Drucksache 17 / 14 610 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) und Heiko Thomas (GRÜNE) vom 19. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2014) und Antwort Situation beim LaGeSo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und in welchem Umfang wird für die befristet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ZAA/ ZLA/BUL) Fortbildung und Qualifizierung organisiert? Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis diese Mitarbei- ter- / innen tatsächlich eine Unterstützung sind? Zu 1.: Die befristet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten sehr zeitnah eine Schulung in der Fachsoftware OPEN/PROSOZ im Umfang von einer Woche. Diese Schulung wird durch einen langjährig er- fahrenen Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) durchgeführt. Die Schulung ist von der Verwaltungsakademie Berlin (VAK) anerkannt. Die Schulung dient neben dem Erlernen der Software auch der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen wie insbesondere des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie angrenzender Rechtsgebiete wie das Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht. Nach dieser Schulung werden die Beschäftigten direkt mit „einfachen“ Tätigkeiten in der Leistungsgewährung an Asylbewerberinnen und Asylbewerber betraut. Alle Beschäftigten erhalten feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Kreis der langjährig beschäftig- ten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die für alle Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Leis- tungsgewährung zur Verfügung stehen. Nach einer etwa dreimonatigen Einarbeitungszeit wird den befristet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern ein eigenverantwortlich wahrzunehmendes Sachge- biet übertragen. 2. Wie viele Überstunden (bei wie vielen Mitarbei- ter_innen) sind in den Jahren 2012, 2013 und 2014 ange- fallen und welchen Stellenmehrbedarf gibt es im LaGeSo auf Grund der steigenden Fallzahlen? 3. Bis wann wird ein Konzept zur nachhaltigen Lö- sung für die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter im LaGeSo und für die Unterbringung der Flüchtlinge vorliegen? Zu 2. und 3.: Im Referat II A des LAGeSo sind im Jahr 2012 bei 76 Beschäftigten insgesamt 4.285 Über- stunden, im Jahr 2013 bei 73 Beschäftigten 5.999 Über- stunden und im Jahr 2014 - bis zum 31.8.2014 - bei 88 Beschäftigten 5.348 Überstunden abgeleistet worden. Der aktuelle zusätzliche Unterstützungsbedarf und die Fragen der praktischen Realisierung werden derzeit ge- meinsam mit den Beschäftigten und den Beschäftigten- vertretungen abgestimmt. Darüber hinaus wird aufgrund der stetig steigenden Zahl zu betreuender Asylbegehren- der auch der erforderliche künftige Stellenbedarf ermit- telt. 4. Wer arbeitet in der im August eingerichteten Ar- beitsgruppe zur Akquise von Unterkunftsmöglichkeiten mit? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Bezirken und mit den Trägern? Sind die Bezirke bei den Standor- tentscheidungen einbezogen? 5. Welche Kosten entstehen bei einer Containerlö- sung für das Land Berlin? Wie lange sind die Lieferzei- ten, Aufstellzeiten und Planungszeiten? Werden ggf. Gesetze wie das Baugesetzbuch etc. ausgehebelt? Wie werden die Bezirke bei der Entscheidung über die Stand- orte für die Container einbezogen? Wann wird sich ent- scheiden, wer die Finanzierung der Containerlösung trägt? 6. Warum haben die Bezirksbürgermeisterin und die Bezirksbürgermeister über die dramatische Situation, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Umsteuerung auf Containerlösungen in sechs Bezirken erst aus der Zeitung erfahren? Wie wird hier eine dringend notwendige enge Abstimmung und Kommunikation sichergestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 610 2 Zu 4. bis 6.: Für die bei der Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales unter der Bezeichnung „Task-Force Notunterbringung“ eingerichtete Projektgruppe wird ein Personalstock von acht bis zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche der Senatsverwaltung oder dem LAGeSo angehören, angestrebt. Der Anteil an der wö- chentlichen Arbeitszeit, der auf die Mitarbeit in der Pro- jektgruppe entfällt, ist unterschiedlich und liegt derzeit zwischen 50 und 100 Prozent. Die Projektgruppe verfolgt das Ziel, über die von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) geplanten Un- terkünfte hinaus 2.200 Unterbringungsplätze zu schaffen. Es wird angestrebt, diese zusätzlichen Kapazitäten zu- mindest teilweise noch im laufenden Jahr in Betrieb neh- men zu können. Der Senat wird bei der Planung die angemessene Be- rücksichtigung der bezirklichen Belange sicherstellen. Insbesondere sollen, soweit möglich, in Abstimmung mit den Bezirken von Berlin auch Plätze für die Wohnungslo- senhilfe bereitgestellt werden. Vorrangig befasst sich die Projektgruppe allerdings in- tensiv mit der Sichtung und Bewertung der in Betracht kommenden Grundstücke und der Prüfung der rechtli- chen, tatsächlichen und fiskalischen Voraussetzungen für die Beschaffung und Errichtung von modularen Wohneinheiten. Die einschlägigen bau- und vergaberecht- lichen Bestimmungen werden dabei beachtet. Erst nach Abschluss dieser Prüfung, die in enger fachlicher Ab- stimmung zwischen allen betroffenen Senatsverwaltungen sowie dem Liegenschaftsfonds Berlin erfolgt und auch mögliche Betreiberinnen und Betreiber einbezieht, kann abschließend über die ausgewählten Standorte für die Aufstellung entsprechender Bauten entschieden und mit der Realisierung einschließlich der Information der be- troffenen Bezirke begonnen werden. Nach den bisher der Projektgruppe vorliegenden Er- kenntnissen geht der Senat von einer vier- bis sechswö- chigen Lieferzeit und einer für die Aufstellung benötigten Zeitspanne von acht bis zwölf Wochen aus. Die Anbieter sind allerdings technisch in der Lage, derartige modulare Wohneinheiten weitgehend witterungsunabhängig, d. h. ggf. auch noch nach Beginn der Frostperiode zu errichten. Die Finanzierung soll aus dem Landeshaushalt erfol- gen. Eine Aussage über die exakte Höhe der Realisie- rungskosten kann erst nach Festlegung der Standorte und der Kalkulation der für die Beschaffung, Aufstellung und Inbetriebnahme der Unterkünfte anfallenden Aufwendun- gen getroffen werden. 7. Wie werden die zusätzlich notwendigen Leistun- gen für die Kinder und Jugendlichen zur Kitaintegration, Beschulung, Sprachunterricht etc. sichergestellt? Trifft es zu, dass Schulcontainer in den Containerdörfern in Be- tracht gezogen werden, um die Beschulung der Kinder sicherzustellen? Wie soll auf diese Weise die Integration der Kinder gewährleistet werden? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stellt Lehrkräfte im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die Beschulung der in den modularen Wohneinheiten untergebrachten Kinder soll nach Mög- lichkeit in den Schulen selbst erfolgen. Berlin, den 13. Oktober 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2014)