Drucksache 17 / 14 633 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 26. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. September 2014) und Antwort Pre-Opening-Party der „Mall of Berlin“ am 24.09.2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen welcher Abschnitte und welcher Dienstgruppen waren am 24.09.2014 zur Pre- Opening-Party der „Mall of Berlin“ für geladene VIPGäste im Einsatz und welche Aufgaben haben diese dort wahrgenommen? Zu 1.: Anlässlich der Pre-Opening-Party der „Mall of Berlin“ waren insgesamt 19 Polizeidienstkräfte der Direktion 3, darunter drei Dienstkräfte vom zuständigen Poli- zeiabschnitt 32, 2. Dienstgruppe, eingesetzt. Zum Schutz der Veranstaltung und für die Verkehrslenkung waren neben den bereits genannten Abschnittskräften auch Poli- zeidienstkräfte einer Einsatzhundertschaft und des örtli- chen Verkehrsdienstes vor Ort. 2. Aus welchem Grund werden bei einer Pre- Opening-Party einer privatwirtschaftlich betriebenen Einkaufs-Mall Berliner Polizist*innen eingesetzt? Zu 2.: Auch privatwirtschaftlich organisierte Veran- staltungen, bei denen Auswirkungen auf die Öffentlich- keit zu erwarten sind, machen es oft erforderlich, dass die Polizei Berlin hoheitliche Maßnahmen, wie z.B. die Rege- lung des Straßenverkehrs, trifft. Darüber hinaus nehmen bei einigen Veranstaltungen auch Personen des Öffentlichen Lebens teil. Durch die Anwesenheit dieser Personen können gegebenenfalls auch polizeiliche Maßnahmen erforderlich werden. 3. Ist der Senat der Auffassung, dass privatwirtschaft- lich organisierte Unternehmen für Festlichkeiten eigene Sicherheitskräfte in ausreichender Personalstärke bereit- stellen sollten, damit eine dauerhafte Präsenz der Polizei nicht erforderlich ist? Zu 3.: Es ist unabdingbar notwendig, dass privatwirt- schaftlich organisierte Unternehmen für Festlichkeiten eigene Sicherheitskräfte in ausreichender Personalstärke bereitstellen. Die Einwirkmöglichkeiten von privaten Sicherheitsdiensten beschränken sich jedoch auf die Wahrnehmung des Hausrechts. Hoheitliche Maßnahmen dürfen durch private Sicherheitsdienste nicht getroffen werden. Bei einigen Veranstaltungen ist eine Präsenz der Poli- zei Berlin daher erforderlich, um gegebenenfalls hoheitli- che Maßnahmen durchzuführen. In diesem Zusammen- hang wird auf die Antwort zur Frage 2 hingewiesen. 4. Gibt es Vorgaben für eine Mindestanzahl von be- reitzustellenden Sicherheitskräften für die Durchführung von Veranstaltungen dieser Größenordnung und wenn ja, welche? Zu 4.: Nein. Berlin, den 10. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Okt. 2014)