Drucksache 17 / 14 636 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 29. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. September 2014) und Antwort Finanzielle und materielle Grundausstattung für den Katastrophenschutz bei der Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Höhe belaufen sich die allgemeinen finanziellen Mittel, die den Direktionen/Direktionsleitern der Berliner Feuerwehr zur Verfügung stehen (Bitte um tabellarische Auflistung)? Zu 1.: Die Direktionen verfügen nur über eine geringe Haushaltsbefugnis. Bei der Berliner Feuerwehr erfolgen Beschaffung und Verwaltung grundsätzlich zentral. Le- diglich der Titel 52602, aus dem die Aufwandsentschädi- gungen für die Freiwilligen Feuerwehren (FF) geleistet werden, kann im weiteren Sinn dem Katastrophenschutz (KatS) zugeordnet werden. Die nachfolgenden Angaben wurden dem aktuellen Haushaltsplan 2014/2015 entnom- men. Direktion Nord Kapitel 0562 51101 Geschäftsbedarf 1.500 € 51140 Geräte, Ausstattungs- und Aus- rüstungsgegenstände 6.800 € 51420 Beköstigung 1.900 € 52501 Aus- und Fortbildung 16.200 € 52502 Sport 1.000 € 52590 Aus- und Fortbildung und Um- schulung aus Zuwendungen 1.000 € 52602 Sitzungsgelder, Kostenentschä- digungen (Aufwandsentschädigung FF) 380.000 € 54079 Verschiedene Ausgaben 1.000 € 54690 Sonstige sächliche Verwaltungs- ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 € Gesamt: 410.400 € Direktion Süd Kapitel 0563 51101 Geschäftsbedarf 1.000 € 51140 Geräte, Ausstattungs- und Aus- rüstungsgegenstände 3.700 € 51420 Beköstigung 2.700 € 52501 Aus- und Fortbildung 10.800 € 52502 Sport 1.000 € 52590 Aus- und Fortbildung und Um- schulung aus Zuwendungen 1.000 € 52602 Sitzungsgelder, Kostenentschädi- gungen (Aufwandsentschädigung FF) 250.000 € 54079 Verschiedene Ausgaben 1.000 € Gesamt: 271.200 € Direktion West Kapitel 0564 51101 Geschäftsbedarf 1.000 € 51140 Geräte, Ausstattungs- und Aus- rüstungsgegenstände 4.200 € 51420 Beköstigung 3.400 € 52501 Aus- und Fortbildung 9.000 € 52502 Sport 1.000 € 52590 Aus- und Fortbildung und Um- schulung aus Zuwendungen 1.000 € 52602 Sitzungsgelder, Kostenentschädi- gungen (Aufwandsentschädigung FF) 175.000 € 54079 Verschiedene Ausgaben 1.900 € Gesamt: 195.500 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 636 2 2. Auf welche Höhe belaufen sich die finanziellen Mittel die der Berliner Feuerwehr für den Katastrophen- schutz zur Verfügung stehen? 3. Für welche Aufgaben innerhalb des Katastrophen- schutzes werden finanzielle Aufwendungen erbracht (Bit- te um Darstellung der jeweiligen Kostenstellen beispiels- weise Personal- und/oder Sachkosten)? Zu 2. und 3.: Grundsätzlich erfolgt die Bewirtschaf- tung aus dem Gesamthaushalt der Berliner Feuerwehr. Eine detaillierte Aufteilung mit Ausnahme der nachfol- gend aufgelisteten Titel, bei denen teilweise ein gesonder- tes Unterkonto für den KatS eingerichtet wurde, kann nicht erfolgen. Zudem können nur Sach- und Investitions- ausgaben dargestellt werden. Personalausgaben können dem Katastrophenschutz nicht eindeutig zugeordnet wer- den. Kapitel 0565 Titel UKto 1 (Teil-)Ansatz 2014 Sachmittel (konsumtiv) 51408 299 Dienst- und Schutzkleidung KatS 80.000 € 51701 299 Bewirtschaftungsausgaben (Garagen KatS-Fahrzeuge) 30.000 € 51801 299 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume ( Mieten für die Unterbringung von Fahrzeugen des KatS) 250.000 € 52501 299 Aus- und Fortbildung, Anteil KatS 46.000 € 52602 Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen (u.a. Ausgaben für KatS-Übungen. Aus diesem Titel werden auch unvorherge- sehene Ausgaben im Falle von witterungs- bzw. gesundheitsbedingten Groß- schadensereignissen geleistet) 5.000 € 54085 299 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik 2 ( Finanzierungs- anteil des KatS-Konzeptes nach Neuausrichtung des Bundes) 100.000 € 68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland (Zuwendungen an private Hilfsorganisationen [ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD 3 ] zur Abgeltung der ihnen durch die Mitwirkung im KatS entstehenden Aufwendungen, Finanzierungsanteil des KatS- Konzeptes nach Neuausrich- tung des Bundes) 211.200 € Summe Sachmittel 722.200 € Investitionsmittel 81150 Fahrzeuge des Katastrophenschutzes 1.656.000 € 81289 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängi- ge IuK-Technik, Anteil KatS 50.000 € Summe Investitionsmittel 1.706.000 € 1 Unterkonto 2 Informations- und Kommunikationstechnik 3 Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 636 3 Die Angaben in der Tabelle beziehen sich ausschließ- lich auf den Landeshaushalt. Darüber hinaus erhält das Land Berlin vom Bund auf der Grundlage des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bun- des (ZSKG) zweckgebundene Zuschüsse bzw. Zuwen- dungen u. a. für den Unterhalt der bundeseigenen Kata- strophenschutzfahrzeuge. Diese Mittel stehen nicht für den vom Land zu finanzierenden Katastrophenschutz zur Verfügung und sind daher auch nicht gesondert aufge- führt. 