Drucksache 17 / 14 616 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 24. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2014) und Antwort Verzicht auf Datenkauf und Hausbesuche beim Rundfunkbeitrag - bleibt es dabei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist von Seiten des Rundfunks Berlin-Brandenburg geplant, private Adressdaten zum Zweck der Rundfunkfi- nanzierung anzukaufen, wie es der Rundfunkbeitrags- staatsvertrag nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2014 zulässt? Zu 1.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschland- radio von März 2013 an den sogenannten einmaligen Meldedatenabgleich durchgeführt. Bislang sind noch nicht alle beitragsrelevanten Daten vollständig verarbeitet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk konzentriert sich aktuell und auch 2015 zunächst auf die Daten, die er über den Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern erhalten hat. Eine Anmietung von Adressdaten darüber hinaus ist derzeit nicht geplant.“ 2. Wenn ja, wann, in welchem Umfang und von wem? Zu 2.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Siehe Antwort 1.“ 3. Wird auch über 2014 hinaus darauf verzichtet werden, Privatpersonen zum Zweck der Beitragserhebung aufzusuchen bzw. Dritte damit zu beauftragen? Zu 3.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Da der Rundfunkbeitrag nicht mehr geräteabhängig ist, setzen der rbb sowie der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits seit Ende 2012 keine Außendienstmit- arbeiter mehr ein, die Privatpersonen zur Sachverhaltsklä- rung aufsuchen. Der rbb sieht derzeit keinen Grund, diese Verfahrensweise zu ändern.“ Berlin, den 13. Oktober 2014 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)