Drucksache 17 / 14 623 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 25. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2014) und Antwort Polizeieinsatz am Schoelerpark Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab es am 21.09.2014 gegen 19.00 Uhr in Berlin Wilmersdorf, Blissestr./Am Schoelerpark einen Polizei- einsatz wegen Hausfriedensbruch oder wurde durch die Einsatzleitzentrale der Berliner Polizei ein anderer Ein- satzgrund benannt? Zu 1.: Am 21. September 2014 wurde um 19:13 Uhr nach der Entgegennahme eines 110-Notrufes von 19:11 Uhr ein Einsatz mit dem Anlass „Hausfriedensbruch“ in Berlin-Wilmersdorf, Straße Am Schoelerpark 39, dortiges Lokal, ausgelöst. 2. Wenn ja, wer hat diesen Einsatz - mit welchen konkreten Fakten - ausgelöst und womit wurde der kon- krete Hausfriedensbruch durch den Anrufer oder die An- ruferin begründet? Zu 2.: Der Anruf zum Einsatz kam von einer der Poli- zei Berlin namentlich bekannten Mitarbeiterin der dort befindlichen Gaststätte. Eine Personengruppe von ca. 20 angetrunkenen Personen stand laut ihren Angaben vor dem Lokal und „blockierte“ den Eingang. 3. Welche Person oder welcher Personenkreis soll den Hausfriedenbruch begangen haben? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wurden vor dem Eingang der Gaststätte Personen festgestellt bzw. wurden auf dem Sportplatzgelände oder auf dem Grundstücksteil der Gaststätte Personen festge- stellt, die einen Hausfriedensbruch begangen haben? Zu 4.: Gemäß den gefertigten Einsatzdokumentationen wurde durch die eingesetzten Dienstkräfte eine am Ort befindliche, teils auf den Treppenstufen vor dem Lokal sitzende Personengruppe des Ortes verwiesen. Die Perso- nengruppe verließ unmittelbar danach ohne weitere Vor- kommnisse den Ort. Es wurden keine Straftaten festge- stellt. 5. Haben der Anrufer oder die Anruferin bestimmte Personen benannt, die den Hausfriedensbruch begangen haben? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Wurde gegen den Anrufer oder Anruferin verbale oder nonverbale Gewalt ausgeübt bzw. festgestellt? Zu 6.: Diesbezügliche Anmerkungen seitens der Anru- ferin wurden innerhalb des 110-Notrufes nicht gemacht. 7. Wurde gegen Bürger oder Bürgerinnen verbale o- der nonverbale Gewalt ausgeübt bzw. festgestellt? Zu 7.: Hierzu liegen keine Feststellungen vor. 8. Ist von den Einsatzkräften ein Hausfriedensbruch festgestellt worden? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 4. 9. Wie viele Einsatzwagen waren vor Ort? Zu 9.: Insgesamt waren drei Funkwagen-Streifen des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 26 an dem Einsatz beteiligt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 623 2 10. Welche Kosten sind durch den Einsatz entstanden, wenn bei unberechtigtem Einsatz gemäß Polizeibenut- zungsgebührenordnung dieser Einsatz in Rechnung ge- stellt wird? Zu 10.: Eine ungerechtfertigte Alarmierung liegt nicht vor, somit wird der Einsatz auch nicht in Rechnung ge- stellt. 11. Gab es am o.g. Einsatzort im Jahr 2014 festgestell- te Straftaten, wenn ja, welche Straftaten wurden festge- stellt? Zu 11.: Im Jahr 2014 wurden durch die Direktion 2 diverse Straftaten mit der örtlichen Zuordnung „Straße am Schoelerpark“ und „Schoelerpark“ registriert. Die Auswertung für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. September 2014 ergab, dass es sich dabei um Diebstahlsdelikte an und aus Kraftfahrzeugen, Fahrrad- diebstähle, Wohnungseinbrüche, Sachbeschädigungen, Rohheitsdelikte in der Öffentlichkeit wie Körperverlet- zungen und Nötigungen, Verstöße gegen das Betäu- bungsmittelgesetz sowie um sonstige Eigentumsdelikte handelte. Ein hoher Anteil der Straftaten entfällt auf die „Straße am Schoelerpark“. In geringerem Umfang wurden Straftaten in der Parkanlage verzeichnet. 12. Wie oft wurden Polizeieinsätze zu dem o.g. Ein- satzort durch Anrufe ausgelöst und wurden bei diesen Einsätzen Straftaten festgestellt? Zu 12.: Die beiden in der Anfrage genannten Straßen- namen „Blissestr.“ und „Straße Am Schoelerpark“ kreuzen sich in ihrem Straßenverlauf nicht. Eine Recherche durch die Einsatzleitzentrale der Poli- zei Berlin ergab, dass sich die Sportanlagen sowie die erwähnte Lokalität in der Straße Am Schoelerpark 39 befinden. Da es sich hier um ein sehr weitläufiges Gebiet han- delt, wurden neben der Straße Am Schoelerpark 39 noch mehrere weitere in Frage kommende Örtlichkeiten inner- halb des Einsatzleitsystems der Polizei Berlin überprüft. Insgesamt kam es in dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 29. September 2014 zu acht im Einsatzleitsys- tem dokumentierten Einsätzen mit dem Hintergrund „Sportplatz“ oder „Lokal“ bezogen auf die hier vorliegende Anfrage. Hierbei wurde lediglich zu einem Einsatz eine Diebstahlsanzeige gefertigt. Berlin, den 09. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)