Drucksache 17 / 14 639 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 30. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2014) und Antwort Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften - Wann endlich auch in der Software der Berliner Finanzämter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass die Software der Berliner Fi- nanzämter noch immer einen Unterschied zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften nach dem LPartG macht, zum Beispiel bei der Änderung der Steuerklassen nach Eintra- gung der Lebenspartnerschaft? Wenn ja, warum? 2. Wann wird diese Ungleichbehandlung beendet? Zu 1. und 2.: Die Berechnung der Einkommensteuer bei einer Zusammenveranlagung von eingetragenen Le- benspartnerinnen und Lebenspartnern erfolgt bereits heute in gleicher Weise wie bei Ehegatten. Lediglich bei der Bescheiddarstellung ergeben sich aktuell noch software- bedingte Unterschiede. Die Erstellung der bundeseinheitlich eingesetzten Programme z. B. für die Veranlagungen zur Einkom- mensteuer erfolgt für alle Bundesländer zentral durch das Bundesland Bayern. Sowohl Berlin als auch alle anderen Bundesländer sind von der dortigen Programmfreigabe abhängig. Die vollständige automationsgestützte Umset- zung der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Bescheiddarstellung ist in einer der nächsten Pro- grammversionen vorgesehen, die voraussichtlich Ende 2015 bzw. Anfang 2016 zum Einsatz kommen wird. Seit geraumer Zeit werden bei Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) die fami- liengerechten Steuerklassen im Rahmen eines manuellen Bescheinigungsverfahrens gewährt. Für die automatisierte Bildung der familiengerechten Steuerklassen im Verfah- ren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELS- tAM) auch bei Lebenspartnerschaften nach dem LPartG ist die Verknüpfung der Lebenspartnerinnen und Lebens- partner im Melderegister erforderlich. Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens“ wird die hierfür notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 01.11.2015 in Kraft treten. Die anschließende bundeseinheitliche technische Umsetzung soll durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen noch in 2015 erfolgen. 3. Wird der Berliner Senat dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden der Finanzämter in ihren Auskünften nicht mehr auf eine Eheschließung verweisen, mit der "ja alles schneller gegangen wäre", die Lesben und Schwulen in Deutschland ja noch immer gesetzlich verwehrt ist? Zu 3.: Über derartige Äußerungen seitens der Berliner Finanzämter liegen hier keine Erkenntnisse vor. 4. Wird der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule auf den Weg bringen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Die Richtlinien der Regierungspolitik für die aktuelle Legislaturperiode sehen auch weiterhin die recht- liche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen ebenso vor wie die aktive Bekämpfung von Homo- und Trans- phobie. Eine eigene Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe ist in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen. Berlin, den 15. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Okt. 2014)