Drucksache 17 / 14 607 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2014) und Antwort Maklerprovisionen bei der berlinovo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Einfluss hat der Senat auf die Geschäfts- politik und Ausrichtung der landeseigenen berlinovo Immobilien Gesellschaft insbesondere in wohnungspoliti- scher Hinsicht? Zu 1.: Wie für die anderen Beteiligungsunternehmen des Landes, legt der Senat das Zielbild für die berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) fest. Ferner werden Zielvereinbarungen mit der Geschäftsführung getroffen. Mit Blick auf das von der berlinovo gemanagte Im- mobilienvermögen der Fonds ist zu berücksichtigen, dass bei allen geschäftlichen Entscheidungen, die Rechte der Minderheitsgesellschafter der Fonds zu wahren sind. 2. Wie bewertet der Senat, dass die berlinovo bei der Vermarktung von Mietwohnungen (Fischerinsel) auf ihrer eigenen Homepage eine Provision von ihren zukünftigen Mietern erwartet? Zu 2.: Eigentümer des Immobilienbestandes auf der Fischerinsel ist der Theseus Immobilien Beteiligungsge- sellschaft mbH & Co. KG - Dritter IBV-Immobilienfonds für Deutschland (IBV D3) (aktueller Landesanteil 98,4 %). Bis 2010 wurden die Objekte durch die IHZ GmbH - ein Tochterunternehmen der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) – verwaltet, die dabei die Nachvermietung provisionspflichtig durchgeführt hat. Berlinovo bietet die Bestände inzwischen grundsätzlich provisionsfrei zur Vermietung an. 3. Aus welchem Grund ist diese Provision erforder- lich und für welche Maklerleistung soll sie von den zu- künftigen Mietern erbracht werden? Zu 3.: Soweit in der Vergangenheit für die Nachver- mietung frei werdender Wohneinheiten ein Maklerunter- nehmen als Dienstleister beauftragt war, das Provisionen in gesetzlich zulässiger Höhe in Rechnung stellte, beruhte dies darauf, dass der Eigentümer die berlinovo als Dienst- leister mit Leistungen der allgemeinen Hausverwaltung beauftragt hatte. 4. Gibt oder gab es eine ähnliche Praxis auch bei an- deren landeseigenen Wohnungsunternehmen? Zu 4.: Bei den landeseigenen Wohnungsbaugesell- schaften ist die Anmietung der Wohnungen nicht provisi- onspflichtig. Berlin, den 06. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)