaßnahmen. Danach ist Berlin verantwortlich für die notwendigen Gemeinbedarfs- und Folgeein- richtungen in den Städtebaufördergebieten. Förderfähig sind Investitionen zur Sicherung, Qualifizierung und energetischen Sanierung vorhandener Kultureinrichtun- gen sowie zur Umnutzung vorhandener Gebäude zu neu- en Kulturstandorten als wichtige Ankerpunkte im Quar- tier. Beispielhaft sind  für den Stadtumbau: der Umbau einer leerstehenden Schule zur Bezirkszentralbibliothek, Frankfur- ter Allee 14A im Gebiet Ostkreuz in Friedrichs- hain-Kreuzberg,  für den Städtebaulichen Denkmalschutz: die Erneuerung des Heimatmuseums und der Umbau von Gebäuden zur Mittelpunktsbibliothek, Alter Markt 1/2 im Gebiet Altstadt Köpenick, sowie die denk- malgerechte Sanierung des Hauses Schwarzen- berg, Rosenthaler Str. 39 in der Spandauer Vor- stadt in Mitte,  sowie für die Aktiven Zentren die energetische Erneuerung des Atze Musiktheaters, Luxemburger Str. 20 im Gebiet Müllerstraße in Mitte. Im Programm Soziale Stadt werden auch kulturelle Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendli- che im Stadtteil und Projekte zur Belebung der Stadtteil- kultur gefördert. Frage 2: Welche Erfahrungen hat der Senat mit diesen Beispielen gesammelt, welche Schwierigkeiten haben sich ergeben und wie bewertet er ihre Erfolge? Antwort zu 2: Insgesamt werden die Ergebnisse der Förderung positiv bewertet. Die Förderung kultureller Infrastruktur ist ein wichtiger Beitrag zur städtebaulichen und funktionalen Aufwertung der Stadtquartiere. Die kulturellen Projekte in den Quartiersmanagement- gebieten haben einen hohen Nutzen für die Gemeinschaft und stärken nachbarschaftliche Kontakte. Sie fördern die Integration und die kulturelle Bildung. Bei der Vorbereitung und Baudurchführung kulturel- ler Projekte ergeben sich in der Regel auch keine beson- deren Schwierigkeiten. Bei laufendem Spielbetrieb kommt es mitunter zu einer Bauverzögerung, so dass die bereitgestellten Finanzmittel nicht planmäßig verausgabt werden können und erneut zur Verfügung gestellt werden müssen. Frage 3: Sind aktuell kulturelle Schwerpunkte im Rahmen städtebaulicher Programme in Planung und wenn ja, wo und welche? Antwort zu 3: Im Programm Aktive Zentren wird für 2015 die Erneuerung des Kulturstandortes Brüder- Grimm-Haus, Turmstr. 75 im Gebiet Turmstraße in Mitte vorbereitet. Im Städtebaulichen Denkmalschutz werden nach erfolgreicher Klärung der Restitutionsanträge ab 2014 die Erneuerungsmaßnahmen für die Spielstätte der Volksbühne im Prater, Kastanienallee 7-9 im Gebiet Teu- toburger Platz in Pankow weitergeführt. Frage 4: Welche Voraussetzungen (gegliedert nach Programmen) müssen kulturelle Projekte erfüllen, um im Rahmen dieser Programme förderfähig zu sein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 605 2 Antwort zu 4: Für die Städtebaufördergebiete in allen Programmen sind integrierte städtebauliche Entwick- lungskonzepte unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten und regelmäßig zu aktualisieren. Die integrierten Entwicklungskonzepte sind das zentrale Pla- nungs- und Steuerungsinstrument und Grundlage für die Programmplanung. Förderfähig sind kulturelle Maßnahmen und Projekte, die sich aus den Zielen des städtebaulichen Entwick- lungskonzeptes ableiten und einen wichtigen Beitrag zur Gebietsentwicklung leisten. Berlin, den 01. Oktober 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)