Drucksache 17 / 14 622 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 25. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2014) und Antwort Wie viele „Merkelphones“ sind im Land Berlin im Einsatz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele "Sicherheitshandys" werden in der mit- telbaren und unmittelbaren Berliner Verwaltung genutzt? Wer ist berechtigt, ein Sicherheitshandy zu nutzen? 2. Ist es möglich, auf den Sicherheitshandys Social- Media-Applikationen zu installieren? Welche Daten kön- nen durch solche Applikationen auch bei Sicherheitshan- dys gesammelt werden, und wie wird ggf. abgesichert, dass keine unerwünschte Datensammlung (z.B. Standort- daten) erfolgt? 3. Wie gewährleistet der Senat die richtige Nutzung von Sicherheitshandys durch die NutzerInnen beim Wechsel zwischen dem sicheren Modus für die dienstli- che Kommunikation und einem offenen Modus für das Surfen im Internet? 4. Wie wird sichergestellt, dass eine Überwachung der NutzerInnen der Sicherheitshandys nicht über ungesi- cherte Zweithandys erfolgt? Wie schätzt der Senat in diesem Zusammenhang ein potentielles Sicherheitsrisiko durch „Bring your own device“ (BYOD) ein? 5. Welche Dienstanweisungen gibt es für die Nut- zung von gesondert gesicherten und ungesicherten Diensthandys? 7. Nach welchen Kriterien erfolgt an wen die Verga- be von Sicherheitshandys im Land Berlin? Wie viele Personen werden danach solche Geräte nutzen? 8. Wie hoch schätzt der Senat die zusätzlichen Kos- ten für das Land Berlin durch den Einsatz von „Sicherheitshandys “ ein? 9. Wie wird gewährleistet, dass beim Kommunikati- onspartner der Person mit dem Sicherheitshandy nicht ausgespäht wird bzw. wie wird damit umgegangen, dass in solchen Fällen keine identische mobile Sicherheit vor- handen ist? Zu 1. bis 5. und 7. bis 9. : Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird der Begriff „Sicherheitshandys “ so interpretiert, dass damit die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die Geheimhal- tungsstufe VS-NfD (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch) eingestuften Smartphones gemeint sind. Diese Smartphones werden von der Deutschen Telekom und der Firma Secusmart angeboten. Es liegen keine Informationen vor, dass solche Geräte in der Berliner Verwaltung eingesetzt werden. 6. Welche Maßnahmen sieht der Senat neben dem Einsatz von "Sicherheitshandys" vor, um eine Ausspä- hung von Telekommunikationsdaten durch Nachrichten- dienste beim Einsatz mobiler Endgeräte im Land Berlin zu verhindern? Zu 6.: In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind für den Bereich Verfassungsschutz die maßgeblichen Regelungen zum Verbot der Telefon-Nutzung im Bereich der Erörterung von Verschlusssachen seit Jahren vorhan- den. Ihre Einhaltung wird überwacht. Berlin, den 10. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)