4. Inwieweit stehen diese Mittel auch für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung? Zu 4.: Im Wesentlichen wird keine Trennung von Be- rufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr vorgenommen. Alle Mittel stehen in ihrer Gesamtheit für die Aufgabener- füllung der Berliner Feuerwehr zur Verfügung. Ausnah- men sind die Titel 0562-0564/52602 (Aufwandsentschä- digungen FF) bei den Direktionen (siehe Frage 1). 5. Welche technische Ausstattung, insbesondere Fahrzeuge, stehen für Katastrophenschutzaufgaben in Berlin insgesamt zur Verfügung? Zu 5.: Für die Bewältigung der Aufgaben im Kata- strophenschutz stehen der Berliner Feuerwehr grundsätz- lich alle Einsatzmittel, bestehend aus Einsatzfahrzeugen und feuerwehrtechnischer Beladung, zur Verfügung. Insbesondere für die Aufgaben im Katastrophenschutz ergänzt der Bund die Ausstattung des Landes Berlin mit den nachfolgenden Bundesfahrzeugen: Einsatzfahrzeugtyp Soll Ist Dekontaminationslastkraftwagen 9 6 ABC-Erkundungskraftwagen 2 16 15 Messleitfahrzeug 3 0 Kommandowagen 3 3 Gerätewagen Behandlung (GW Beh) 3 0 Gerätewagen Sanität (GW San) 22 21 Mannschaftstransportwagen 9 9 Lastkraftwagen Logistik/Betreuung 3 3 Notfallkrankenwagen Typ B (KTW B) 38 38 Einsatzleitwagen Analytische Taskforce 1 1 Gerätewagen Analytische Taskforce 1 1 Löschgruppenfahrzeug KatS (LF-KatS) 46 46 Schlauchwagen KatS 12 12 GerätewagenBetreuung (GW Bt) 19 19 Betreuungs-Kombinationskraftwagen 19 19 Bundesfahrzeuge 204 193 6. Welches Durchschnittsalter haben Löschfahrzeuge und Schlauchwagen die für den Katastrophenschutz und für Ausnahmezustände in Berlin zur Verfügung stehen? Zu 6.: Die Bundesfahrzeuge als ergänzende Ausstat- tung im Katastrophenschutz haben bei den Löschfahrzeu- gen und Schlauchwagen ein hohes Durchschnittsalter (17 bis 20 Jahre). Im Ausnahmezustand, der den Einsatz von Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge erfordert, werden vorrangig Fahrzeuge der Regelvorhaltung benutzt. Das Alter dieser Fahrzeuge ist breit gestreut (2 bis 15 Jahre). 7. Gibt es ein Fahrzeugkonzept zur Erneuerung des Fahrzeugbestandes der Katastrophenschutz-Fahrzeuge? Zu 7.: Das Ausstattungskonzept des Bundes wurde in enger und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt und in der Innenministerkonfe- renz am 24. Juli 2007 genehmigt. Die Bundesfahrzeuge für die ergänzende Ausstattung im Katastrophenschutz werden dabei durch den Bund eigenständig beschafft. Die Berliner Feuerwehr hat auf die Beschaffung keinen Ein- fluss und kann daher über die Erneuerung des Fahrzeug- bestandes der Bundesfahrzeuge keine Auskunft geben. Um den Versorgungsgrad für die Berliner Bevölke- rung im Katastrophenfall zu erhalten, wurde ein Bedarf von insgesamt 267 Kraftfahrzeugen (Kfz) für Sanitäts-, Betreuungs-, ABC 4 - und Brandschutzdienste festgestellt (Anlage zur Katastrophenschutzdienstverordnung vom 7. November 2011). Unter Berücksichtigung der dem Land Berlin vom Bund zur Verfügung gestellten Kfz und der Tatsache, dass die in Berlin derzeit verfügbaren, im Mai 2010 den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr überlas- senen ehemaligen „Bundes“Kfz bedingt durch Nutzung und Alterung aus wirtschaftlichen Gründen sukzessive ausgesondert werden müssen, sind insgesamt 73 als Kfz Ersatz zu beschaffen. Die Dringlichkeit und damit die Reihenfolge der not- wenigen Beschaffungen werden derzeit zwischen der Berliner Feuerwehr und den Hilfsorganisationen abge- stimmt. Bedingt durch geringere Haushaltsansätze als 2011 geplant, wird das ursprüngliche Beschaffungsziel 2020 nur mit stark erhöhten Anstrengungen in den Haus- haltsjahren ab 2016 zu erreichen sein. 4 ABC: atomar, biologisch, chemisch Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 636 4 Im aktuellen Doppelhaushalt 2014/2015 und in der Finanz- und Investitionsplanung bis 2017 sind bisher Investitionsmittel für die Beschaffung von Fahrzeugen des Katastrophenschutzes in folgender Höhe vorgesehen: Titel 811 50 2014 2015 2016 2017 Ansatz/Planung 1.656.000 € 1.006.000 € 1.355.000 € 1.396.000 € Die Berliner Feuerwehr hat in die Beschaffungspla- nungen bis 2018 die nachfolgend aufgelisteten Katastro- phenschutz– Fahrzeuge aufgenommen: 6 Löschfahrzeuge Katastrophenschutz 10 Krankentransportwagen 13 Kommandowagen 1 Feldkochherd 4 Gerätewagen Sanität Für die Jahre 2014 und 2015 wurde die Beschaffung von zwei Löschfahrzeugen Katastrophenschutz, drei Krankentransportwagen und vier Gerätewagen Sanität bereits eingeleitet. Berlin, den 9. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Okt. 2014)